So, wie gewonnen so zerronnen...
Ich bin Gaskunde bei eprimo. Im August habe ich meine neuen Vertragsdaten mit der Abrechnung für 06/2021 bis 06/2022 erhalten. Der neue Vertag sah eine Vertagslaufzeit bis 30.06.2023 vor bei einen Arbeitspreis von 6,64 ct/kwh und einen Grundpreis von 136,85 €/Jahr.
Heute in der Post war eine neue Tarifankündigung ab 11/2022 mit einem Arbeitspreis von 16,83 ct/kwh und einem Grundpreis von 421,77 €/Jahr.
...jetzt habe ich dazu folgendes im Internet gefunden:
https://www.google.com/search?…nden+vertrag+erh%C3%B6hen
Energieversorger sind weiterhin an die vereinbarten Verträge und Preise gebunden. Das gilt nicht für Verbraucher, die sich in der Grundversorgung befinden und keinen Sondervertrag mit einem Anbieter geschlossen haben. Hier kann der Versorger die Preise erhöhen.31.08.2022
So wie ich das sehe liegt die Erhöhung des Arbeitspreises deutlich über der Gasumlage und der neue Grundpreis .
Auf Gaskunden kommen ab Herbst wegen einer staatlichen Umlage an Importeure zusätzliche Preissteigerungen zu. Die Höhe der Gasumlage wird bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde liegen. Das teilte die Firma Trading Hub Europe, ein Gemeinschaftsunternehmen der Gas-Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland, am Montag mit.15.08.2022
Nun meine Frage an Euch, insbesondere diejenigen die aus entsprechenden Branchen kommen (z.B. carokann):
...ist diese Erhöhung während der Vertragslaufzeit rechtmäßig? bzw. kann ich mit Aussicht auf Erfolg Widerspruch einlegen?
VG
Pibe de Oro