Also ich lass mich ja gern vom Gegenteil überzeugen...... Ich hab mir das pdf nun durchgelesen und seh da schon, dass unliebsame (verbrecherische) Banken (ausländische?) da Ärger machen können. Aber so ganz ohne Rechte ist man ja hier (noch?) nicht ganz. So versteh ich das Ganze. Ja, die können Ärger/Druck machen - aber zur Eigentumsumschreibung/nochmaliger Zahlung der getilgten Grundschuld ist es dennoch schon ein weiter Weg. Also da wird auch wieder nur ominös Angst gemacht. Nix für ungut, ich geb schon zu wenn ich auf dem falschen Weg bin, aber so weit, dass man seine Häuschen zweimal zahlen muss, ist es dennoch noch nicht. Der Artikel ist da zu unkonkret und oberflächlich.
Deshalb bleibe ich dabei, lieber der anstehenden? Zwangsabgabe ein Schnippchen schlagen. Die Gefahr, dass da eine verbrecherische Bank was geltend macht, ist da m.A. nach weitaus geringer, wenn nicht sogar theoretischer Natur. Ja, das ganze Leben bedeutet Gefahr, aber man muss immer die Nerven behalten.
Und auch gegen eine sofortige Zwangsvollstreckung gibt es ja Rechtsmittel. Also das Eigentum kann einem so schnell auch noch nicht abgenommen werden (auch wenn man ja z.Z. nix mehr für unmöglich hält). Aber sollte das kommen, ist ja alles aus.
Also deutlich: Ich würde das sogar s e h r g e r n löschen lassen, halts aber für besser es stehen zu lassen, weil eben der Staat pleite ist und deshalb die Wahrscheinlichkeit höher ist, da an den Staat -wenn das Häuschen unbelastet ist- nochmal Geld zu bezahlen. Ich freu mich sogar, wenn jemand konkret schreibt, welche Gefahr dennoch droht........ Dann kann ichs ja doch löschen lassen.
Genau so sehe ich das auch.
Kommt es zum Schwur des Staates, was genauso möglich ist wie Insolvenzen einzelner Banken, dann wird überall wo möglich nach pfänd- oder beleihbaren Vermögenswerten gesucht, egal ob von einer inländischen oder ausländischen Institution.
Es ist dann auch egal ob die Forderung gerechtfertigt ist oder nicht, sie steht wenn es dumm kommt einfach mal so im Raum.
Wir hatten das Thema selbst vor kurzem in zwei Fällen.
Im ersten ging es um Löschung bzw. Nichtlöschung einer niedrigen fünfstelligen Grundschuld auf das eigengenutzte, schuldenfreie Haus. Da diese GS noch auf DM lautet, weil vor rund 50 Jahren eingetragen, bleibt sie bisweilen eingetragen, da die Löschung zum einen verhältnismäßig teuer und aufwendig wäre, zum anderen vermögensmindernd wirken könnte, so der Staat bankrott geht.
Im anderen Fall wurde eine Immobilie zwecks Erbe im direkten Verwandtschaftskreis übertragen und die bis dato noch eingetragene Grundschuld im Zuge des notariellen Vorgangs gelöscht. Es entstanden somit kaum Mehrkosten, da solch Dinge beim bürokratischen Procedere automatisch geklärt und schriftlich festgehalten werden.
Das Thema ist komplex, zu Pauschalaussagen würde ich mich nie hinreißen lassen, es kommt hier stets auf den Einzelfall drauf an.
Zumal nicht gewiss ist, ob im Fall des Falles der Staat oder eine private Institution berechtigt oder unberechtigt versucht die Hand aufzuhalten.
Ich würde es von möglichst vielen Faktoren abhängig machen, z.B.:
- Vermögenswerte beachten. Ist man schuldenfrei oder nicht (steuertechnische Relevanz zwecks Absetzung, etc.)
- Betragshöhe der GS beachten. Lautet die GS auf 10.000 DM, die Immo ist indes >500.000 € wert, übersteigt das Vermögen eine etwaige Forderung um ein Vielfaches, zu einer Zwangsversteigerung wird es somit niemals kommen.
- Behördliche Vorgänge beachten. Muss auf absehbare Zeit ein Grundbucheintrag vorgenommen werden oder nicht? Falls ja, dann GS so lange eingetragen lassen, bis sie in dem Zuge mit gelöscht werden kann.
Usw., usf.