Meiner Erfahrung nach ist es
IMHO
im Fall einer Rechtsstreitigkeit scheißegal, was im Gesetzbuch steht
Wo ein Wille ist, einen zu verknacken, findet sich auch ein Weg, eine Ausrede, ein Sonderfall, ein Sonstnochwas
Das sehe ich völlig anders.
Wenn wir immer wieder erleben, daß Menschen verknackt werden, ohne daß es auf den ersten Blick nachvollziehbar ist, dann dürfte das in erster Linie daran liegen, daß man sein Recht auch aktiv "geltend machen" muß. Das heißt: Es kommt nicht allein auf die Rechtslage an, sondern es kommt vor allem - auch - darauf an, daß man einen guten Rechtsanwalt hat. Gute Rechtsanwälte gibt es aber nicht wirklich viele. Nach meinen Erfahrungen sind die meisten gar nicht wirklich in ihrem Beruf angekommen.
Konkret zur Meinungsfreiheit: Wir sprechen hier über "unmittelbar geltendes Recht". Hierzu Wikipedia ("Unmittelbare Bindungswirkung"):
https://de.wikipedia.org/wiki/Unmittelbare_Bindungswirkung
Hier ein Auszug daraus, den m.E. JEDER kennen sollte (man kann sich die Worte auf der Zunge zergehen lassen):
"Unmittelbare Bindungswirkung der Grundrechte bedeutet, dass die im Grundgesetz enthaltenen Grundrechte nicht lediglich eine Absichtserklärung sind, sondern dass sie unmittelbar gelten. Daher wird oft auch nur kurz von Grundrechtsbindung gesprochen.
Damit ist der Ausdruck also der Name bzw. die Substantivierung dessen, was Art. 1 Abs. 3 GG in verbaler grammatischer Form bestimmt: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
Unter Berufung auf unmittelbares Recht kann jedermann Klage erheben, ohne auf ein Gesetz verweisen zu müssen, weil für unmittelbares Recht keine Umsetzung in ein Gesetz erforderlich ist."
Das Problem in Deutschland dürfte vor allem sein, daß die allermeisten Menschen ihre Rechte gar nicht kennen UND die meisten Anwälte unfähig sind oder gar nicht das Interesse oder die Courage haben, ihren Mandanten wirklich zu helfen.
Und noch dazu das Grundgesetz, Art. 19:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_19.html
Absatz 1 daraus:
"Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen."
Also: Möchte mir jemand juristisch ans Bein pinkeln (z.B, weil ich meine Meinung gesagt habe, weil ich angeblich Volksverhetzung betreibe oder weil ich angeblich den Holocaust leugne oder ...... oder .....) ----- dann soll derjenige mir erstmal verdeutlichen, warum das "unmittelbar geltende Recht" nicht zieht und wo in dem entsprechenden Gesetz, auf das er sich bezieht, den Anforderungen des Art. 19 GG Abs.1 genügt wird.
Aber, wie gesagt: Man muß seine Rechte kennen und sie auch GELTEND MACHEN!!