Zitat
Original von Robertino
"De-Facto-Enteigung im Blitzverfahren" 
Wie soll das denn ablaufen? Eine Enteignung unter Ausschluß des
Rechtsstaates? Der SChutz des Eigentums ist (zumind.in Österreich) im
Verfassungsrang.
WER sollte den unter Ausschluß des Rechtsstaates meine Immobilie
PHYSISCH enteignen? Wohl kaum die Organe des Rechtsstaates (= Exekutive)! Polizisten am Land sind selbst zu fast 100 Prozent Eigenheimbesitzer auf Pump.
Also private "Milizen"? Im Auftrag der Banken? Wenn wir soweit sind,
solls mir auch recht sein.
Unter diesen Gesichtspunkten wäre unter "Krisen-Vorsorge" auch ein
Investment in Waffen und Munition zu verstehen. 
Entschuldigung ob der Polemik, aber man sollte sich etwaige Szenarien
immer bis zum Ende durchdenken.
Robertino!
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Nein, es geht - mit dem pasenden GLÄUBIGERSCHUTZGESETZ - ganz einfach: Ein Gläubiger meldet eine mit beispielsweise 100.000 EUR beliehene Immobilie (Beleihungswert 65 v.H. des Verkehrswertes 153.000 EUR) zur Zwangsvollstreckung an. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bescheinigt den im Deflationscrash aktuellen Verkehrswert von 15.000 EUR. Und er beeidet das in einer Erklärung. Erwartungsgemäß sind bei Zwangsvollstreckungen nur 10.000 zu realisieren. Die Bank hat aber einen Investor, der 20.000 EUR bietet. Sie beantragt daher, das Objekt 5.000 EUR über Verkehrswert an den Investor verkaufen zu dürfen. Direkt und ohne Zwangsversteigerungstermin.
Weil auch das Eigentum der Gläubiger geschützt ist und der Immobilienbesitzer binnen gesetzlicher Frist von 14 Tagen keine 90.000 EUR Sicherheiten leisten und auch nicht den Kredit auf einen Schlag zurückzahlen kann.....
...geht die beliehene Bude nach zwei Wochen für schlappe 20.000 EUR unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Nullkommanix über den Tisch.
Damit sie nicht noch weiter im Wert fällt....
Der Gläubige rhat ja das Recht, zumindest einen Teil seines geliehenen Geldes zurückzubekokmmen, wo Geld dann doch soooo viel wert ist :D:D:D
Der Alteigentümer bleibt auf 80.000 EUR Schulden sitzen. Und wird zusätzlich gepfändet. Hat er Glück, darf er als Mieter bleiben.....
6 Monate später wäre er mit 250 g Gold schuldenfrei und Besitzer eines 200-qm-Luxusappartment. Doch das "Nuggat", vor 6 Monaten nur noch 500 EUR wert, wurde ja gepfändet..... Aus der Traum.
Ein Lichtblick bleibt ihm: Seine Schulden, 80.000 EUR + 10.000.000.000 EUR Zinsen, den Gegenwert von dann drei Brötchen, die hatte er schon eine Woche zuvor an einem Vormittag abgearbeitet :D:D:D
Jedoch hat er die Rechnung ohne den Staat gemacht: ein halbes Jahr später kommt ein Gesetz, nachdem er wertmäßig 10 Prozent seiner Schuld, gemessen am Wert des dafür seinerzeit erworbenen / besicherten Objektes, also 0,10 x (80.000/154.000) * aktuellen Verkehrswert seiner Immobilie als "Schuldgewinnabgabe" binnen 10 Jahren zu zahlen hat. Natürlich je zur Hälfte an die Bank und an den Staat. Jedes Jahr ein Prozent :D:D:D
So läufts Business 