Interessante Diskussion - o.K. ist eher Einer gegen die anderen. Aber Lupus liegt (total) falsch, wenn er hier von "Mord" spricht.
Massgebend ist das "(Kriegs)Völkerrecht". Und da stellt sich die Frage, bis wann darf ein "Kombattanter" (bewaffneter Soldat) bekämpft - und getötet werden und ab wann gilt er als "Kriegsgefangener" und darf nicht mehr bekämpft (getötet) werden!
Hier der Passus aus dem "Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikte" vom Bundesministerium der Verteidigung (BMV):
8.2 Beginn der Kriegsgefangenschaft
807. Der Status als Kriegsgefangener beginnt, sobald eine Person, der das Völkerrecht den
Anspruch auf Kriegsgefangenschaft zuspricht, in die Gewalt der gegnerischen Partei gerät.
808. Ein die Waffen streckender oder wehrloser Gegner, der sich ergibt oder sonst kampf- oder verteidigungsunfähig ist, darf nicht mehr bekämpft werden (5 41 Abs. 1; 16a 23 Abs. 1).
809. Den Status eines Kriegsgefangenen erlangen folgende Personen, wenn sie in die Hand des
Gegners fallen:
• Kombattanten
Link, pdf Seite 100
Fazit:
Die russischen Soldaten waren berechtigt, das Feuer auf die ins Haus eindringenden ukrainischen Soldaten (ohne Ansprache) direkt zu eröffnen. Die eindringenden ukrainischen Soldaten zeigten keine (sichtbare) Absicht, sich gefangen nehmen zu lassen (Waffen niedergelegt, Hände über dem Kopf).
Die (mutmasslich) russischen Soldaten haben dadurch das "humanitäre Völkerrecht in bewaffneten Konflikten" nicht verletzt. Wobei ich davon ausgehe, dass die gefechtstaktischen Rules of Engagement der russischen Armee eine noch tiefere Hürde (für das Bekämpfen von bewaffneten Gegnern) vorsieht.
urai
P.S. Noch ein Wort zum "Finger" nicht am Abzug resp. "gestreckter Finger": Das ist die normale Stellung - vor allem in Bewegung. Der Finger ist (bei Bewegung) nur am Abzug, wenn geschossen wird. Dies wird drillmässig geübt.