„Nicht abschätzbare Risiken“: Anwältin reicht Nichtigkeitsklage gegen Impfzulassung beim EuGH ein
„Die laufende Impfpropaganda wird immer harscher“, so das Fazit der Rechtsanwältin Renate Holzeisen. Sie sprach mit Epoch Times über ihre Nichtigkeitsklage bezüglich der Impfstoffe, über kritische Ärzte, die nicht gehört werden und ihre Behandlungsmethoden mit bewährten Arzneimitteln einklagen müssen und über alternative Wege der Corona-Politik.
Am 16. Februar hat die Rechtsanwältin Renate Holzeisen eine Nichtigkeitsklage gegen die Impfzulassung gegen die EU-Kommission beim Europäischen Gericht eingereicht. Diese Nichtigkeitsklage zielt darauf ab, dass der Rechtsakt zur Zulassung des mRNA-Impfstoffes Cormirnaty aufgehoben wird.
ET: Frau Holzeisen, was ist die rechtliche Grundlage für diese Nichtigkeitsklage?
Renate Holzeisen: Das sind die EU-rechtlichen Bestimmungen über die Zulassung von Humanarzneimitteln. Im vorliegenden Fall haben wir es mit einer bedingten Zulassung laut EU-Verordnung 507/2006 zu tun, für die es strikte Voraussetzungen gibt. Grundsätzlich sehen die EU-rechtlichen Bestimmungen für die Zulassung von Arzneimitteln richtigerweise bestimmte Kriterien vor, die zu erfüllen sind, damit ein Arzneimittel in der breiten Bevölkerung angewandt werden kann.
ET: Viele Bürger sagen, wenn das von der EU zugelassen ist, dann hat man auch ein gewisses Vertrauen in diese Zulassung. Warum denken Sie, dass diese Zulassung nicht so viel Vertrauen genießen sollte?
Renate Holzeisen: In erster Linie gilt das sogenannte Vorsorgeprinzip, das das grundlegende Garantieprinzip im Bereich des Gesundheitsrechtes ist, und das uns gerade die Europäische Union aufgrund Artikel 168 der EU-Verträge und aufgrund Artikel 3 und Artikel 35 der Charta der Grundrechte garantieren muss.
Dieses Vorsorgeprinzip ist hier deshalb aufs Gröbste verletzt worden, weil innerhalb kürzester Zeit Impfstoffe regelrecht auf den Markt geschmissen wurden; und zwar ganz offensichtlich auf Druck der Politik. Wesentliche Studienphasen, Testphasen, die eigentlich speziell für Arzneimittel, die auf eine gesunde Bevölkerung zur Anwendung kommen sollen, vorgesehen sind und grundsätzlich Jahre brauchen, wurden bei Weitem nicht durchgeführt.
Mittel- und langfristige Nebenwirkungen von Arzneimitteln kann man natürlich erst nach einer mittel- beziehungsweise langfristigen Phase erfassen und beurteilen. Das wurde für diese Arzneimittel komplett ausgeblendet.
Ein Beispiel, das Sie übrigens schwarz auf weiß auf der Seite des europäischen Arzneimittelregisters in veröffentlichten Dokumenten nachlesen können: Für alle drei dieser sogenannten Impfstoffe sind beispielsweise die Wirkungen, die Nebenwirkungen, die Korrelationswirkungen mit anderen Medikamenten überhaupt nicht geprüft worden.
Das heißt, wenn diese Substanzen verimpft werden, wissen wir nicht, welche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten entstehen können, die speziell jener Bevölkerungskreis bekanntermaßen zu sich nimmt – nämlich die älteren und die bereits gesundheitlich vorbelasteten Personen. Das sind jene Personen, für die ein zu schützender Impfstoff gedacht wäre, und auf die gerade jetzt seit dem 27. Dezember massiv diese Impfstoffe zur Anwendung kommen, allen voran der Impfstoff Cormirnaty.
Nach Meldungen, die uns aus den Altenheimen erreichen, und zwar nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus Österreich, Italien und anderen Ländern, sterben ganz offensichtlich nach Verimpfung dieser Stoffe in signifikanter auffälliger Anzahl Altenheimbewohner. Das ist etwas, was übrigens auch damit zusammenhängen kann, dass die Verimpfung beispielsweise des Impfstoffes Cormirnaty laut Aussage des Produzenten BioNTech, die mir in schriftlicher Form vorliegt, so nicht empfehlenswert ist.
Ich darf kurz daraus vorlesen: „Zudem werden ältere Personen mit folgenden chronischen Vorerkrankungen, die als Risikofaktoren für die COVID-19-Erkrankung bei Menschen ab einem bestimmten Altern gelten, bis jetzt nicht zu den Studien zugelassen. Personen mit Bluthochdruck, Diabetes, chronischer Lungenerkrankung, Asthma, chronischer Lebererkrankung sowie chronischer Nierenerkrankungen. Aus diesem Grund ist momentan noch unklar, ob ältere Personen mit den genannten chronischen Vorerkrankungen geimpft werden sollten.“
Das ist eine Antwort, die von BioNTech Medical Information auf Anfrage geliefert wurde. Nur leider gehen diese Warnhinweise aus den Beschreibungen der Merkmale des Arzneimittels und aus der Packungsbeilage nicht hervor. Das ist einer unserer rechtlichen Begründungen für die Nichtigkeitsklage.
vollständig unter
https://www.epochtimes.de/poli…im-eugh-ein-a3452003.html
bg bh