Beiträge von Salo III

    Bei Umbau- und Renovierungsarbeiten im belgischen Sint-Gillis-Dendermonde wurde ein Goldschatz im Wert von schätzungsweise neun Millionen Euro entdeckt. Handwerker stießen am Dienstag im Keller eines sozialen Betreuungsgebäudes auf eine eingemauerte Truhe, die mit Goldbarren und historischen Münzen gefüllt war. Die Polizei stellte den wertvollen Fund umgehend sicher.

    Wie das Nachrichtenportal VRT NWSberichtet, sind Herkunft und Eigentümer des Edelmetalls bislang völlig unklar. Die Justizbehörden prüfen nun, woher das Gold stammt und ob es möglicherweise mit einer Straftat in Verbindung steht. Parallel zur Klärung der rechtlichen Ansprüche hofft das Zentrum für Allgemeines Wohlfahrtswesen (CAW) als Träger der Einrichtung, das Gold behalten zu dürfen. Die Verantwortlichen möchten laut eigenen Angaben den unerwarteten Reichtum für die Sozial- und Obdachlosenhilfe nutzen. Der rechtmäßige Eigentümer hat laut dem belgischen Justizministerium fünf Jahre Zeit, um seinen Anspruch auf den Goldschatz geltend zu machen und ihn zurückzubekommen.

    https://rumble.com/v7e62pm-bauarbeiter-entdecken-goldschatz-im-wert-von-9-millionen-euro.html


    Da hast Du einmal im Leben die Chance, von der Schaufel loszukommen….

    Die Profis arbeiten m.E. Mit Metalldetektoren, wo die Suchspule umgedreht auf dem Beifahrersitz liegt. Nachtwächter könnte dazu als Profi Auskunft geben, wie solche Detektoren kleine Münzen etc. finden.

    Der Rest ist dann Skalpell und Klebeband.

    Oft auch gedankenlose Absenderangaben, wie „agosi Deutschland“ etc.

    Wenn der Nachbar böse ist, die Steine der Früchte rüber auf dessen Rasen flitschen... das gibt schöne Geräusche, erst vom Rasenmäher Rotorblatt und dann vom Nachbarn... TIPP: sobald er da so richtig in Rage ist zu ihm schauen, den Kopf schütteln und sagen "WER macht nur so etwas???" :thumbsup: [smilie_happy]

    Wie wollen wir Frieden finden, wenn unaufgefordert Aggro-Tipps kommen?

    Der Nachbar ist in der Regel nett, man muss ihn nur zu nehmen wissen….

    Die Vereinigten Staaten von Israel



    Eine hervorragende Analyse der Situation in den USA . Auszüge (wg. Begrenzung durch die Forensoftware) >>>


    Sollte Abschnitt 219/1217 des NDAA in Kraft treten, hätten wir unsere verfassungsmäßige Republik an die Zionisten ausgeliefert. Das wäre buchstäblich das Ende unseres Landes, wie wir es kennen.

    Die Israelis schmiedeten hinter dem Rücken ihrer amerikanischen Partner Intrigen, und die US-Geheim- und Sicherheitsdienste betrachteten Israel als Bedrohung für die nationale Sicherheit der USA.

    Ich weiß es – ich geriet mitten in diese Machtdynamik und wurde schließlich von der US-Regierung beschuldigt, im Auftrag Israels Spionage betrieben zu haben. Die Anklage wurde schließlich als unbegründet und politisch motiviert fallen gelassen, doch die Stimmung hinter den Anschuldigungen war real – ein bedeutender Teil des US-Verteidigungs-, Geheimdienst- und Sicherheitsapparats betrachtete Israel als Bedrohung.

    Denn Israel war/ist eine Bedrohung.

    Das bedeutet nicht, dass es keine Zusammenarbeit und Kooperation zwischen den USA und Israel gab – während meines Aufenthalts in Israel waren die Hotels voll von CIA-Beamten, US-Militäroffizieren und Diplomaten des Außenministeriums, die in offizieller Mission unterwegs waren.

    Aber es gab eine „chinesische Mauer“, die die USA und Israel trennte, und die Interaktionen unterlagen strengen Protokollen, die diese Mauer jederzeit aufrechterhielten.

    Ich wurde wiederholt von NBC-Produzenten angesprochen, die mir ihre Visitenkarten überreichten – nicht die von NBC, sondern ihre AIPAC-Karten (das American Israeli Public Affairs Committee, eine regelrechte Tarnorganisation der israelischen Regierung).

    GTN vermittelte mir direkte Kontakte zu AIPAC sowie zu dessen verbundenen Organisationen, die in der amerikanischen Wissenschaftswelt und der Think-Tank-Branche Fuß gefasst hatten.

    Durch diese Netzwerke wurde ich in eine geheimnisvolle Welt hinter den Kulissen des US-Kongresses eingeführt, in der AIPAC bei einflussreichen Senatoren und Kongressabgeordneten das Sagen hatte und Mitarbeiter des Senats und des Repräsentantenhauses offen mit Angestellten verschiedener US-Regierungsbehörden zusammenarbeiteten, um die Politik zu gestalten.

    Paul Wolfowitz, der zum Zeitpunkt des Angebots Dekan der Paul H. Nitze School of Advanced International Studies (SAIS) an der Johns Hopkins University war, bot mir eine große Summe Geld an, wenn ich dem Team beitreten würde.

    Alles, was ich tun musste, war, mich der Vorstellung anzuschließen, dass Saddam Hussein über Massenvernichtungswaffen verfügte.

    Ich lehnte Wolfowitz’ Angebot ab und wandte mich von der AIPAC-Clique ab.

    Leider haben Amerikas gewählte Vertreter weder eine solche moralische Klarheit noch Loyalität gegenüber der Republik gezeigt, der sie angeblich dienen.

    Wir leben in einer Zeit, in der der israelische Ministerpräsident offen damit prahlt, den US-Kongress gekauft zu haben.

    In der die AIPAC damit prahlt, 100 Millionen Dollar ausgegeben zu haben, um genau das zu erreichen.

    In der pro-israelische Aktivisten 30 Millionen Dollar ausgaben, um Thomas Massie aus dem US-Kongress zu verdrängen, weil er es gewagt hatte, die Abtretung der amerikanischen Souveränität an Israel in Frage zu stellen.

    Wo der US-Außenminister offen erklärt hat, dass Kritik an Israel ein Grund dafür ist, kein Visum für die Vereinigten Staaten zu erhalten.

    Wo israelische Politiker offen für die Unterdrückung der Meinungsfreiheit in Amerika eintreten.

    Und wo die „Chinesische Mauer“, die die Interessen der USA und Israels trennte, von einem gefügigen Kongress eingerissen wird, während die Mainstream-Medien, die ihre Unabhängigkeit und Integrität längst an israelische Interessen aufgegeben haben, schweigen.

    Ich habe bereits zuvor geschrieben, dass die Beziehung zwischen Israel und den Vereinigten Staaten der eines Parasiten zu seinem Wirt gleicht.

    Abschnitt 219/1217 würde diesen Status gesetzlich verankern.

    Und damit die konstitutionelle Republik zerstören.

    Der Kongress hat spezifische Pflichten und Verantwortlichkeiten, die ihm durch die Verfassung auferlegt sind.

    Die Abgabe dieser Verantwortlichkeiten an eine fremde Nation gehört nicht zu diesen Pflichten.

    Sollte Abschnitt 219/1217 Gesetz werden, wird sich Israel dauerhaft an das amerikanische Unterfangen angliedern.

    Derzeit haben wir einen Kongress, der erwägt, Kritik an Israel unter Strafe zu stellen.

    Dies ist natürlich ein Affront gegen den Grundgedanken der Meinungsfreiheit.

    Indem die Sicherheit Israels und die Sicherheit der USA untrennbar miteinander verknüpft werden – was geschehen würde, wenn Abschnitt 219/1217 Gesetz wird –, ist die unvermeidliche Kriminalisierung von Kritik an Israel besiegelt.

    Der NDAA 2027 ist Amerikas letzter Widerstand.

    Streicht Abschnitt 219/1217, und wir haben eine Überlebenschance.

    Wird Abschnitt 219/1217 zum Gesetz, haben wir die Republik verloren.

    Ich habe geschworen, die Vereinigten Staaten von Amerika, eine konstitutionelle Republik, zu verteidigen.

    Ich werde niemals den Vereinigten Staaten von Israel dienen.

    Und das sollte auch niemand tun, der sich als Amerikaner bezeichnet.

    Die Vereinigten Staaten von Israel
    Von Scott Ritter Sollte Abschnitt 219/1217 des NDAA in Kraft treten, hätten wir unsere verfassungsmäßige Republik an die Zionisten ausgeliefert. Das wäre…
    uncutnews.ch

    Gefährlicher Datenspeicher: Sicherheitslücke am Kopierer

    Kopierer speichern auf der internen Festplatte alle kopierten Dokumente. Nach dem Verkauf können Fremde ganz leicht auf geheime, betriebsinterne Daten zugreifen.

    Moderne Drucker und Kopierer speichern hochsensible Daten und Dokumente auf der eingebauten Festplatte. Werden diese Daten vor einem Verkauf nicht gelöscht, können sie später ganz einfach über eine kostenlose Software von dem neuen Besitzer ausgelesen werden. Steuerbescheide, Kontoauszüge, Verträge, Strafanzeigen – intime und sensible Daten können somit schnell in die falschen Hände geraten.

    Auch Handwerksbetriebe laufen Gefahr, durch einen Verkauf des Kopierers schnell betriebsinterne Daten an fremde Menschen weiterzugeben. Im schlimmsten Fall können Fremde diese Daten mit kriminellen Absichten für Betrug, Erpressung oder Betriebsspionage nutzen.

    Kostenlose Software liest geheime Daten aus Kopierern aus

    Diesem Sicherheitsrisiko ist die ARD-Sendung Plusminus nachgegangen. Für einen Test wurden gebrauchte Multifunktionsdrucker auf Ebay erworben. Über eine kostenlose Software aus dem Internet wurden die Festplatten der drei Geräte ausgelesen.

    Das Ergebnis konnten das ARD-Team vor Ort ausdrucken: Scheidungsunterlagen, Lohnsteuerkarten, polizeiliche Zeugenvernehmungen, komplette Steuerbelege – unzählige private Dokumente, die dem Datenschutz unterliegen.

    Das Problem: Festplatten werden nicht gelöscht

    Geheimnisträger wie Steuerberater, Anwälte, Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer oder Ärzte müssen geheime Dokumente löschen. Nach §203 Strafgesetzbuch dürfen fremde Geheimnisse, die persönliche Lebensbereiche oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse betreffen, nicht weitergegeben werden.

    Viele der Geheimnisträger sind sich der Sicherheitslücke in den Kopiergeräten nicht bewusst. Das Team von Plusminus fragte 200 von ihnen, ob ihr Kopierer eine Festplatte besitze: Die Hälfte wusste das nicht, 25 Prozent verneinten. Nur ein Viertel war sich der Gefahr und ihrer Verantwortung bewusst, dass sie vor der Weitergabe des Gerätes Daten auf der Festplatte löschen müssen.

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    Und wenn der Kopierer im LAN Netz ist, kann das Ganze auch von extern ausgelesen werden, Stichwort Fernwartung….

    Die Kanzlei ist echt. Das Gold-Angebot nicht


    Betrüger kapern renommierte Insolvenzverwalter und bieten Goldbarren, Maschinen und Luxusgüter aus angeblichen Insolvenzverfahren an. Das Perfide: Anwälte, Adressen und Handelsregisterdaten stimmen tatsächlich. Das Impressum stimmt. Der Rechtsanwalt existiert. Die Handelsregisternummer ist korrekt. Sogar die Umsatzsteuer-ID wurde sauber abgeschrieben.


    Und trotzdem ist das Angebot falsch.

    GOLD.DE liegen mehrere E-Mails und Kataloge vor, in denen angebliche Insolvenzverwalter Goldbarren, Fahrzeuge, Landmaschinen und andere Vermögenswerte aus laufenden Verfahren verkaufen wollen. Die Absender treten unter den Namen bekannter Kanzleien auf. Sie verwenden echte Rechtsanwälte, echte Firmenanschriften und professionell gestaltete Exposés.

    Der Trick besteht also nicht darin, eine Kanzlei zu erfinden. Der Trick besteht darin, eine echte Kanzlei zu stehlen.
    In zwei untersuchten Fällen warnen die betroffenen Kanzleien inzwischen selbst ausdrücklich vor den Angeboten. Im dritten Fall ist der genannte Anwalt real, die Verkaufsdomain gehört jedoch nicht zu seiner offiziellen Kanzlei.

    Was in allen Fällen fehlt: ein konkret benanntes Insolvenzverfahren, ein gerichtliches Aktenzeichen und ein belastbarer Nachweis, dass die angebotene Ware überhaupt zur Insolvenzmasse gehört.

    Wer hier überweist, kauft womöglich kein Gold. Sondern eine ziemlich teure Lektion.

    Das Wichtigste in Kürze
    Schultze & Braun sowie Flöther & Wissing warnen auf ihren offiziellen Websites vor gefälschten Angeboten aus angeblichen Insolvenz- und StaRUG-Verfahren.
    Die genannten Rechtsanwälte existieren tatsächlich. Genau das macht die Masche gefährlich.
    Die verwendeten Domains ähneln den echten Kanzleidomains, sind aber nicht identisch.
    Bei den Goldangeboten lagen die angeblichen Verkaufspreise rund 20 bis fast 38 Prozent unter dem reinen Metallwert.

    Fall 1: 1,75 Kilogramm Gold – angeblich von Flöther & Wissing

    Am 24. März 2026 erreichte GOLD.DE eine E-Mail mit einer „aktuellen Produktübersicht“. Angeboten wurden Fahrzeuge, Landmaschinen, Baumaschinen, Reisemobile und Edelmetalle. Als Absender trat Flöther & Wissing auf, unterzeichnet mit dem Namen von Rechtsanwalt Markus M. Merbecks.

    Beides ist real. Markus M. Merbecks ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Laut offiziellem Kanzleiprofil wird er seit 1993 gerichtlich als Gesamtvollstreckungs- beziehungsweise Insolvenzverwalter bestellt. Auch die in der Nachricht genannten Partner und die Umsatzsteuer-ID der Gesellschaft wurden korrekt aus dem echten Impressum übernommen.

    Nur die Wege zurück zur Kanzlei stimmen nicht: Die offizielle Domain lautet floether-wissing.de. Verwendet wurde dagegen floether-wissing-recht.de. Auch die angegebene Münchener Anschrift weicht vom offiziellen Standort in München ab.

    Flöther & Wissing warnt mittlerweile auf der eigenen Website vor genau dieser Masche: Gefälschte Angebote zum Kauf von Vermögenswerten aus Insolvenz- und StaRUG-Verfahren würden angeblich im Namen der Kanzlei verschickt. Empfänger sollen nicht darauf eingehen und sich im Schadensfall an die Polizei wenden.

    Drei Barren, drei PDFs – und 42.440 Euro „Rabatt“

    Auf die Anfrage von GOLD.DE wurden drei Exposés übersandt:


    Die Gewichte und Angebotspreise stammen aus den übersandten Dokumenten.

    Für die konservative Rechnung wurde ein historischer Feingoldwert von rund 123,66 Euro je Gramm angesetzt. Damit lag das Angebot knapp 20 Prozent unter dem bloßen Metallwert.

    Nicht unter dem Händlerverkaufspreis. Nicht unter dem Preis eines bestimmten Markenbarrens. Sondern unter dem Wert des enthaltenen Goldes – ohne Aufgeld, Versicherung, Transport oder Händlermarge.

    Schon die Dokumente selbst sind fehlerhaft. Im Exposé zum 500-Gramm-Barren steht auf Seite zwei plötzlich „Anlagegoldbarren 250G“. Beim 1.000-Gramm-Barren passiert derselbe Kopierfehler.

    Zudem heißt es in den Texten, der jeweilige Barren habe „wie alle unsere Goldbarren“ den höchsten Feingehalt. So formuliert ein Händler sein Sortiment. Eine Insolvenzverwaltung müsste dagegen erklären, aus welchem Verfahren das Gold stammt, wer der Schuldner ist, welches Gericht zuständig ist und wo sich die Ware befindet.

    Auf keine dieser Fragen geben die Exposés eine Antwort.

    Fall 2: Schultze & Braun – 40 Seiten Hochglanz, kein einziges Aktenzeichen

    Noch größer wurde beim zweiten Fall aufgefahren. Unter dem Namen von Schultze & Braun wurde ein 40-seitiger Katalog versandt. Darin: Radlader, Bagger, Traktoren, Mähdrescher, Wärmepumpen, Solarmodule, Goldbarren und Kupfer.

    Das Titelblatt wirkt tadellos. Firmenname, Anschrift, Geschäftsführer, Handelsregister und Umsatzsteuer-ID stimmen mit dem echten Kanzlei-Impressum überein. Auch die Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH existiert tatsächlich unter der angegebenen Adresse und dem Registerzeichen HRB 220689.

    Wieder stimmt fast alles. Fast.

    Denn Schultze & Braun erklärt auf einer eigens eingerichteten Warnseite, dass falsche Angebote zum Kauf von Vermögenswerten aus Insolvenz- und StaRUG-Verfahren kursieren. Inventarlisten und Kaufverträge seien gefälscht; ebenso Absenderadressen, Namen und Telefonnummern. Die Kanzlei habe die zuständigen Behörden informiert.

    In der vorliegenden Nachricht wurde die Domain schultzebraun-anwaelte.de verwendet. Die echte Kanzlei arbeitet unter schultze-braun.de.

    Knapp 100.000 Euro unter dem Goldwert

    Im Katalog werden vier angebliche Heraeus-Barren angeboten:


    Diese Angebotspreise stehen im Inhaltsverzeichnis des Katalogs.

    Die technische Prüfung der PDF nennt den 1. März 2026 als Erstellungsdatum. Da dies ein Sonntag war, wurde für den Vergleich der letzte vorherige Handelstag herangezogen. Am 27. Februar lag der historische Feingoldwert konservativ gerechnet bei rund 143,31 Euro je Gramm.

    Das angebliche Paket lag damit fast 38 Prozent unter dem reinen Goldwert.

    Ein solcher Preis ist nicht bloß günstig. Er ist wirtschaftlich kaum plausibel.Natürlich können Maschinen aus Insolvenzverfahren unter früheren Neupreisen verkauft werden. Ein Bagger kann beschädigt sein, hohe Transportkosten verursachen oder nur einen kleinen Käuferkreis ansprechen. Ein marktgängiger Goldbarren funktioniert anders. Sein Wert hängt nicht von Baujahr, Kilometerstand oder Modellpflege ab, sondern vor allem von Gewicht, Feinheit und Echtheit.

    Gold gehört zu den liquidesten Anlagewerten der Welt. Der World Gold Council beziffert das durchschnittliche globale Handelsvolumen 2025 auf rund 361 Milliarden US-Dollar pro Tag. Ein Insolvenzverwalter muss für einen standardisierten 500-Gramm- oder Kilobarren also keinen exotischen Käufer suchen.

    Ein kleiner Abschlag für schnelle Abwicklung, Prüfung oder Händlermarge wäre denkbar. Ein Abschlag von fast 38 Prozent unter dem Schmelzwert würde die Gläubiger dagegen um knapp 100.000 Euro schlechterstellen.

    Warum sollte ein Insolvenzverwalter das tun?

    Die vorgelegten Unterlagen liefern keine überzeugende Antwort. Die Insolvenzordnung verpflichtet den Verwalter grundsätzlich dazu, das Massevermögen zu verwerten – nicht, leicht handelbare Werte zu verschenken.

    Hinzu kommen weitere Patzer: Der Katalog nennt keinen einzigen Schuldner, kein Insolvenzgericht und kein Aktenzeichen. Ein John Deere 6R155 wird als „Mähdrescher“ bezeichnet, obwohl das abgebildete Fahrzeug ein Traktor ist.

    Für mehrere Heizsysteme und Solarmodule werden ausdrücklich Beispiel- oder Produktbilder verwendet. Gleichzeitig verspricht der Katalog pauschal ein 14-tägiges Rückgaberecht – vom Goldbarren bis zum tonnenschweren Radlader.

    Auch aus steuerlicher Sicht ist die Vorlage unsauber: Der Katalog erklärt alle Preise pauschal als Endpreise inklusive Mehrwertsteuer, obwohl die Lieferung von qualifiziertem Anlagegold nach § 25c UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei ist.
    Fall 3: Frank Jaeger – echte Person, falsche Verkaufswelt

    Der dritte Fall tritt unter dem Namen „Jäger Insolvenzen“ auf. Angeboten wurden u. a. ein John-Deere-Traktor, eine Rolex Daytona und ein Audi Q6 e-tron. Die verwendete Domain lautete jaeger-insolvenz.de.

    Dipl.-Kfm. Frank Jaeger existiert tatsächlich. Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Seine offizielle Kanzlei heißt Jaeger Breig & Kollegen und nutzt jbk-recht.de. Laut Kanzleiprofil ist er seit 2004 als Insolvenzverwalter tätig.

    Eine öffentliche Kanzleiwarnung, in der die konkrete Verkaufsdomain genannt wird, ließ sich bei der erneuten Prüfung nicht finden. Deshalb ist dieser Fall vorsichtiger zu bewerten als die beiden offiziell bestätigten Betrugsfälle.

    Die roten Flaggen sind dennoch massiv: Die Verkaufsdomain ist nicht die offizielle Kanzleidomain. Schuldner, Insolvenzgericht und Aktenzeichen fehlen. Eine vorherige Besichtigung ist praktisch ausgeschlossen. Gleichzeitig wird mit kurzen Angebots- und Zahlungsfristen Druck aufgebaut und die Rollen von Gläubiger, Verwalter und Vermittler werden unscharf vermischt.

    Auch hier gilt deshalb: nicht zahlen, keine Ausweiskopie versenden und nur über die unabhängig ermittelten Kontaktdaten der echten Kanzlei nachfragen.
    Warum diese Masche so gut funktioniert

    Ein schlechter Fakeshop ist leicht zu erkennen. Das Impressum fehlt, die Sprache holpert und die Website sieht aus wie ein Wochenendprojekt.

    Diese Masche ist gefährlicher.

    Die Täter verwenden echte Anwälte, echte Berufsbezeichnungen, echte Registerdaten und kopierte Logos. Die Bundesrechtsanwaltskammer warnt ausdrücklich vor Fake-Kanzleien, die mit vermeintlichen Insolvenzverkäufen arbeiten und Betroffene zu Zahlungen bewegen.

    Darum reicht die Frage „Existiert dieser Anwalt?“ nicht mehr.


    Goldbetrug mit echten Kanzleien: So erkennen Sie die Masche
    Betrüger missbrauchen echte Kanzleien für gefälschte Goldangebote aus Insolvenzverfahren. Erfahren Sie auf GOLD.DE, woran Sie die Masche erkennen und sich…
    www.gold.de


    Teheran (IRNA) – Wie die Website des Fernsehsenders CNBC am Dienstagmorgen in einem kurzen Artikel unter Bezugnahme auf eine Notiz der Analysten der Deutsche Bank berichtete, seien die vergangenen sechs Monate für das „gelbe Metall“ schwierig gewesen. Trotz eines atemberaubenden Sprungs, der sich über das Jahr 2025 hinaus fortsetzte, liege der Preis nun deutlich unter dem historischen Höchststand, der Anfang dieses Jahres verzeichnet wurde. Dennoch hat sich der Goldpreis seit August 2024 verdoppelt.

    Die Analysten dieser multinationalen Bank beschrieben diesen bemerkenswerten Aufwärtstrend der letzten zwei Jahre in ihrer Notiz als „explosiv“.

    In der Notiz heißt es: „Ein statistischer Indikator zeigt, dass das, was wir jetzt erleben, ein explosives Preisverhalten bei Gold ist, das im August 2024 begann und anhält.“

    https://de.irna.ir/news/86227688/Deutsche-Bank-Das-explosive-Verhalten-bei-Gold-ist-noch-nicht