wef. würde ich vorher physisch umschichten, so wäre dann bereits (bei Kauf und Verkauf bei einer Bank) mehr als jeder 5. Barren weg.
Und ich hätte noch nicht einmal einen Vorteil (Mehrwert) daraus gezogen, weil ich einfach nur weniger Silber hätte, als zuvor.
Und was wäre, wenn ich irgendwann wegzöge und das Silber = Mein rechtmäßig erworbenes Eigentum einfach mitnehmen würde?
Dann geht der (DEUTSCHE) STAAT leer aus. Klar müsste ich dann irgendwo Zoll zahlen, aber -je nach Land- vielleicht auch nicht.
Warum sollte jemand beispielsweise jetzt verkaufen um zurückzukaufen?
Bei Gold wiederum (umsatzsteuerfrei) sieht die Geschichte etwas anders aus. Wer in den frühen 70ern gekauft hat und demnächst entnehmen will.....
der sollte vielleicht umschichten. Es könnte sich lohnen.
Bleibt nur die Frage, ob das FI-Amt diese UMSCHICHTUNG ANERKENNT ODER OB ES NICH TBEHAUPTET; DAS SEI NUR AUS STEUERLICHEN Gründen gemacht, also Steuerverkürzung oder sowas. Auch dazu gibts Urteile. d.h.: Damit sowas durchgeht darf man schon einige Zeit lang KEIN Edelmetall besessen haben (Kursrisiko) Heute kaufen - morgen mit Gewinn verkaufen: das geht. Heute verkaufen - morgen zurückkaufen: no go :). Es sei denn der Goldpreis ist nach dem Verkauf extrem abgeschmiert.
Oder sie behaupten, das Geld sei Schwarzgeld. Dann muss man die Verkaufsquittungen und die KAufquittungen aus den 70ern noch haben, um das zumindest soweit zu entkräften, daß evtl. behauptete Straftaten bereits verjährt seien. Denn der Bürger ist beweis- und darlegungspflichtig.
GENAU WEGEN SOLCHER TRICKS BEI DER ABZOCKE AUCH EHRLICHER STEUERBÜRGER DURCH DEN STAAT HEBE ICH GRUNDSÄTZLICH ALLE KONTOAUSZÜGE UND BEDEUTENDEN KAUFBELEGE - GUT VERSTECKT VERSTEHT SICH - AUF. DAMIT DIESE NICHT BESCHLAGNAHMT WERDEN KÖNNEN UND DANN "VERLOREN" GEHEN. SOVIEL ZUM THEMA RECHTSSTAAT.
Wer hat denn (ausser mir) noch alle seine Kaufbelege von bis vor 20 Jahren.
wie bereits angeführt: ich betrachte physisches Edelmetall als strategische Investition. Wenn ich verkaufe, dann entweder aus purer Not oder aber weil ich für mein Silber aus heutiger Sicht geradezu märchenhaft anmutende Gegenwerte erhalte. Und im letztgenannten Fall zahle ich gerne STEUERN (ein Privileg, das viele nur-Papierbesitzer gerade dann vielleicht auch gerne ausüben würden). Im ersten Fall dürfte ich (Not) am Existenzminimum vegetieren, das lt. Verfassungsgericht steuerfrei bleiben muss. Einem "nackten Mann" kann man zudem nichts mehr wegnehmen. Ausgegeben ist ausgegeben.
Überhaupt glaube ich, daß eine so eingeführte pauschale Vermögensbesteuerung bei Veräußerung möglicher Weise verfassungswidrig sein könnte. Da werden sich in den nächsten Jahren Gerichte ausgiebig mit beschäftigen dürfen.
Also vorsichtshalber immer schön Einspruch gegen die Veräußerungssteuer einlegen. Es könnte sich lohnen.