Hoyzer wird sehr wahrscheinlich freigesprochen werden. So war es gestern in den Nachrichten zu hören. Nun, was tangiert es uns?
Ganz einfach: wir erleben hier, wenn das so kommt, den partiellen Wegbruch des Rechtsstaates. Hoyzer hat nicht betrogen, weil das, was er tat offenkundig eine Fehlentscheidung war und an sich keine Irrtümer erregt, noch falsche Sachverhalte aufrecht erhalten oder vorgespiegelt wurden. Die Fehlentscheidung war ja offensichtlich. Daß er das vorsätzlich getan hat, um Wetter um ihren Einsatz zu bringen und Buchhalter zu bereichern, das ist kein betrug, weil es an der Irrtumserregung mangelt, so wahrscheinlich die haltlose Argumentation, die evtl. zum Freispruch führen wird.
Auch ETF-Anleger können garnicht betrogen werden, sofern in den ETF-Statuten drinn steht, daß Edelmetall nicht physisch gekauft werden muss / oder verleihen werden darf.
Leute machte ich mal folgende klar:
Die Interessen von Geldanlegern = Spekulanten und Wettkunden = lasterhafte, sittenwidrig handelnde Menschen oder auch "Spieler" sind es einfach nicht wert, durch das Gesetz geschützt zu werden.
So einfach ist das in unserem Sozialisten-Land, der NEU-DDR.
Eine dem allein Gesetz verpflichtete Staatsanwaltschaft hat es nie gegeben. Die ist nämlich im Zweifelsfall auch Bluthund und Häscher der Politik = weisungsgebunden. Unsere Justiz ist schon lange eine politische. Und bürgerliche Freiheiten existieren nur noch auf dem Papier.
Also, was regt ihr euch auf 
Ich sage euch, warum Herr Hoyzer nach meiner Rechtsauffassung dennoch ein Bttrüger im Sinne des Betrugsparagraphen ist und weshalb hier nach meiner Ansicht ein bandenmäßiger Betrug vorliegt:
Er hat Fehlentscheidungen vorgetäuscht. Und damit die Chancen der Spieler zu Lasten der der Buchhalter verändert. Die Spieler wussten das nicht, sondern mussten von einem "normalen" Risiko einer Schiedsrichter-Fehlentscheidung ausgehen. Und nicht von einer durch Buchmacher und deren Quoten gesteuerten Spiel- und Entscheidungsverlauf. Der Spielverlauf wird so gesteuert, daß stets die Wetten so aufgehen, daß der Buchhalter seinen Gewinn zu Lasten der Verluste der Spieler optimiert, die zudem über scheinbar attraktive Wettquoten zu Fehlentscheidungen bewogen werden. Also haben wir hier sogar bandenmäßigen Betrug vorliegen. Aber Juristen wollen das scheinbar nicht sehen. Gesunder Menschenverstand = Fehlanzeige.
Argumentation: Hätten die Wetter gewusst, welche Speile absichtlich "verpfiffen" wurden, hätten sie auf andere Spiele gewettet. Kein rational denkender Mensch würde als Wetter auf einen Spielverlauf wetten, wenn er wüsste, daß dieser (wohl zu Lasten seiner Wett-Gewinnchance) manipuliert wird.
Die Irrtumserregung war, daß Herr Hoyzer versehentliche Fehlentscheidungen durch Unterdrückung der Tatsache, daß diese nicht versehentlich waren, vortäuschte. Und die Unterdrückung dieser für Wettentscheidungen wesentlichen Tatsache ist / war maßgeblich für die Entscheidung der Spieler auch auf Fußballspiele wetten, bei denen Herr Hoyzer Schiedsrichter war.
Ein Freispruch wäre dieser Argumentation zu Folge daher eine Fehlentscheidung.