Armutsfaktor Pflegeheim!
Elternteil musste ins Heim, ging nicht anders. Für die Lücke zwischen Heimkosten und Pflegegeld wurde Grundsicherung beantragt. Wohngeldbescheid musste vorliegen.
Grundsicherungsamt prüfte die Kontoauzüge rückwirkend 1 Jahr und das Vermögen des Elternteils. etwaig bekannte Schenkungen können rückgängig gemacht werden, wurde mir gesagt.
Mein Einkommen wurde geprüft, mein Vermögen war egal.
Dem Elternteil verblieben ca. 120 Euro Taschengeld. Es gab Kleidergeld auf extra Beantragung 2x jährlich 200 Euro glaub ich. Dazu Freibetrag aus Vermögen war ca. in Höhe der Beerdigungskosten. Ewiger Papierkrieg.
Nach knapp 4 Jahren Heimaufenthalt "Erbfall". Grundsicherungsamt will alle gezahlten Beträge aus der Erbmasse zurück! Ich muß nochmal die Erbmasse darlegen und die Erbausschlagung (Notargebühr!) vorlegen. Werde vom Amtsgericht telefonisch über Folgeerben ausgefragt.
Ein einziges entwürdigendes ekelhaftes Behördenschmierentheater, war schlimmer als der Verfall des Elternteils! ![]()
Habe im Heim andere Angehörige kennengelernt, die kotzten regelmäßig ab, dass das Erbe "aufgefressen" wird. Ich kann nur appelieren, zieht solche Eventualitäten mit in Betracht!