Beiträge von Salo III
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Danke noch mal für die Anregung! Auch wenn das ein unangenehmes Thema ist, werde ich das mit meinen Eltern auch besprechen. Es macht Sinn das vorzeitig zu machen, den wenn es zu spät ist, bekommt man keine Unterschriften mehr.
Deine Eltern hätten Dir das Gold im Wert von XXX (< 400.000,-€) doch sicher schon vor zehn Jahren schenken können. Dann wäre zufällig die Schenkungsfrist (alle 10 Jahre) abgelaufen....
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Wer den 10er nicht ehrt ist des Kilobarren nicht wert.

Alles in Gold getauscht, hatte Sorge, dass die Bodenplatte im Keller bricht....
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Seit min 15 Jahren bin ich in 90% AU investiert. Pro Jahr entnehme ich, was ich so brauche. Mich interessieren (mangels Intellekt ....) keine Charts, Verdienstmöglichkeiten, Kurse etc.
Ich bin, gelenkt von der bitteren Erkenntnis, dass ich (1955er) ein wunderbares Leben hatte, vögeln ohne AIDS, machen ohne Staat, und solche Enten wie sie heute in der Politik rumrennen, waren fern. Jetzt sehe ich Faschimus von links... Nun hocke ich hier in DE, wollte mein Geld ausgeben, aber in den Sackladen gebe ich freiwillig keinen Euro.
Meine sehr individuelle Meinung ist : Kauft Gold, auch heute, auch jetzt, als gäbe es kein Morgen mehr.....
Wir sind in der frei fallenden Fahrstuhlkabine und alle merken nix....
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Wenn das kommt HansE was der kluge Kerl im Video sagt (alles nachvollziehbar 😱), dann wird die Luft sowas von brennen….
Wie sagt Smaug „keine einzige Unze wird meinen Schatz verlassen…)
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Zuwiderhandlungen werden mit Strafe belegt.
Das würde etwa Schließfächer in der Schweiz betreffen.
Schliessfächer… ? Wer hat hier Schließfächer??
Die Schisser werden mit „Gold gab ich für Eisen“ belohnt und dürfen entspannt in den Fernsehsessel zurück sinken. Viele Michel fahren inzwischen in der Tempo 30 Zone zur Sicherheit schon <20 kmh
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Im Ausland gelagerte Bestände gehen in das Vermögensregister ein und sind angreifbar bei einer Vermögensabgabe.
Haha… wer meldet das denn ins Register an 😵💫?
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Lasst euch nicht von der Gier übermannen.
In Deutschland, welche Menge auch immer, an die grossen Händler verkaufen, Geld kommt erstmal aufs deutsche Girokonto.
Dann sofort zeitgleich in der Schweiz oder sonstwo im Ausland von dem Geld Gold kaufen und dort auf Abholung einlagern lassen.
Schließfach organisieren, hinfahren, abholen, einlagern.
Vorteil: es generiert jede Menge valide Einkaufs- und Verkaufsrechnungen.
Vorteil: Goldtransfer über Landesgrenze hinweg ohne Schweissperlen und Zoll Lotterie.
Nachteil: der Arbitrage Verlust zwischen Verkauf DE und Einkauf CH.
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Jedenfalls für EM Besitzer seit ca.1,05€ gravierende Einbußen.
Das sind doch alles unrealisierte Verluste/Gewinne. Bei Edelmetallen gibt es nur die Regel „kaufen-hinlegen“ und eventuell nach einem Jahr mal wieder hingucken. Meine ersten nennenswerten Vreneli Mengen habe ich noch für 206,-€ eingedeckt. Trotzdem kaufe ich die auch heute noch bei ~600,-€
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Manager warnen – bisheriger Personalabbau in der Autoindustrie ist nur die Spitze eines Eisbergs
Es sind allesamt nichtsnutzige Systemmanager. Immer noch hängt die E-Mobilität in den Statements. Wie bescheuert sind diese sog. Nieten in Nadelstreifen denn ?
Da diese weichgespülten Agenda-Deppen anscheinend nicht gemerkt haben, das die rotgrünschwarzen Khmer Deutschland alle Kraftwerke entweder stillgelegt oder sogar gesprengt haben, kommt ja die Energie für die Scheixx E-Karren aus dem All?
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gerdl wieso brauchst Du denn einen Dritten, um einen Goldbarren zu verkaufen?
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Ich möchte nur daran erinnern…. EGON
Gold-Maginot-Linie durchbrochen, Absicherung jetzt kaufen
18.06.2019 | Egon von Greyerz
Bei Gold und Silber beginnt jetzt der Durchbruch, auf den wir geduldig gewartet haben. Die langfristige Aufwärtsbewegung bei den Edelmetallen, die seit 2011 pausiert hatte, setzt jetzt wieder ein. Die erste Hürde war die Gold-Maginot-Linie bei 1.350 $. Ich habe seit Längerem schon gesagt, dass dieser 6-jährige Widerstand unter Garantie brechen muss.Gold-Maginot-Linie durchbrochen, Absicherung jetzt kaufen
Heute:
USDje Feinunze (31,103 g) 3.636,32 USD
Wir alle konnten diesen Wahnsinns Ritt mitmachen und selbst jetzt kann man noch kaufen- es geht erst los ….
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Faber warnt, dass Anleger angesichts der sich verschlechternden Wirtschaftslage letztendlich möglicherweise vollständig auf Gold umsteigen müssen.
Mein Reden ….
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Und niemand, wirklich niemand fragt, bei WEM die Welt die Schulden hat ?
Zu WEM fliessen denn die Zinsen?
Es ist ein absurdes Kaspertheater…
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Ich sags mal anderscht. Wer im Januar 10.000,-US$ liegen hatte, hat mit heutigem Tag über 40% Kaufkraft verloren.... $ rulez....

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Hallo,
Meine Eltern haben im Lauf Ihrese Lebens einiges an Krügerrand angehäuft und jetzt ist dit Frage wie damit zu verfahren ist, es gibt keine Kaufbelege mehr. Momentan finden wir bei denen nichtmal Rechnungen oder Rezepte um die KV abzurechnen.
Jedenfalls war der Plan, daß die das Gold jetzt einfach vorzeitig an Ihre Enkelkinder und Kinder verschenken, brauchen alle Geld.... Zeug is momentan in einem Schliessfach. Ich nehme an, wir müssen die Schenkung auch dann melden, wenn wir deutlich unter dem Freibetrag bleiben. Verkaufen können wir es dann auch nicht sofort sondern wohl erst 1 Jahr nach der Meldung ans Finanzamt wegen der Haltedauer ? Wenn wir die sofort verkaufen würden, würde dann das FInanzamt automatisch annehmen, daß wir einen Gewinn gemacht haben weil wir nicht mehr nachweisen können was die Krügerrand tatsächlich gekauft wurden ? Ist es überhaupt vernünftig wenn wir die Schenkung überhaupt angeben (mögliches Goldverbot etc.). Aber wie soll man es sonst heute noch verkaufen.
Schenkung u.U. NICHT angeben......
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
§ 30 Anzeige des Erwerbs
(1) Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb (§ 1) ist vom Erwerber, bei einer Zweckzuwendung vom Beschenkten binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall oder von dem Eintritt der Verpflichtung dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen.
(2) Erfolgt der steuerpflichtige Erwerb durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, ist zur Anzeige auch derjenige verpflichtet, aus dessen Vermögen der Erwerb stammt.
(3) Einer Anzeige bedarf es nicht, wenn der Erwerb auf einer von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht und sich aus der Verfügung das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser unzweifelhaft ergibt; das gilt nicht, wenn zum Erwerb Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften, die nicht der Anzeigepflicht nach § 33 unterliegen, oder Auslandsvermögen gehört. Einer Anzeige bedarf es auch nicht, wenn eine Schenkung unter Lebenden oder eine Zweckzuwendung gerichtlich oder notariell beurkundet ist.
(4) Die Anzeige soll folgende Angaben enthalten:
1. Vorname und Familienname, Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung), Beruf, Wohnung des Erblassers oder Schenkers und des Erwerbers;
2. Todestag und Sterbeort des Erblassers oder Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung;
3. Gegenstand und Wert des Erwerbs;
4. Rechtsgrund des Erwerbs wie gesetzliche Erbfolge, Vermächtnis, Ausstattung;
5. persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder zum Schenker wie Verwandtschaft, Schwägerschaft, Dienstverhältnis;
6. frühere Zuwendungen des Erblassers oder Schenkers an den Erwerber nach Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung.
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Nach belastbaren Auskünften im Internet ist zuverlässig festgestellt, dass es folgende Freibeträge für Schenkungen gibt:
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
§ 16 Freibeträge
(1) Steuerfrei bleibt in den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 Absatz 1 Nummer 1) der Erwerb:
1. des Ehegatten und des Lebenspartners in Höhe von 500 000 Euro;
2. der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 400 000 Euro;
3. der Kinder der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 200 000 Euro;
4. der übrigen Personen der Steuerklasse I in Höhe von 100 000 Euro;
5. der Personen der Steuerklasse II in Höhe von 20 000 Euro;
6. (weggefallen)
7. der übrigen Personen der Steuerklasse III in Höhe von 20 000 Euro.
https://www.finanztip.de/schenkungssteuer/
Nicht im Gesetz geregelt, aber allgemein anerkannt ist, dass eine Anzeige entbehrlich ist, wenn eindeutig und klar feststeht, dass keine Schenkungsteuer entstanden ist (vgl. Lippross, ErbStG § 30 Rn 6).
Feststellung:
Gemäss § 30 (ErbStG) "Anzeige des Erwerbs"
- Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb …..
liegt mit einer Schenkung in Höhe von 399.000,- Euro (an z.B. den Sohn) eindeutig und klar kein erbschaftssteuerlich relevanter Erwerb vor, da unter § 16 ErbStG die Freibeträge präzise definiert sind.
Somit entfällt die nach §30 ErbStG geforderte Anzeigepflicht.
Kann man eine Schenkung ohne Notar machen?
Der Schenkungsvertrag ist in §§ 516 ff. BGB geregelt. Nach § 518 I BGB ist es erforderlich, dass der Vertrag notariell beurkundet wird. Ausnahmen sind so genannte Handschenkungen, die sofort erfüllt werden.
Daher empfiehlt es sich, folgende Formulierung in den Schenkungsvertrag aufzunehmen:
Die Schenkung erfolgt als formlose Handschenkung nach § 516 Abs. 1 BGB und wird daher nicht durch einen Notar beurkundet.
In der Anlage ein formloser Vertrag als Vorlage.
Dies ist keine Rechtsberatung, wurde aber anwaltlich geprüft und für gut befunden.
Es gibt kaum Fundstellen im Internet, die Notare und Anwälte wollen verdienen, also wird immer der eigene Berufsstand empfohlen
und ordentlich Systemangst erzeugt.....