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Wenn eine Firma (auch eine Bank) verkauft wird, dann gelten alle Verträge weiter, der Käufer ist Rechtsnachfolger,
muss Miete zahlen, Gehälter, Zinsen, Garantieleistungen erbringen etc.
Ein Hypothekenvertrag ist nicht anderes, die Absicherung im Grundbuch geht in der Tat auch auf den Rechtsnachfolger über
(auf wen sonst) ... Ein Kündigungsrechts entsteht durch einen solchen Betriebsübergang nicht, weder für Gläubiger noch für
Schuldner. Also nichts kann vollstreckt werden ! Ausser, der Schuldner zahlt keine Zinsen, dann kann der Gläubiger, nach
Vertrag, kündigen, das ist nichts neues und da macht die Volksbank und die Ecke genauso wie die ausländische Grossbank.
Läuft eine Hypothek nach 10 oder 15 Jahren aus, dann kann die Bank die Konditionen ändern, und der Schuldner kann die
Bank wechseln .. wenn die Gebäude dann nichts mehr wert ist, der Kredit kaum abbezahlt und der Schuldner arbeitslos, dann
wird die Bank das Risiko anders einschätzen, dann kann es zum Zwangsverkauf kommen ...
auch das was schon so, solange es Hypothekenfinanzierung gab.
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Lieber Juergen, bei aller Sympathie, Du verzapfst wieder und immer wieder völligen Unsinn. Das wäre dann nicht weiter schlimm und nur schlicht peinlich, wenn du dies tust
a) weil Du es nicht besser weißt und zugleich
b) Du niemanden damit schädigst
Aber weder a) noch b) ist der Fall, denn Dir ist zigmal das Risiko Grundschuld erklärt worden. Insbesondere deren Nichtakzessorität zur zugrundeliegenden Darlehensschuld mit der fatalen Konsequenz, dass die Grundschulden zu nicht-notleidenden, eventuell sogar vollständig abbezahlten (sic!) Darlehen ohne effektiven Rechtschutz zwangsvollstreckt werden können. Ich frage mich, welche Interessen Dich leiten, nachhaltig absolut Falsches regelmäßig zum besten zu geben. Verkaufst Du etwa Grundschuld-Darlehen?
Nochmal für alle: Grundschulden können ohne effektiven Rechtsschutz auch gegenüber Darlehensnehmer in voller Nennhöhe nebst kumulierten Zinsen zwangsvollstreckt werden, die niemals säumig waren und/oder das Darlehen abbezahlt haben.
Genau anders liegt der Fall bei Hypotheken. Die sind akzessorisch zur zugrundeliegenden Darlehensschuld und können daher nur in bestehender Schuldhöhe zwangsvollstreckt werden. Niemals Grundschulden mit Hypotheken verwechseln. Deswegen sind Hypotheken als Darlehenssicherungsinstrument von der Finanzindustrie aus der Mode gesetzt worden. Die lassen sich halt nicht so schön verkaufen - und verwerten.
Für Laien kaum zu glauben, aber so ist es. Bitte per Suchfunktion die hierzu ergangenen vielen vielen Beiträge, Links und juristischen Fachaufsätze nebst vereinfachend gehaltenen Filmdokumentationen in den öffentl.-rechtlichen genaustens studieren, auch im gelben Forum (dasgelbeforum.net) und/oder Notar/Grundbuchrechtspfleger oder Fachjuristen ganz konkret fragen. Vorsicht bei verharmlosenden und vernebelnden Aussagen. Gebraucht einfach euren eigenen Verstand und wie immer "cui bono"/"quem uti" fragen.