Es geht viel einfacher:
Nachweispflicht desjenigen, der die Zwangsvollstreckung betreibt (nur nach entsprechender Einrede durch den Schuldner) daß
(1) nur bis zur tatsächlichen Restschuld vollstreckt wird und ein wichtiger Grund (eklatante Unterdeckung oder vertragswidriges verhalten des Schuldners) vorliegt, der eine Zwangsvollstreckung unter Abwägung aller Interessen von Schuldne rund Gläubiger rechtfertigt.
Einredemöglichkeiten desjenigen der zwangsvollstreeckt werden soll gegen das Zwangsvollstreckungsverfahren daß
(2) eine unerlaubte Handlung (Betrugshandlung) vorliegt, weil der Irrtum erregt wird, die noch zu tilgende Darlehnsschuld sei höher, als sie es tatsächlich ist
(3) der Schuldner stets pünktlich und vollständig Zins und Tilgung geleistet hat und eine Zwangsvollstreckung unter Abwägung aller Interessen daher grob unbillig ist. Ausnahme: drohende Unterdeckung infolge bereits mindestens um 30 Prozent gefallener Immobilienpreise und Weigerung desSchuldners, bei ungenügender Deckung zusätzliche Sicherheit zu leisten.
(4) ihm nach Ablauf der Zinsbindungsfrist vom Darlehnsgeber ein Angebot gemacht wurde, dessen Zinssatz wesentlich (wesentlich sind 50 Basipunkte = 0,5 Prozent) entweder über den aktuellen Zinssatz der Bank liegt, die bei Vertragsschluss vertragspartner war oder aber den marktüblichen Zins (Mittelwerte) um mehr als 75 Basispunkte übersteigt.
So wie der Gesetzesentwurf jetzt ist, wird bestehendes Unrecht fixiert.
War bei unseren unfähigen / lobbygesteuerten und "nebentätigkeitsorientierten" Politikern und deren Handlanger auch nicht anders zu erwarten.
Einen Fehler haben sie gemacht:
Pflicht zur Anzeige der Abtretung der Darlehensforderung bzw. des Wechsels des Darlehensgebers
Wird eine Kreditforderung abgetreten oder findet ein Wechsel in der Person des Darlehensgebers statt, muss der Kunde künftig unverzüglich darüber informiert werden. Auf diese Weise kann er die Geschäftsziele seines neuen Gläubigers – etwa eines Finanzinvestors – kennenlernen und sich rechtzeitig entscheiden, ob er eine längerfristige Vertragsbeziehung mit ihm fortsetzen möchte.
Da könnte einer, der keine oder aum mehr Schulden hat, ja glatt von sich aus kündigen und die Bank auffordern, den restbetrag zu benennen und nach erfolgter Zahlung sogar die Löschungsbewilligung zu fordern.
Fazit:
Keine Schuldgalleere für abbezahlte / fast abbezahlte kredite: ja, wo kommen wir denn da hin :D:D:D
Zu früh gefreut: Im Gesetz steht nichts von einer Frist (Vorlaufzeit) der Mitteilung vor der Darlehnsveräußerung.
Also doch kein Schutz.
Will hier noch jemand SPD wählen?
WESSEN INTERESSEN VERTRITT FRAU ZYPRIS HIER EIGENTLICH?.