Es stellt sich noch die Frage, nach dem Status des ICSID-Verfahren und ob es an eine andere Instanz weitergezogen werden könnte. Für die Grundlagen sind die beiden folgenden wikipedia-Einträge in deutsch wertvoll. P.S. Ich weiss schon; wiki ist nicht rechtsgenüglich und nicht gerichtsrelevant, aber für eine (grobe) Einschätzung absolut tauglich. Ich habe nicht die Zeit die Originaldokumente zu durchforsten und hier einzustellen:
Investor-state dispute settlement – Wikipedia
Das Wichtigste: Es handelt sich NICHT (basierend auf der Gewaltentrennung) um ein Organ der Judikative (3. Gewalt). Das ist wichtig das man das versteht. Denn beim ICSID-Verfahren handelt es sich um ein (nichtstaatliches) Schiedsverfahren. Es ist ein Instrument des internationalen Rechts. Bedingung ist, dass der Staat gegen den eine Firma klagt, dem ICSID-Verfahren zustimmt. Dies wird meistens auch in den bilateralen Investitionsschutzabkommen geregelt. Rumänien ist dem ICSID beigetreten.
Ein ergangener Schiedsspruch ist bindend und kann in der Sache selbst nicht mehr angefochten werden. Also ob Rumänien gegen den Investitionsschutz verstossen hat und entschädigungspflichtig wird oder die Höhe eines Awards. Anders als die meisten anderen Schiedssprüche, können die Urteile von ICSID-Tribunalen daher nicht von nationalen Gerichten (Judikative) aufgehoben werden. Die ICSID-Konvention selbst bietet drei Rechtsbehelfe (Rechtsmittel):
1.
Ist die Auslegung eines Schiedsspruchs unklar, kann jede Partei eine verbindliche Interpretation verlangen, die möglichst von dem Schiedsgericht vorgenommen werden soll, die den Schiedsspruch ursprünglich erlassen hat.
2.
Sind nach Erlass des Schiedsspruchs Tatsachen bekannt geworden, die den Spruch wesentlich beeinflusst hätten, kann eine Partei innerhalb von 90 Tagen nach Bekanntwerden der Tatsache eine Abänderung verlangen. Das Recht erlischt spätestens drei Jahre nach Erlass des Schiedspruchs.
3.
Auch eine Aufhebung des Schiedsspruchs kann innerhalb von 120 Tagen beantragt werden. Über ihn entscheidet ein sog. "Annulment Committee" aus drei Personen, die der Vorsitzende des Administrative Council aus dem ICSID-Panel auswählt. Voraussetzung der Aufhebung ist:
- dass das Tribunal nicht korrekt zusammengestellt wurde
- seine Kompetenz "offensichtlich" überschritten hat
- Korruption eines Schiedsrichters
- gewichtige Abweichungen von grundlegenden Verfahrensregeln oder
- das Fehlen einer Begründung des Schiedsspruchs (Art. 52 ICSID-Konvention).
Im vorliegenden Verfahren Gabriel Resources gegen Rumänien sehe ich aus der Distanz keine Sachverhalte, welche für eine mögliche Annullation (3. Punkt) sprechen könnten. Ich gehe wirklich nicht davon aus, das GBU versucht hat, einen Schiedsrichter zu "bestechen". Auch sehe ich bei diesem langen Verfahren keine Sachverhalte, welche erst nach dem Schiedsspruch bekannt würden. Nach dem Rechtsgrundsatz von "Treu und Glauben" ist es nicht erlaubt, Sachverhalte zu sammeln und NACH einem Schiedsspruch zu verwenden. Auch Punkt 2 dürfte ausgeschlossen sein. Auch Punkt 1 dürfte nicht zutreffen, da der Schiedsspruch absolut punktgenau formuliert sein dürft. Denn es geht ja bspw. nicht mehr darum, allenfalls den Minenbetrieb small-scale ohne den Einsatz von Zyanid zu zulassen - und die Bedingungen dafür sind unklar
Fazit:
Rumänien hätte genügend Zeit gehabt, sich gütlich ohne das ICSID-Verfahren mit Gabriel Resources zu einigen. Aber Rumänien wollte nicht, da bis 2021 die Chancen für Gabriel Resources nicht hoch waren, das Verfahren zu gewinnen. Mit der Aufnahme des Gebietes von Rosia Montana in die Liste der UNESCO-Weltkulturerbe gab es eine völlig andere Ausgangslage. Die Chancen von Gabriel Resources waren gestiegen - aber der Entscheid völlig offen. Beispielsweise erhalten politische und geostrategische Erwägungen als Folge des Ukrainekrieges eine höhere Gewichtung. Ein destabilisiertes Rumänien kann der "Westen" jetzt wahrlich nicht brauchen. Aber es gibt halt auch bindende Investitionsschutzabkommen, welche für die internationale Rechtssicherheit zu beachten sind. Und genau in diesem Spannungsfeld wird der Schiedsspruch gefällt. Nach den Äusserungen der Ministerpräsidenten am 1.2.2024 vor den Medien ist die Chance hoch, dass Rumänien dieses ICSID-Case verlieren dürfte.
Der Schiedsspruch dürfte grundsätzlich Bestand haben - ich sehe keine reale Chance für die erfolgreiche Ergreifung on Rechtsmittel (Punkte 1 bis 3). Folglich würde der Schiedsspruch umgehend vollzogen und Rumänien müsste zahlen. Vielleicht gibt es noch ein Hin- und Her von Rumänien um Zeit zu schinden. Denn vielleicht hat die Uschi oder der Olaf noch eine "geheime Kriegskasse" für solche Fälle. Falls es so kommt, dann dürfte in der internationalen "Medienwelt" der "Teufel los sein".
urai