Staatsanwalt:
Sie können sich den Tod des Patienten also nicht erklären?
Arzt:
Eigentlich kann er gar nicht gestorben sein, denn er war ja geimpft.
Staatsanwalt:
Der Obduktionsbericht legt die Vermutung nahe, dass der Patient an den Impfungen gestorben ist.
Arzt:
Das kann nicht sein. Der Patient war ja vor den Impfungen kerngesund.
Staatsanwalt:
Wozu haben Sie den Patienten denn geimpft, wenn er gesund war?
Arzt:
Die Impfungen wurden von der Regierung empfohlen.
Staatsanwalt:
Und war der Patient nach der ersten Impfung immer noch gesund?
Arzt:
Er hatte bloss ein paar Schwächeanfälle, Kopfschmerzen und Hautausschläge, die wir aber erfolgreich mit Kortison behandeln konnten.
Staatsanwalt:
Die Impfung zeigte also Nebenwirkungen?
Arzt:
Nur schwache.
Staatsanwalt:
Aber trotz schwacher Nebenwirkungen verabreichten Sie ihm eine weitere Impfung.
Arzt:
Wer weiss, wenn wir ihn nicht geimpft hätten, wäre er vielleicht gestorben.
Staatsanwalt:
Und wie erging es dem Patienten nach der zweiten Impfung?
Arzt:
Er war mehrere Wochen lang krank.
Staatsanwalt:
Die Nebenwirkungen wurden also stärker?
Arzt:
Er war nur krank. Ohne Impfung wäre er sicher gestorben.
Staatsanwalt:
Warum gaben Sie ihm trotz starker Nebenwirkungen die dritte Impfung?
Arzt:
Solange es Nebenwirkungen gibt, muss man die Dosis erhöhen.
Staatsanwalt:
Und nach der dritten Impfung starb der Patient.
Arzt:
Ja, leider hat er es nicht mehr bis zur vierten Impfung geschafft. Die
hätte ihn gerettet.
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