@hw2504
Bis 30.06. wurden auf jede kWh 4,7Ct EEG-Umlage aufgeschlagen um damit die alternativen Energien zu fördern.
Den genauen Betrag siehst du in deiner Jahresrechnung.
Deine Jahresrechnung wird aber sicher nicht 1.7. bis 30.6. des Folgejahres erstellt, sondern vielleicht 20.3. bis 19.3.des Folgejahres. Um nun eine Abrechnung zum Stichtag 1.7. zu machen, benötigen die Versorger den Zählerstand vom 1.7. oder sie müssen diesen schätzen.
Also alles was vor dem 30.6 bezogen worden sein könnte mit EEG-Umlage und alles ab 1.7. ohne Umlage.
Dass eine Schätzung wohl ehr nicht zu Gunsten der Verbraucher ausfällt, dürfte recht wahrscheinlich sein.
Wenn du den Strom über Bayernwerk beziehst und dort anrufst, bekommst du eine netten Text mitgeteilt. Vielleicht nicht 100% wörtlich, aber in meinen Worten: "Sie müssen keinen Zählerstand zum 1.7. abgeben, wir schätzen gerne ihren Bedarf auf Basis der Vorjahre.."
Dass der Versorger bei jährlicher Ablesung gar keine detaillierten Verbräuche kennt, bekommt ja nur die Jahreswerte, bleibt viel Interpretationsspielraum für Schätzungen.
Wie groß die Differenz zwischen der Schätzung und den tatsächlichen Werten sein kann, musst du selbst überschlagen. Aber je saisonaler dein Stromverbrauch desto größer die Abweichung.
Nachtrag:
Mein Nachbar gerade da war. Er heizt zwei Räume mit Elektroheizung (Marmorplatten an der Wand). Abrechnung jährlich im April. Da er nur im Winter heizt und die Heizung einen wesentlichen Teil der Stromrechnung ausmacht, kommt er auf eine Differenz von bis zu 341,22€, zwischen heutiger Ablesung und der Verteilung des Verbrauchs auf 12 Monate.