Beiträge von carokann

    Ich gehe nach Vertragsende12 2022 in die Grundversorgung damit ich flexibel bin, in der unbegründeten Hoffnung, dass die Preise wieder sinken.

    das ist in der Tat im Moment nicht die dümmste Idee. Ich mach’s im Übrigen auch so. Die Kündigungsoption ist umso mehr wert, je höher die Volatilitäten. die sind im Moment auf ATH.

    Und wieso hat dann Grünwelt letztes Jahr alle Kunden rausgeschmissen?wenn gilt...
    "für jeden Kunden, den man hat, hat man bereits die Gasmenge beschafft, aber keine Mengen darüber hinaus"

    weil es eben nicht jeder gleich macht. Grünwelt wird ggf. gar nichts auf Termin beschafft haben, weil sie vermutlich gar nicht die Bonität hatten, dass mit ihnen jemand Termingescäfte abgeschlossen hätte (margining requirements, etc.). Nur Privatkunden waren so dämlich, mit denen Verträge zu schließen.


    Was Bergstein beschreibt, ist im Grundsatz richtig, gilt allerdings eher für Stadtwerke und etablierte Versorger. Die Beschaffung fängt allerdings i.d.R. Noch längerfristiger an (2-3 Jahre vor Lieferbeginn).


    Was „ richtig“ (im Sinne von: am günstigsten) gewesen wäre, weiß man natürlich erst danach…


    Problem ist halt, dass ein Großteil der Kunden monatlich kündigen kann. Baschafft man zu langfristig und die Großhandelspreise sinken massiv, gehen die Kunden flöten und die Versorger bleiben auf den teuren Mengen sitzen. Beschafft man zu kurzfristig, hat man das andere Risiko…

    Das ist kompletter Sozialismus. Ich las heute, dass in England Preise auch gedeckelt werden. Habe dann gleich die Centrica Aktien verkauft. Ein komplett vermasseltes System.

    Den UK-Downstreamsektor kannst Du komplett vergessen. Die OFGEM treibt da seit Jahren ihr regulatorisches Unwesen. Da lässt sich kein Geld verdienen. jedenfalls nicht nachhaltig. Vor ein paar Jahren haben die im Kern ein ganz klasse System e8ngeführt, nach dem der Versorger das Minimum aus Marktpreis und Beschaffungspreis weitergeben darf. Ob es das noch gibt. Weiß ich nicht. zeigt aber, wie die Jungs ticken.


    Schau Dir mal integrierte Unternehmen mit abgeschriebenen Wasserkraftwerken an, gibt ein paar in A und CH +++keine Anlageberatungung +++

    Oh, schön zu sehen, dass unsere Regierung langsam auch versteht, was ich hier schon gefühlte hundert Male geschrieben habe: Nicht Länder schließen mit Ländern Verträge, sondern Unternehmen mit Unternehmen. Jetzt müsste mir das Wirtschaftsministerium nur noch erklären, welche der genannten Unternehmen überhaupt hätten Verträge schließen können. Drei von den fünf genannten Unternehmen sind null im LNG-Geschäft tätig, RWE hat vor etwa acht Jahren seine Tankerflotte abgegeben (ok, sie haben jetzt wieder ganz zart angefangen, wobei sich die Aktivitäten auf das Shipping und den Dispatch beschränken, ganze zwei eher kleine Tanker gechartert wurden und klar gesagt ist, dass die Beschaffung auf den Weltmärkten der Bundesregierung obliegt…). Bei dem fünften weiß ich es nicht genau.

    Eine Abwicklung, wie sie nicht besser sein kann: Schnelle Verhandlung und Einigung, persönliche Übergabe unmittelbar danach, ein angenehmes Gespräch. ach ja: Süßigkeiten gabs auch… [smilie_blume]


    Vielen Dank, Dir lieber Philosoph!

    Auf Neukunden scheint man nicht scharf zu sein :hae:



    Isso. Neukunden immer Mark-to-Market. Bestandskunden rollierend über einen längeren Zeitraum. Am Neukundenpreis kann man immer gut ablesen, wo es für Bestandskunden hingeht, wenn das Preisniveau über einen längerfristigen Zeitraum so bleibt (sagen wir mal 1,5 bis 3 Jahre)

    du schreibst das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht, das ist Spekulation..bei dem oberen Verivoxangebot von 25 cent sehen wir den aktuellen Spotpreis..das ist eine ver8fachung in ca 12 Monaten..desweiteren bin ich immernoch der Meinung dass bestehende Verträge ( bis zur Notfallstufe welche noch nicht ausgerufen wurde) nicht gekündigt werden dürfen..die Mehrbelastung der Versorger wird mit der Umlage ausgeglichen..
    mein letzter Vertrag wurde von Grünwelt im Dez vorzeitig gekündigt..ich habe daraufhin Schadensersatz geltend gemacht und diesen auch ohne Probleme auf direktem Wege erhalten

    Sehe ich auch so. Der Versorger kündigt ja auch nicht. Er erhöht ja nur im laufenden Vertrag die Preise. Was er darf, wenn sie entweder nicht (a) längerfristig festgeschrieben sind, z.B. für 12 oder 24 Monate und/oder (b) es ein Gesetz gibt, z.B. EnSiG, das ihm das erlaubt.

    Ich glaube zu verstehen, wozu so eine Umlage gut ist. Haltet euch fest!


    Ich vermute, dass damit der niedrige Gaspreis erhalten werden soll - aber nicht für EUCH!
    Aber damit die Regierung nicht ständig die Differenz zw. hohen Börsenpreisen und niedrigen Langfristpreisen ausgleichen muß (Uniper kann es nicht!), werden die Kosten auf die Bürger abgewälzt. Irgendwelche Konzerne kriegen garantiert weiter ihren Billig-Gas.
    Den Bürgern werden die Gaspreise erhöht und die Umlage kommt on Top

    Die Regierung zahlt sowieso gar nix. Entweder der Bürger über Steuern oder der Bürger über die Umlage.

    Seltsame Zahlen...
    Meine sind: 6 Personen, Wärmepumpe, Warmwasser mit 12m² von der Sonne: 4MW/a.
    Der Rest ("Hausstrom"): 4.5MW/a.


    AuA

    wir reden über Gas…

    1) Ja, auf die allgemeinen Preiserhöhungen (weg. Gestiegener Gaspreise) kommen sie noch oben drauf, das ist richtig. In die Gaspreise gehen historische Beschaffungen der Vergangenheit zu niedrigen Preisen ein ebenso wie teurere Beschaffungen der jüngeren Vergangenheit. Die günstigen historischen Beschaffungen laufen natürlich rollierend aus. Deshalb schreibe ich ja schon lange, dass wir noch nicht annähernd das Ende der Fahnenstange gesehen haben. (Erhöngssachverhalt 1)


    Davon inhaltlich zu unterscheiden: Erhöhungssachverhalt 2 - In Konkurrenz stehen EnSiG 24 und EnSiG 26. Ich habe eben geschrieben, dass in die Gaspreise historische Beschaffungen zu noch niedrigeren Preisen als Kalkulationsgrundlage enthalten. Diese guten Tranchen fallen jetzt weg, weil seitens GP nicht erfüllt wird. Der Versorger muss die Mengenmäßig ersetzen, und das zu aktuellen Marktpreisen. Die beiden Paragraphen regeln, dass diese Mehrkosten ebenfalls weitergegeben kann - über den einen oder den anderen Mechanismus.


    2) Doch, denn das sieht das - ich vermute eher aus juristischen Gründen, denn sonst liesse sich konstruieren, dass das eine Steuer bzw. zwangsabgabe ist, an die andere gesetzgeberische Anforderungen bestehen - Gesetz vor. Nützt nur nix, weil Du faktisch keinen - nennenswert - günstigeren bekommst


    3) das ist richtig (Erhöhungssachverhalt 3)

    und wieso dann die Gasumlage?

    Der erste Mechanismus wie von @durran beschrieben ist Inhalt von §24 EnSiG. Er sieht eine Kaskadierung über die Lieferkette vor. Im Gesetztgebungsverfahren ist allerdings noch der §26 dazu gekommen, der das Umlageverfahren beschreibt. Beide Zielen auf den gleichen Sachverhalt ab, nämlich den Ausfall von Gazprom (wir sprechen hier von Bestandsverträgen, die zum niedrigeren Preisniveau abgeschlossen wurden und nicht erfüllt werden, nicht davon, dass Gas allgemein teurer geworden ist). inkl. teurer Ersatzbeschaffung (i.W. seitens Uniper) zu Lasten der Endverbraucher zu kompensieren. Faktisch zum Tragen kommen wird nach meiner Einschätzung nur das Umlageverfahren (entweder - oder… §26 ist operativ wesentlich einfacher).


    MwSt kommt so oder so noch oben drauf.

    bei mir ist es BP… einer der Werte, der meinem Portfolio in den letzten Monaten den Arsch gerettet hat….


    Mich wundert nur, dass der Kurs - wie auch der von Shell - nicht stärker anspringt. kGV im mittlerem einstelligen Bereich. Gesamtstimmung für Öl dürfte auch besser sein als zu Vorkriegszeiten. Dass Versorgungssicherheit weder durch Gas noch durch erneuerbare gewährleistet ist, dürfte nun für viele offenkundig geworden sein.

    Ich bin seit März 2022 auch ganz entspannt. Endlich wieder Gewissheit und Berechenbarkeit der zukünftigen Entwicklungen.
    Entweder sind deine Mitmenschen da genauso drauf, oder aber diejenigen, welche sie verrückt machen könnten, lassen es einfach bleiben, weil sie ganz genau wissen, dass das unangenehme Erwachen im Winter viel heilsamer ist.

    Den einen Teil juckst nicht, weil ohnehin genug Kohle da ist, den anderen Teil juckst nicht, weil sie eh nix machen können und der dritte Teil ist zu doof sich mit den Themen zu beschäftigen. Aufteilung 2:3:5, würd ich sagen.

    Das Energiesicherungsgesetz gibt erst die Grundlage, die Störung nach BGB 313 zu erklären. Sonst kann ja jeder wie er will bestehende Verträge ignorieren. Die erklärte Störung wurde damit gesetzlich bestätigt und ist so unangreifbar. Und jetzt lass mich bitte in Ruhe, es nervt wirklich.

    Sorry, das was Du schreibst ist falsch. aber ich lass Dich gern in Ruhe. Die Herren Dunning und Kruger haben in Deinem Fall wohl besonders heftig zugeschlagen..


    Schönes Wochenende.