Das würde mich auch interessieren.
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Zitat
Frühestens einen Monat nach Ablauf des Vertrages und spätestens sechs Monate danach dürfen die Pfandleiher*innen den Gegenstand verwerten. Das bedeutet in der Regel, solche nicht ausgelösten Gegenstände werden im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung durch öffentlich bestellte und vereidigte Auktionator*innen versteigert.
Übersteigt der Versteigerungserlös den ausstehenden Darlehensbetrag zuzüglich Zinsen, Gebühren und anteiliger Veröffentlichungs- und Versteigerungskosten, bekommst du den Rest ausgezahlt.
Wird der Pfandgegenstand bei einer Auktion nicht versteigert, dürfen die Pfandleiher*innen den Gegenstand auch frei verkaufen.
Wie funktioniert ein Pfandleihhaus?
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