Wenn man nur zuschauen will, braucht man gar keine Sicherheitsleistung nachzuweisen. Ist eine öffentliche Verhandlung, also kann jeder im Rahmen der Kapazität teilnehmen.
Wer bietet, von dem kann der Gläubiger eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 Prozent des Verkehrswertes verlangen.
Am günstigsten ist die vorherige Überweisung an die Gerichts/Landesjustizkasse. Möglich ist aber auch ein Bankscheck, der nicht älter als drei Tage sein darf oder eine Bankbürgschaft, vgl 69 ZVG. Die Banken lassen sich diesen Service für gewöhnlich aber einiges kosten.
Barzahlung ist nach einem Vorfall in Berlin ausgeschlossen. In der Praxis kann es sein, dass wenn der Gläubiger das Bargeld sieht, auf eine Sicherheitsleistung verzichtet wird. Das kommt natürlich auch darauf an, ob die Bank mit dem Gebot zufrieden ist oder nicht ![]()