Beiträge von Wayne Schlegel

    EILT + EILT + EILT
    Das war zwar schonmal im Thread genannt, weil aber die Frist zur Mitzeichnung dieser Petition jetzt am Freitag abläuft hier nochmal der Link:


    http://itc.napier.ac.uk/e-Peti…tition.asp?PetitionID=577


    Petition eingereicht durch: Dr. Josef Ernst am Freitag, 23. November 2007
    Mit der Petition soll eine strengere gesetzliche Regelung für den Verkauf von Grundschulden und Darlehensforderungen durch Banken erreicht werden.
    Begründung:
    Schuldenaufkäufer können nach einem Verkauf von Grundschulden und bei der Abtretung von Darlehnsforderungen durch Banken ganz legal mehr als den eigentlichen Darlehenswert von Bankkunden verlangen, auch wenn diese immer ihre Raten bezahlt haben. Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann getrennt verwertet werden. Dies kann von Darlehnsaufkäufern ausgenutzt werden und kann bei Kreditnehmern zu erheblichen Nachteilen, bis hin zum Totalverlust der mit der Grundschuld belasteten Immobilie führen. Ein wirksamer Rechtsschutz ist derzeit für die betroffenen Kunden nicht gebeben.


    Ich sage nur: Mobilisiert alle, die schreiben können!

    Zitat

    Original von Milly
    Hallo Leute,


    ein großer Ausgabenblock, nämlich die Miete, ist Mwst.-frei. Auch sonst noch einige Sachen, z.B. Post, Müllabfuhr; kommunale Gebühren, und vieles 7%, Lebensmittel, Zeitungen usw. Sind also eher nur 50-60% mit dem vollen Satz, sprich 1,5% durch die Mwst.-Erhöhung, die ja teils auch schon vorgezogen Ende 2006 in die Preise eingepreist wurde.


    Ist alles richtig. Zu berücksichtigen dürfte aber ferner noch der Zweitrundeneffekt der MWSt-Erhöhung sein.


    Beispiel Lebensmittel: Die nicht unmittelbar MWSt-betroffenen Lebensmittel werden produziert, geliefert und gelagert mit Energie und Technik. Darauf liegt MWSt, die über den Lebensmittpreis hereingeholt werden muss.
    Beispiel Miete: Mietwohnung wird repariert oder modernisiert. Die Handwerkerrechnung wird durch MWSt höher. Um keine Ertragsschmälerung hinnehmen zu müssen, müßte die Miete erhöht werden. Oder: Aus der Miete müssen Abschreibungen wegen des Werteverzehrs erwirtschaftet werden. Da ein Neubau der Mietwohnung nach Abschreibungsende durch die MWSt-Erhöhung teuerer wird, müsste bei betriebswirtschaftlicher Sicht die Abschreibung (und damit die Miete) erhöht werden.


    An die Mathe-Begabten unter den Volkswirtschaftlern: Läßt sich dieser Zweitrundeneffekt mathematisch quantifizieren? Gibt es hierzu eine vereinfachende Faustformel?

    Die Auflagenhöhe soll in 2008 je Prägung nur noch 1,760 Mio Stück betragen.


    2003: 2,4 Mio
    2004: 2,1 Mio
    2005: 2,1 Mio
    2006: 1,9 Mio
    2007: 1,9 Mio
    2008: 1,76 Mio


    Weiß jemand die offizielle Begründung für die rückläufige Auflagenhöhe und gibt es (von einem Insider?) eine wirkliche Begründung?


    Bitte nicht wild spekulieren, sondern nur posten, wenn gesicherte Info vorliegt - danke sehr


    Danke Politiker, das ist Sand in die Augen von Grundschuld-Schuldnern geworfen.


    Oder auf gut Deutsch: eine Vollverlade! Laßt euch so was nicht gefallen und redet Klartext mit denjenigen in eurem Wahlkreis, die von euch gewählt werden wollen.


    Im Einzelnen:
    1. Pflicht des Darlehensgebers zum Angebot nicht abtretbarer Darlehensverträge
    -> Bringt den bestehenden zigtausend Grundschuldnern nicht die Bohne
    2. Verpflichtung des Darlehensgebers zu Folgeangebot oder Hinweis auf Nichtverlängerung des Vertrages
    -> Kein Schutz vor Veräußerung an Hedge Fonds und rigorose Verwertung durch Zwangsvollstreckung
    3. Pflicht zur Anzeige der Abtretung der Darlehensforderung bzw. des Wechsels des Darlehensgebers
    -> Toll, dann weiß man, dass man es dann in Kürze mit einer Firma auf den Caymans zu tun haben wird. Aber dieses Wissen allein rettet nicht.
    4. Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Grundstücksdarlehen
    -> Auch das schützt nicht vor Verkauf und einer Verwertung durch den Aufkäufer in Form einer Zwangsvollstreckung
    5. Nicht abtretbare Unternehmenskredite
    -> Die meisten Häuslebauer mit Grundschulden sind leider keine Unternehmer
    6. Verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch bei unberechtigter Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren Urkunde
    -> Geil, dann kann man also aus der Obdachlosigkeit über viele Prozessjahre (die Bank hat sich natürlich ihrem Kreditnehmer gegenüber nicht der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen) mit dem Geld, das die Ausplünderung überstanden hat, klagen und schließlich dann aufhören, wenn die Bank pleite ist. Wenn es dort also keinen Schadenersatz zu holen gibt. Ist aber durchaus ein sinnvolles Einkommenssicherungsprogramm für die Juristenzunft.

    traditional3


    Leider nix mit Entwarnung und Beruhigung. Hier ein Beitrag von einem, der es wissen muss:


    Prof. Dr. Siegbert F. Seeger Finanzgerichtspräsident a.D. Rechtsanwalt Steuerberater:


    "Sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses!
    (1.)Die nach geltendem Recht zulässige isolierte Abtretung von Grundsschulden, wird von den Kreditgebern zunehmend dergestalt praktiziert, dass ausländische Fonds die Grundschulden erwerben und aus diesen gegen die Kreditnehmer-Eigentümer vorgehen, und zwar auch dann, wenn die Annuitäten vertragsgemäß bedient werden. Die bei der Kreditaufnahme regelmäßig vereinbarten Zweckverwendungserklärungen schützen die Kreditnehmer nicht, auch nicht § 1137 BGB, weil Grundschulden nicht akzessorisch sind. Die Erwerber der Grundschulden lehne oft auch Kreditverlängerungen zu neuen Konditionen ab. Die Betroffnen sind regelmäßig nicht wohlhabend und auch nicht rechtskundig. Nach meinen Dafürhalten ist eine Gesetzesänderung dahingehend, dass (a) die Grundschuldabtretung nur zusammen mit der Forderung zulässig ist und (b) dass der Kreditnehmer die Rechte aus dem Kreditvertrag dem Erwerber entgegenhalten kann geboten.
    (2.) Einzubeziehen ist in gesetzgeberische Erwägungen auch die Situation nach Ablauf der jeweiligen Zinsbindungsperiode. Hier lehnen die Erwerber der Grundsschulden typischerweise eine erneute Kreditvergabe ab, um das Vollstrcjkungsverfahren betreiben zu können und sind auch nicht bereit, die Grundschuldunterlagen einer anderen Bank zu treuen Händen zu überlassen. Vor allem letztere Weigerung ist für Kreditnehmer mit ruinösen Folgen verbunden. Die geschilderten Nachteile treffen vor allem sog. kleine Leute, die vesuchen sich ein selbstgenutztes Wohneigentum zu schaffen. Abhilfe tut not."


    Quelle: http://itc.napier.ac.uk/e-Peti…07&Filter=thread&View=100

    Es wurde gemeldet, dass abgeordnetenwatch.de sich zumindest bei einem Anfrager gemeldet haben soll, dass eine größere Zahl von wortgleichen Anfragen eingegangen ist und man um Verständis bittet . . . bla bla . . ., dass gefiltert wird.


    Also, wandelt eure Anfragen an eure Abgeordneten im jew. Wahlkreis bitte unbedingt kräftig ab. Und laßt euch das Herausfiltern unter Berufung auf den freien Zugang zu Medien und dem Parlament als demokratische Bürgerrechte nicht widerstandslos gefallen. Schließlich ist das kein Spam, sondern hinter jeder Frage steht ein individueller Bürger.


    Im übrigen lassen sich Mailadressen der Abgeordnetenbüros oder Fraktionsadressensicher leicht im Netz herausfinden, sodass man auch auf diesem Wege schreiben kann.

    Hallo durran,
    das wäre ein theoretischer Weg unter folgenden 2 Voraussetzungen:
    1. Finanzierung liegt noch vor einem
    Den vielen zehntausenden Eigentümern, die bereits Grundschulden haben, hilft das nicht.
    2. der Finanzierer macht das mit (was schon wegen absehbaren Rangigkeitsproblemen u. dem Verwaltungsaufwand fraglich ist)


    Besser wäre dann aber, gleich eine (akzessorische) Hypothek ("wenn der Finanzierer das mitmacht"). Wenn man später wieder mal beleihen will, macht man halt eine neue/weitere Hypothek. Da kann man viele Hypotheken eintragen, bis die Kosten von 10 Grundschulden erreicht werden.

    Auf die Frage:
    1. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie persönlich innerhalb der Fraktion ergriffen bzw. planen Sie kurzfristig , um durch Änderung dieser gefährlichen Rechtssituation die vielen Grundeigentümer mit Grundschulden in Ihrem Wahlkreis zu schützen?
    2. Welche gesetzgeberischen Aktivitäten zum Schutz der Grundeigentümer hat die Fraktion bzw. der Bundestag unternommen bzw. wird diese kurzfristig unternehmen?
    gabs nachfolgende, durchaus kompetent erscheinende Antwort eines großen SPD-Tieres in der ersten Runde.


    Die Antwort läßt sich als Ansporn werten, den Druck auf die Politik aufrecht zu erhalten. Wenn es gelingt, in so vielen Wahlkreisen wie möglich Feuer zu entfachen, besteht noch eine gute Chance, dem Heuschrecken-Pack das Schlachtfest zu vermiesen.


    Sehr geehrte . . .,


    im Zusammenhang mit der seit einiger Zeit auch in Deutschland üblich gewordenen Veräußerung von Krediten ohne Zustimmung oder Kenntnis des Kreditnehmers sind wir im Bundestag gegenwärtig intensiv mit Gegenmaßnahmen beschäftigt. Das Volumen des Handels mit notleidenden Krediten wird bereits auf 10-12 Mrd. € pro Jahr geschätzt, der gesamte Umfang notleidender Kredite in Deutschland beläuft sich auf ein Vielfaches dieses Betrages. Bei dem Geschäft zulasten ihrer Kunden treten deutsche Geschäfts- und Hypothekenbanken als Verkäufer und angelsächsische Finanzinvestoren als Käufer auf. Ich habe ich mich bereits in meiner Zeit als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium mit diesem Thema auseinander gesetzt. Derzeit sind Finanz- und Justizministerium in Abstimmung mit den Koalitionsfraktionen.


    Denn dass der Verkauf von Krediten für die Kreditnehmer in der Regel nichts Gutes bedeutet liegt klar auf der Hand. Die Käufer solcher Immobilienforderungen - meistens auf größtmögliche und schnelle Rendite orientierte Finanzinvestoren - haben in erster Linie ein Interesse daran, die Immobilie zu veräußern und somit unmittelbar die Zwangsvollstreckung zu betreiben. An personalintensiver Betreuung, an der Suche nach Wegen aus der Schuldenfalle haben sie hingegen nur geringes Interesse.


    Wird ein Immobilien kredit an Dritte verkauft, sieht sich der Kreditnehmer mit einem neuen Gläubiger konfrontiert, den er bei Wahl seiner Kredit gebenden Bank gar nicht wollte. Er hat sich in der Regel gezielt für ein bestimmtes Kreditinstitut entschieden und vertraut darauf, dass dieses Kreditinstitut sein Vertragspartner bleibt. Dafür war er häufig auch bereit, etwas mehr zu zahlen. Die meisten Kreditnehmer sind sich gar nicht dessen bewusst, dass ihre Kredite durch ihre Hausbank an Investoren verkauft werden können. Darüber hinaus werden sie über die Durchführung von Kreditverkäufen in vielen Fällen nicht einmal informiert.


    Ein weiteres Problem aus Verbrauchersicht ist die Wahrung des Datenschutzes und des Bank geheimnisses. Ein Urteil des BGH vom Februar dieses Jahres hat allerdings hierzu entschieden, dass eine Abtretung von Kreditforderungen nicht deshalb unwirksam ist, weil ein möglicher Verstoß gegen das Bundes datenschutzgesetz bzw. eine Verletzung des Bankgeheimnisses vorliegt. Die Bank sei durch eine solche Verletzung dem Kreditnehmer allenfalls schadensersatzpflichtig. Nur, es dürfte schwierig sein, Schaden aufgrund der Verletzung des Datenschutzes nachzuweisen - und wo kein Schaden ist, kann auch nichts ersetzt werden.


    Unser Ziel ist es deshalb, die Verbraucherinteressen über das bisher geltende gesetzliche Maß hinaus zu stärken.


    Eine auf verbesserte Transparenz und Information der Kreditnehmer abzielende Regelung erscheint mir dabei mehr als angebracht. Die so genannte stille Zession gäbe es dann nicht mehr.
    Folgendes wäre möglich:
    — Banken könnten angehalten werden, ihre Kunden ausdrücklich im abschließenden Kreditvertrag über einen möglichen Forderungsverkauf zu informieren.


    — Auch könnte man über ein zu vereinbarendes Abtretungsverbot an Nicht-Banken, also Finanzinvestoren, unter Berücksichtigung von § 354 a HGB denken, der eine Ausnahme vom Abtretungsverbot bei Geldforderungen macht, wenn Schuldner und Gläubiger Kaufleute sind.


    — Ferner könnte auch ein möglichst befristetet Sonderkündigungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung für die Kreditnehmer eingeführt werden. Denn, jede Form des Forderungsverkaufs ist mit der Kündigung eines
    Vertragsverhältnisses gleichzustellen.


    — Des Weiteren wollen wir deutliche Akzente im Bereich der Wohn-Immobilien zu Gunsten von privaten Haus- bzw. Wohnungseigentümern setzen.
    Man könnte daher einen neuen Gläubiger – ähnlich wie im Insolvenzrecht – verpflichten, auch bei notleidenden Krediten vernünftige und nachvollziehbare Sanierungsvorschläge zu unterbreiten und nicht ausschließlich auf die schnelle Rendite hinzuwirken.


    Für die Mehrheit unserer Bevölkerung ist die eigene Wohn-Immobilie das wichtigste Standbein ihrer eigenen Altersvorsorge und muss deshalb rechtlich besonders sensibel behandelt werden.


    Seien Sie versichert: Wir befassen uns intensiv mit der Problematik des Kredithandels und werden die Standards setzen, die sowohl Rechtssicherheit für die forderungsveräußernden Banken, Rechtssicherheit für die forderungskaufenden Finanzinvestoren aber vor allem Rechtssicherheit für die kreditnehmenden Verbraucher bieten.


    Mit freundlichen Grüßen


    Danke silberbuggy für diese wichtige Information.


    Ich habe die aus meiner Sicht wichtigsten Daten der MdB-Antwort oben nochmal fett hervorgehoben. "Politischer Druck" in unserem Fall - also Druck der betroffenen Grundschuldner (und nicht Druck der Finanzlobby) - scheint also zu wirken. Genau jetzt wegen der ersten Lesung dieses Risikobegrenzungsgesetzes im Bundestag ist es besonders erfolgversprechend, die MdB mit Zuschriften zu bombardieren. Die Finanzindustrie wird nämlich ebenfalls durch stärkere "Lobbyarbeit" reagieren, wenn ihr die Grundschuld-Schuldner zum Ausweiden weggenommen werden.


    Sehe es wie Du: Angemessener Grundschuldner-Schutz reicht nicht - er muss effektiv sein. Als das Sicherungsinstrument der Grundschulden (neben Hypotheken) "erfunden" wurden, gab es noch keine Globalisierung, Hedge Fonds und Private Equity. Deshalb ist vor diesem Risikohintergrund das jetzt ganz anders zu beurteilen.


    Also Griffel und Tastatur in die Hand nehmen und ran an die MdB's. Und klar sagen, dass man die nicht wählen wird, die sich nicht klar und massiv für den Grundschuldner-Schutz einsetzen. Egal was die im übrigen tun. So kann es noch was werden.

    Für alle Immobilieneigentümer, die Grundschulden haben, hier eine Aktualisierung der Linksammlung:


    Ausgangs-Problemstellung:
    "Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann getrennt verwertet werden. Da sie während der gesamten Laufzeit des Darlehens in voller Höhe besteht, betreiben Investoren oftmals Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe der Grundschuld und nicht in Höhe des Darlehens abzüglich Zins und Tilgung zum Zeitpunkt des Verkaufs. Obendrein können Investoren nach geltendem Recht drei Jahre rückwirkend 18 Prozent auf die Grundschuld von Bankkunden einfordern."


    Detaillierte Problemschilderungen:
    1. Link zu dem Artikel des Wirtschaftsmagazins PLUSMINUS
    http://www.daserste.de/plusmin…d,1ew1advn43bucfl8~cm.asp
    2. Link zu dem Aufsatz "Verwertung der nicht-akzessorischen Grundschuld im Rahmen eines Forderungsverkaufes" von Dr. Clemens Clemente
    http://www.rws-verlag.de/ZfIR_Clemente.htm
    3. Link zu dem Artikel "Böses Spiel mit guten Kunden" aus der Zeitung "Die Zeit"
    http://www.zeit.de/2007/48/Kreditverkaeufe?page=all
    4. Link zu dem Gutachten "Verkauf von Krediten" von Prof. Dr. jur. Schmelz
    http://www.nachdenkseiten.de/u…_Verkauf_von_Krediten.pdf


    Ansprechpartner für die Erlangung eines gesetzgeberischen Schutzes vor Heuschrecken-Verwertung:
    http://www.abgeordnetenwatch.de

    Hi dione,
    was ich nachfolgend schreibe, ist keine Anlageempfehlung. Jeder muss das für sich entscheiden und verantworten.


    Wenn man ein gewisses Maß an verfügbaren Mitteln hat, könnte man die Grundschuld "hedgen", indem man darauf spekuliert, dass bei zunehmender Krisensituation die Edelmetalle nominal steigen. Und die Grundschuld ist nun einmal auch nominal in EURO.


    Dass die EM's steigen ist aber nicht absolut gewiss (vielleicht 80% wahrscheinlich). Im deflationären Crash, den man nie ausschließen sollte, können sie auch fallen (vielleicht 20% wahrscheinlich).
    Wenn nun die konkrete Bank sich den Verkauf der Grundschuld überlegt (Kontakt halten), hätte man mit physischem Edelmetall in der Hinterhand die situative Option:
    a) mit dem Metall direkt die Grundschuld zurückkaufen (wenn die Bank dringend Metall braucht)
    b) das Metall liquidieren und mit EUROs die Grundschuld zurückkaufen
    c) seine Reserven nicht offenbaren, die Dinge geschehen lassen, "Überleben" und für den Restart das EM nutzen (dann kann man sein Haus und noch das links und rechts davon zurückkaufen. Niemals aber alles so einsetzen. Die Staatsmacht ist die unbekannte Größe in diesem Spiel. Die kann kräftig besteuern, Zwangshypos eintragen lassen usw. Und nicht vergessen, an Deine Nächsten zu denken)


    Bei a) und b) muss die Bank natürlich "wollen". Sollte man eigentlich erwarten können, da sie unterm Strich mehr bekommt. Aber es bleibt das Restrisiko "Bänkerlogik".


    Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Hortung von Silberzehnern (hierzu gibts einen eigenen Sräd, in dem die Meinungen zigfach hin- und hergewälzt worden sind). Silberzehner haben den zusätzlichen Vorteil, dass sie nominalen Schutz im deflationären Crash bieten und man beim Silberoutperform risikolos gewinnt. Nachteil: Beschaffungsproblem für große Mengen (-> Landeszentralbankfilialen abklappern), Lagerung.


    Bei all diesen Strategieüberlegen die Politik im Visier behalten. Das ist das Risikoloseste und Erfolgversprechendste und schließlich sind die für den Mist auch verantwortlich.

    Hi Dione,
    ich weiß, all das, was es zu dem Thema zu berichten gibt, ist zur Zeit keine Freude. Aber man sollte die Wahrheit über die Risiken kennen.


    Zu Deinen Ideen:
    Wenn man den Darlehensvertrag genau abklopft, wird man wohl zu der Erkenntnis gelangen, dass alle diese Tricks nicht sicher funktionieren. Man riskiert sogar, sich u.U. strafbar zu machen. Da würde ich nicht zuraten. Dann wird das Problem nur noch größer und nicht kleiner.


    Ich plädiere nach wie vor dafür, die Energie in Richtung Politik/Gesetzgeber zu richten. Die sind die einzigen, die effektiven Schutz durch eine Änderung der Rechtslage bewerkstelligen können.
    Die Finanzindustrielobby hat bisher dafür gesorgt, dass sich die Politiker zieren bzw. das Thema nicht als solches auf die Tagesordnung kommt.


    Nun ist es auf der Tagesordnung. Jetzt haben es die betroffenen Wähler in der Hand, keine Ruhe zu geben, bis das Thema gelöst ist. Vielleicht kann man sich sogar mit Bekannten und gleichbetroffenen Zusammentun. Das bedeutet viel Arbeit auch mit Frustration - aber es ist Arbeit zum eigenen Schutz. Wenn man wirklich alles tun möchte, dann das Thema in die (Lokal-)Presse tragen, Leserbriefe schreiben, in denen man fragt, wie die Rechtslage ist, auch um die Menschen darauf aufmerksam zu machen.


    Falls man damit rechnet, dass sich die gesamtwirtschaftliche Lage und insbesondere die Lage des Bankensektors weiterhin rasch verschlechtert, sollte man sich in der Tat überlegen, geeignete drittzugriffsfreie Reserven anzulegen. Dann hat man, selbst wenn es zum schlimmsten kommt, noch etwas. Dass es dazu kommt ist keineswegs sicher. Es gibt nur aber immerhin ein ernstzunehmendes Risiko. Ich persönlich befürchte, dass das System nicht mehr allzulange gehalten werden kann. Ich würde mich aber sehr freuen, wenn ich unrecht hätte.


    Wenn man die Mittel hat sich zu entschulden (also das Darlehen eher aus Steuergründen führt), sollte man ernsthaft mit der Bank über Rückzählung und einen Bonus verhandeln. Andererseits offenbart man der Bank so natürlich, dass "viel" zu holen ist. Wiederum andererseits hält das die Bank vielleicht davon ab, die eigene Grundschuld zu verkaufen. Sie kann das Geld dann ja bei Bedarf zu 100% kriegen und nicht von einem Schuldaufkäufer nur 60%. Aber es ist fast unmöglich die Bänkerlogik in einer krisenhaften Situation vorherzusagen.


    Alles gut überlegen, einige Nächte drüber schlafen, keine spontanen Harakiriaktionen bzw. bankenauffällig auf einmal die Konten räumen. Und immer daran denken, es sitzen sehr viele Menschen im gleichen Boot. Wenn sich alle solidarisieren würden, könnte die Politik gar nicht anderes und die Sache wäre geritzt.

    Zitat

    Original von Nibelungen
    Die Sache mit der Grundschuld ist aber auch kompliziert. Bei getrenntem Verkauf kann der Eigentümer dem neuen Grundschuldinhaber gegenüber wenigstens entgegenhalten, dass mit seiner Leistung auf die Grundschuld auch die Forderung untergehen muss .


    Kann der Eigentümer zwar einwenden, wird den Hedgefonds-Mitarbeiter aber soviel beeindrucken, wie wenn man einem Ochs ins Horn kneift. Das Recht und insbesondere das Vollstreckungsrecht ist ganz klar auf Seiten des Investors/Aufkäufers/Schuldverwerters/Hedgefonds. Die Grundschuld ist anders als die Hypothek nicht-akzessorisch. Sie existiert rechtlich unabhängig von der eigentlichen Darlehensschuld. Das ist der Schlüssel zum Verständnis des Ganzen. Der Eigentümer (=Grundschuldner) ist deshalb absolut chancenlos. Deshalb wollen die Banken/Investoren unbedingt Grundschulden und keine Hypotheken mehr haben. Es ist ein (skrupellos) handhabbares Mittel zur legalen Ausbeutung. Und: Je schlechter die Zeiten, desto skrupelloser wird davon Gebrauch gemacht.


    Zitat

    Original von Nibelungen
    Trotzdem ist es halt höchst ärgerlich wenn sowas passiert, und man erstmal in "Vorleistung" gehen muss um sich dann hinterher wieder (vermutlich) bei der Bank zu befriedigen.


    Mehr als ärgerlich, nämlich die Existenz raubend.
    "Da der Gesetzgeber bis jetzt noch nicht reagiert hat, könne der Bankkunde nicht den Investor zur Rechenschaft ziehen," gibt Prof. Schwintowski zu bedenken. Allenfalls könne ein Schadenersatzanspruch gegen die Bank geltend gemacht werden, "das kann lange dauern, bis man beim BGH vielleicht mal gewonnen hat, bis dahin ist man sein Grundstück los, wahrscheinlich völlig verarmt, wenn man sich einen Prozess leisten konnte."


    Zitat

    Original von NibelungenWie sich das mit dem Sicherungsvertrag verträgt weiß ich allerdings nicht, grundsätzlich funktionierts aber.


    Es verhält sich so: Der Sicherungsvertrag (oder die Zweckerklärung) so solches überhaupt gemacht worden ist, soll die Grundschuld an das Darlehen binden (also die sogenannte Nicht-Akzessorität der Grundschuld ausgleichen). Das ist aber nur ein schuldrechtlicher Vertrag, der, falls er gebrochen wird, zwar schon Schadenersatzpflichten auslöst. Diesen Schadenersatz kann der durch die Zwangsvollstreckung mittellos gewordene Ex-Eigentümer natürlich einklagen. Von sich aus wird die Bank natürlich keinen Schadenersatz freiwillig leisten - sonst hätte sie ja überhaupt nicht erst die Grundschuld verkaufen brauchen. Der Ex-Eigentümer muss natürlich hoffen, dass über die Jahre der Prozessdauer, so er diese finanziell übersteht, die Bank nicht pleite geht (was sie aber bei diesem Geschäftsgebahren mit ziemlicher Sicherheit wird), denn sonst hat er irgendwann einen schönen vollstreckbaren Titel gegen eine nicht mehr vorhandene Bank.

    "Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann getrennt verwertet werden. Da sie während der gesamten Laufzeit des Darlehens in voller Höhe besteht, betreiben Investoren oftmals Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe der Grundschuld und nicht in Höhe des Darlehens abzüglich Zins und Tilgung zum Zeitpunkt des Verkaufs. Obendrein können Investoren nach geltendem Recht drei Jahre rückwirkend 18 Prozent auf die Grundschuld von Bankkunden einfordern."


    Das sage nicht ich, sondern Sabina Wolf in dem verlinkten ARD-PLUSMINUS-Artikel.


    Ich sage aber: Solange sich bei verbrieften Grundschulden der Grundschuldbrief sich nicht in eigenen Händen befindet, ist dies gefährlich, ob das Darlehen nun abbezahlt ist oder nicht spielt keine große Rolle. Zwangsvollstreckungen bei Schuldnern mit Unterwerfungserklärung in das gesamte Vermögen sind extrem schnell durchgezogen und ohne effektive Rechtsschutzmöglichkeit.


    Und genau das ist der gesetzliche Mißstand zugunsten der Finanzindustrie, gegen den die Grundschuld-Schuldner alles tun sollten. Es kann sehr schnell alles zu spät sein.


    Nibelungen
    Für mein unwirsches "nicht wild darauf losfabulieren, wenn man nicht sachkundig ist" möchte ich mich allerdings bei Dir entschuldigen. Dass die Thematik in einem anderen Sräd auch angerissen war, hatte ich nicht auf dem Sender. Ohne diesen Zusammenhang kam mir Dein Beitrag leider irreführend vor.

    Zitat

    Original von Marcher


    Immer diese bösen Touristen :D


    Aber grundsätzlich gebe ich dir Recht.


    Hi Marcher,
    ich will es unserem Schoible bei seiner Datenspeicherung, Filterung und Auswertung ja nicht ganz so einfach machen. Deswegen meide ich die bösen Worte . . .
    Nett finde ich deshalb auch "Toreroristen"

    suppaflatsch: genau so war es, ist es und wird es immer sein:


    - wer etwas Materielles hat, dem kann man dieses wegnehmen
    - und wer gar nix hat, dem kann man immer noch sein Arbeitskraft und letztlich sein Leben nehmen, in dem man ihn für (vermeintlich) seine Interessen in den Kampf schickt, sei es für Gott und Vaterland, die Bekämpfung von Touristen, der Verteidigung der eigenen Lebensart, Ruhm und Ehre oder alles zusammen - was halt der Zeitgeist verlangt.


    Zeitgeist - den Film gleichen Names sollte man sich übrigens anschauen. Z.B. auf infokrieg.tv (die ersten paar Minuten (langes Intro) kann man sich zwar schenken, aber dann wirds interessant). Im 3. Filmteil wird auch das Zentralbank- und Geldsystem einschließlich bewußt provozierter Bank-Runs erklärt, womit wir wieder beim Thema wären.

    Zitat

    Original von coolhand
    hm, ich hab´ von der Bank ne Löschungsbewilligung der Grundschuld und auch en vergedr. Antrag fürn Notar bekommen.
    Die Frage die sich mir jetzt aber stellt ist; soll ich´s jetzt austragen lassen oder später oder ganz stehen lassen für den Fall das ich mal fürn Kredit ein Pfand brauch ?
    In meinem Fall kommt noch was spezielles hinzu; der Grund und Boden ist nur Erbpacht d.h. als die Bank muste ihre Gläubigeransprüche zuerst an den Verpächter abtreten (Bank hat den 2ten Rang) .


    @ coolhand:
    Hängt davon ob, es sich bei Dir um eine Briefgrundschuld (dann ist ein sog. Grundschuldbrief ausgefertigt und lagert "irgendwo") oder eine Buchgrundschuld (dann gibt's keinen Brief - die Schuld ist nur im Grundbuch eingetragen) handelt.
    Eine Briefgrundschuld ist nur dann sicher, wenn man selbst im Besitz des Briefes ist. Hat den Brief jemand anderer und hat man ferner eine Unterwerfungserklärung abgegen, ist es hochgefährlich. Bitte studier die angegebenen Links, dann kannst Du dein Risikopotenzial selbst abschätzen und die für Dich richtige Entscheidung treffen.


    Nibelungen
    Nicht böse seine, aber bitte bei solchen Themen nicht wild darauf losfabulieren, wenn man nicht sachkundig ist.
    Wenn Du die Links genau durchliest, wirst Du sehen, dass das Recht und Gesetz eben nicht Freund des Grundschuld-Schuldners ist. Ganz im Gegenteil, derzeitiges Recht und Gesetz ermöglichen der Finanzindustrie die sofortige Ausplünderung und Vernichtung der allermeisten Grundschuld-Schuldner, selbst wenn Raten immer bedient wurden. Glaubst Du nicht? Guckst Du hier:
    http://www.daserste.de/plusmin…d,1ew1advn43bucfl8~cm.asp
    und für den juristisch Vorgebildeten hier nochmal:
    http://www.rws-verlag.de/ZfIR_Clemente.htm


    Sehe ich genau wie Du Genesis.


    Man soll sich mit derartigem Gesülze, was NULL Problemlösung bringt und NULL Schutz darstellt aber nicht abspeisen lassen.


    Empfehlung:
    1. Nachhaken, dass die konkreten Fragen . . . nicht beantwortet sind.
    2. Rückfragen, ob also durch den Abgeordneten/dessen Fraktion nichts zum Schutz der Grundschuldner unternommen wird
    3. Fragen, weshalb sollen Familien mit Grundschulden und derartigen Existenzrisiken dann diesen Abgeordneten/Partei wählen


    Steter Tropfen und nur viele viele davon höhlen den Stein.

    Ja, es ist allerhöchste Zeit die Dinge forciert in die Hand zu nehmen und die Politik massiv auf das Problem anzusetzen, um die konkrete Existenzgefahr für alle Eigentümer mit Grundschulden in den Griff zu bekommen. (Gefahrenbeschreibung siehe ausführlich im Vorposting).


    Ein Bail-Out wie für die notleidenden US-Hypothekenschuldner angekündigt kann und wird es hier nicht geben. Dafür ist die Zwangsvollstreckung mit einem Unterwerfungstitel in Deutschland viel zu schnell durchgezogen.


    Zu http://www.abgeordnetenwatch.de noch einen Hinweis:
    es macht bestimmt Sinn, alle Abgeordneten seines eigenen Wahlkreises wie oben vorgeschlagen anzuschreiben und um Stellungnahme zu bitten. Die Antwort der Abgeordneten auf abgeordnetenwatch.de ist ja öffentlich, sodass die so in Konkurrenz um eine befriedigende Stellungnahme und Handlungsankündigungen gehalten werden können. Und hinterher sein, dass den Worten auch Taten folgen.


    Nützlich dürfte auch sein, einen Klick auf "Benachrichtigen, wenn eine Antwort zu dieser Frage vorliegt" im Antwortfeld des Abgeordneten zu setzen und möglichst viele antwortinteressierte Mailadressen auf verschiedene Tage verteilt angeben. Das steigert auch in quantitativer Hinsicht die Brisanz der Angelegenheit.


    Und halt soviel wie möglich betroffene Grundschuld-Schuldner informieren und aktivieren.