In Abs. 3 steht, dass Reli ordentliches Lehrfach ist.
Da steht nicht, dass es Pflichtfach ist, wie Du und Marcus es für BaWü und Bayern behaupten.
Vielmehr steht in Art. 7 Abs. 2 Grundgesetz:
"(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen." Für mich klingt das nicht nach "Pflichtfach".
Nochmal präzise die Frage an Dich und den MarcusAureus: gilt Art 7 Abs.2 in BaWü u. Bayern nicht?
Von Bayern habe ich keine Ahnung, aber von BaWü.
Hier ist es insofern Pflichtfach, dass es grundsätzlich alle (Christen) besuchen müssen.
Natürlich können Eltern ihre Kinder vom Religionsunterricht abmelden,
und ab 14 J (= Religionsmündigkeit) können dies die Kinder sogar selber ohne Einverständnis der Eltern tun.
Es gibt aber zahlreiche Schulen, die für die Abmeldung vom Reliunterricht von den ü14-Schülern verlangen, dass die Eltern schriftlich bestätigen, dass sie KENNTNIS von der Abmeldung haben.
Die von Reli abgemeldeten müssen aber (zumindest an den Schulen, die ich kenne) den Ethikunterricht besuchen. Also billig eine Freistunde rausschlagen - wie es zu meiner Schulzeit war- geht heute nicht mehr...