Beiträge von Wayne Schlegel

    Im Forum werden in den Fäden "Global Economic Collaps" und "Bank-Run" die verschiedenen Ursachen, Szenarien und Folgen einer Bankenschließung/Börsenschließung/Zusammenbruch der Finanzmärkte und der Wirtschaft einschließlich deren Wahrscheinlichkeit/Unwahrscheinlichkeit erörtert.


    Weil ich nichts darüber finden konnte, wie der Entscheidungsprozess und der technische Ablauf von umfassenden Bankenschließungen, Börsenschließungen, Einstellung des elektronischen Zahlungsverkehres, Kapitalabflussstop usw. in unserem Währungsraum (Deutschland, EU) vonstatten gehen würde, hier der Versuch, durch die Eröffnung eines Fadens Inneneinblicke zu bekommen.


    Ausgangsszenario: Etwas sehr Großes ist passiert oder droht zu passieren
    - ein Primary Dealer kollabiert
    - der Dollar wird massiv abverkauft
    - eine Kernwaffe wird eingesetzt
    - ein Virus rafft 10.000e in kürzester Zeit dahin
    - whatever
    jedenfalls fangen die Menschen massiv an, zu den Banken zu rennen, alle versuchen sichere Exits aus der Welt des Papiers und der Bits und Bytes zu finden und tuen sonst noch ganz verrückte, nicht mehr kalkulierbare Dinge.


    Fragestellungen (wobei ich mir wünschen würde, dass sachkundige Beiträge (Vermutungen und Spekulationen helfen allen nicht sonderlich viel) kommen):


    1. Wer ist auf welcher Rechtsgrundlage entscheidungsbefugt für umfassende
    a) Bankenschließung
    b) Börsenschließung
    c) Aussetzung des elektronischen Zahlungsverkehres
    d) Devisen- und Kapitalabflusseinschränkungen ins politische Ausland/Währungsausland


    2. Geschieht das zentral (BaFin, Kabinett, Parlament, EZB) oder dezentral (gewisse Autonomie der Banken, eCash-Betreiber, Lebensmittelketten)?


    3. Wie laufen "die Befehlsketten"? Gibt es einen "roten Knopf" auf den hin nach einmal getroffener Entscheidung dann alles nach konkreten Plänen abläuft?


    Auf das Wirtschaftssicherstellungsgesetz, das in Krisensituationen eine Versorgung der Bevölkerung realwirtschaftlich erreichen uns sonstige Krisenfolgen abmildern will, will ich hierbei nicht hinaus. Sondern auf die Entscheidungsprozesse zu und den technischen Ablauf bei der Umsetzung o.g. finanzwirtschaftlicher Maßnahmen im Zusammenwirken der Träger und Akteure der Finanzwelt.

    Das ist genau das was ich im Faschismus-Thread beschrieben habe.
    @ picker
    Die Einschränkung von Grundrechten ist völlig normal. Warum? Weil Grundrechte einen unbegrenzten Geltungsbereich haben, so ist bspw. Mord und Totschlag von der allgemeinen Handlungsfreiheit erfasst, wollen wir also keine Anarchie müssen wir unsere extrem weitreichenden Grundrecht einschränken.
    Dieser § 98 hat einen informatorischen Nullwert, soll heißen seine Zitierung ist schlichtweg fürn Arsch, wenn nicht darauf hingewiesen wird, unter welchen Voraussetzungen Grundrechte eingeschränkt werden. Sonst kann das alles heißen, eben auch dass das Grundrecht von einfachen Verbrechern auf Grundlage eines Gesetzes eingeschränkt werden müssen, weil man sie sonst nicht bestrafen könnte.


    Niebelungen hat absolut recht. Die Zitierung eben jener Grundrechte in dem Gesetz, das die Grundrechte einschränkt, ist eine zwingende gesetzgeberische Formalie (ich meine das nicht ironisch), die so durch das Grundgesetz auch vorgeschrieben ist. Man findet diese Einschränkungsklauseln daher in vielen Gesetzen *). Dies ist als solches auch nicht anrüchig und hat mit dem Weg, auf dem wir uns in Richtung einer überwachungsstaatlichen Plutokratie zu befinden scheinen, zunächst nichts zu tun.


    Die Diskussion über offene und heimliche Aufweichung der Grundrechte (EU-Vertrag), die Übertragung von hoheitlichen Befugnissen an supranationale Einrichtungen, das Übergehen des verfassungsmäßigen Souveräns (Volk) bei dieser Form der Globalisierung muss in der Tat diskutiert und bekämpft werden. Diese Diskussion geht aber bezüglich des Zitiergebotes fehl. Man muss in den materiellen Teil des jeweiligen bzw. oben angeführten Gesetzes, in dem in § 98 das Zitiergebot erfüllt ist, schauen und dieses prüfen. Erst dann kann man urteilen, ob die Grundrechtseinschränkung notwendig/akzeptabel/unangemessen/NWO-konzeptionell ist.


    *) Beispiel: Landesbauordnungen. Dort ist geregelt, dass die Bauaufsichtsbehörde das Recht hat, Wohnungen in Ausübung ihres Dienstes zu betreten. Da damit ein Grundrecht eingeschränkt ist, findet man in jeder Landesbauordnung die Einschränkung des Grundrechtes auf die Unverletzlichkeit der Wohnung zitiert. Also in diesem Fall ganz harmlos.

    verbrunzte Notstruller......letzens am Pissoir mußte ich lachen.....nach 10 Sprizzone wusste ich nicht welchen von den beiden ich nehmen sollte :D :D :D


    cu DL...und ich nehme das Ding bevorzugt zum schnachsln :P :P :P


    Lieber Patronimo,
    kannst Du Dich mit sowas nicht in deine Gummizelle (also Deinen Thread "Patrone Lupos Schmuddelecke) trollen? Dort kannst Du dich nach Herzenslust ergiessen. Wenn Du dich dort aber zu einsam fühlst, dann solltest Du wirklich mal eine Behandlung in Erwägung ziehen. Ich meine das gar nicht bös'/ironisch/satirisch/verletzend, sondern wirklich ernsthaft.
    Wünsche dir alles Gute und hoffe, zu gegebener Zeit mal wieder gehaltvolle und unfeuchte Beiträge von Dir zu lesen.

    Hier die Quelle für das Gerücht:


    http://www.mmnews.de/index.php…men-angeblich-Fortis.html


    Und hier der Wortlaut des Gerüchtes:


    "Es gibt Gerüchte, wonach die Kunden der größten belgisch-niederländische Bank Fortis ihr Geld abheben. Auch in den USA wollen Bankkunden ihre Gelder abheben.

    Vor den Bankschaltern von Fortis in Brüssel soll es angeblich lange Schlangen von besorgten Kunden geben, die ihr Geld abheben wollen. Dies werde nicht nur in der belgischen Hauptstadt sondern auch an anderen Orten beobachtet. Dies ist jedoch derzeit noch nicht bestätigt. Auch aus den USA ist zu hören, dass mehr und mehr besorgte Kunden ihre Gelder bei den Banken abheben und in Sicherheit bringen.


    Auslöser für die Gerüchte war die Nachricht, dass die niederländische Börsenaufsicht AFM ermittelt. Hintergrund ist die überraschende Ankündigung einer milliardenschweren Geldspritze im Juni. Die Pläne für die Kapitalerhöhung und Dividendenkürzungen der Bank müssten sorgfältig geprüft werden, teilte die niederländische Börsenaufsicht AFM am Dienstag mit. Anleger reagierten geschockt: Die Fortis-Aktie brach zeitweise um mehr als 18 Prozent ein.


    Die belgisch-niederländische Fortis-Gruppe mit Hauptsitz in Brüssel ist ein internationaler Verbund von Finanzdienstleistern in den Bereichen Banking und Versicherung. Mit einem Börsenwert von rund 32,3 Milliarden Euro (Stand 29.02.2008) und mehr als 65.000 Mitarbeitern gehört Fortis zu den 15 größten europäischen Finanzinstituten.


    Mehr Infos an dieser Stelle sobald erhältlich."


    Ähnliche Meldung bei FTD - natürlich mit Fortis-Dementi:


    http://www.ftd.de/unternehmen/…FCchtestrudel/385961.html

    Ich habe letztens bei der BUBA 750 Stück Rückläufer in drei Säckchen bekommen. Wollte aber auch nicht mehr, da Fiat alle.


    Hallo Silberhaar, wäre dankbar für die Beantwortung folgender Fragen:


    1. wieso kaufst Du als Schweizer Deutsche Silberzehner, die nur in Deutschland und sonst nirgends in der EU-Zone gesetzliches Zahlungsmittel sind?
    2. gibt es da keinen Ärger an der Grenze wegen evtl. Schweizer Einfuhrumsatzsteuer für Silberanlagen (sind in der Schweiz nunmal kein "Geld" im Sinn von gesetzlichen Zahlungsmitteln)
    3. in welcher BUBA-Filiale in Deutschland konntest Du denn eine so große Menge ergattern?


    Gruß über die Grenze

    Was mich noch interessieren würde ist, was es mit den EU Vertrag aus sich hat, erst stimmt Irland dagegen, dann verlautet, das Polen auch für die Aussetzung des Vertrages ist und zu guter letzt unterschreibt auch Köhler das Ding nicht, ist jetzt zu vermuten, das das von den Machern der Weltregierung das so geplant war oder ist das jetzt das Scheitern und ein offener Widerstand der sich gebildet hat ?


    Mich würde interesserieren, was Du lieber Privileg für eine Einschätzung dazu hast. Alles noch im Plan oder gibt es unvorhergesehene Komplikationen eines Planes oder gibts gar keinen geopolitischen Plan und alles ist zufälliges Chaos von niemanden gesteuert oder wirklich konzeptionell beeinflußt? Bin auf Deine wertvollen Argumente und Meinungen gespannt, privileg.


    Danke vonnullaufnix. Die einfachsten Lösungen sind die Besten, fallen im Dickicht der Juristerei aber oft nicht auf. Allerdings muss dann wohl noch ein wenig Dreisatz gerechnet werden. Denn der Münzpreis zum damaligen Schadenszeitpunkt (endgültige Verweigerung der Vertragserfüllung) weicht von dem logischerweisen späteren Zeitpunkt eines Ersatzkaufes ab, denn es gibt da bestimmt andere Tagespreise. Also ist etwas Mathe angesagt.

    und dafür die Gerichte bemühen !!


    Aber ich hätte anders argumentiert: der Verkäufer ist einen Vertrag eingegangen, und den soll er bitte erfüllen.


    Der Käufer ist ja auch bereit, (und verpflichtet), seinen Teil zu leisten, nämlich persönlich vorbeizukommen und
    das Geld abzuliefern (im Tausch gegen die Ware) .. ich hätte die Sache entweder gleich abgehakt, oder aber statt zum
    Anwalt mal beim Verkäufer geklingelt .. (ich gehe davon aus, dass man wegen 180 Euro nicht vorhatte, eine Tankfüllung
    zu verfahren, sondern dass man in der Nähe wohnt)


    Hallo juergen,
    genau darum geht es, der gültige Vertrag ist zu erfüllen. Der Käufer wollte natürlich die Münzen abholen und bar zahlen, wie es auch ursprünglich vereinbart war. Aber der Verkäufer hat das rigoros abgelehnt, hat also nicht erfüllt. Und wer gültige Verträge vorsätzlich nicht erfüllt, dem droht natürlich rechtliches Unheil. Nachdem sich herausstellte, dass der Verkäufer nicht mal unter seinem Namen und Adresse, sondern unter einem anderen Namen in ibäh agierte (dem Mädchenname seiner Schwester) und auch noch andere Mäzchen des Verkäufers hinzukamen, die immer mehr in Richtung versuchter Betrug deuteten, hat der Käufer sich entschlossen, den Kasus durchzuzuiehen. Da der Fall gewonnen ist und es nur noch um die konkrete Schadensbemessung geht hat doch der Richtige "einen eingeschenkt" bekommen und darf sich auf nette Prozesskosten freuen. Ich finde das eigentlich richtig und gut und helfe dabei, wo ich kann.


    Deshalb auch die Fallschilderung hier und die Frage, nach sachdienlichen Argumenten bzgl. der Schadenshöhe.


    Gruß


    jo... find ich auch... unglaublich ...
    und Wayne Schlegel bist Du da nicht Dein eigener Freund ? ;)


    Ich bin weder in dem Fall mein eigener Freund, noch überhaupt ein G-Freund, noch kaufe ich Hochwertiges über ibäh. Genau aus dem Grund, weil ich keine Lust habe, mich mit Verkäufern, die einem übers Ohr hauen wollen, rumzuärgern.


    Wieso unglaublich? Hast Du den Fall nicht verstanden? Die Gerichts- und Anwaltskosten zahlt der Verlierer der Chose, also der betrügerische Verkäufer (geschätzt 500 EURO, wird sich der Mensch künftig dreimal überlegen, andere (euch? ) zu betrügen. Und gönnt doch der Rechtspflege auch mal ihr Brot. Die habens schwer genug mit gierigen Scheidungsparteien und können sich ruhig auch einmal mit etwas Edlem beschäftigen.


    Bitte aber ausschließlich um konstruktive und fachkundige Antworten und nicht um heiße Luft von Zeitgenossen, denen nur langweilig zu sein scheint und die ohnehin nix verstehen.

    Folgender interessanter Ausgangsfall:


    Ein Freund hat bei ibäh 2 V-renelis ersteigert. Weil er einem Versand von vorneherein mißtraut hat, hat er bei dem privaten Verkäufer zuvor per Mail angefragt, ob er im Erfolgsfalle diese und andere eingestellte Münzen abholen könne. Der Verkäufer bejahte und es kaum zu dem für den Käufer sehr günstigen Kaufpreis von 185 EURO (damaliger Bankverkaufspreis 256 EURO. Der Verkäufer wollte aber dann von seiner Zusage nichts mehr wissen und bestand aus fadenscheinigen Gründen auf Vorkasse und Versand.
    Der Käufer argwöhnte, dass er bei Versand allenfalls 1 Münzen erhalten würde und klagte auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der Differenz zwischen Ersteigerungspreis und Bankkaufpreis - rund 70 EURO


    Das Gericht gab dem Kläger in einem Hinweisbeschluss insoweit recht, als eine Abholung gegen Barzahlung nicht verweigert werden durfte.


    Bei der Schadenersatzbemessung führt das Gericht in dem Hinweisbeschluss wie folgt aus:
    Auch wenn grds. von einem Anspruch des Klägers auf SchadE wegen Nichterfüllung auszugehen ist, bestehen jedoch Bedenken hinsichtlich einer abstrakten Berechnung des SchadE. Denn die Möglichkeit der abstrakten Schadensberechnung steht im Rahmen des § 281 BGB lediglich Kaufleuten und Gewerbetreibenden offen. Soweit der Kläger die Differenz zw. vereinbartem Kaufpreis u. dem anderweitig zu zahlenden Kaufpreis (Marktpreis bei Ankauf) ersetz verlangt, bezieht sich dies auf ein hypothetisches Deckungsgeschäft, also auf einen unterstellten Ersatzkauf der Münzen, so dass eine abstrakte Schadensberechnung gegeben wäre. Im Rahmen der konkreten Schadensberechnung kann auch eine ausbleibende Vermögensmehrung geltend gemacht werden (Palandtz Vorbem. § 249 Rn 50). Dabei ist jedoch zugrunde zu legen, welcher WErt dem Vermögen des Klägers bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung zugute gekommen wäre, abzüglich dessen was der KLäger als Gegenleistung hätte zahlen müssen.Danach ist aber im Rahmen der konkreten Schadensberechnung der vereinbarte Kaufpreis ins Verhältnis zu setzen zum Marktwert der MÜnzen, der nicht mit dem Marktpreis der MÜnzen identisch ist. Dies ergibt sich bereits daraus, dass es An- und Verkaufspreise gibt.


    Wie kann meinem Freund agumentativ geholfen werden, sodass er seinen eigentlichen Schaden von 71 EURO erhält? Oder muss er sich einen Mittelwert Bankankaufs-/Verkaufspreis als sein Schaden gefallen lassen. Wer weiß juristischen Rat?


    Danke und Grüße


    Hallo CrystalClear,


    das oben zitierte halte ich bisher für Deinen besten Beitrag. Ich habe mir Deine letzten zwei Dutzend Beiträge nochmal zu Gemüte geführt und muss sagen, sie bringen nichts. Nebelkerzen kannst Du woanders werfen. Also hier mein Wunsch: Bitte CrystalClear keine Kritik üben.


    Und Tschüß!


    Hey Chrystal,


    Du hast doch versprochen, umgehend zu verschwinden, wenn jemand den Wunsch äußerst, dass Du keine Kritik üben sollst. Also nochmal: Ich äußere den Wunsch, dass Du keine Kritik üben sollst. Ist das angekommen?


    Und jetzt halte Dich bitte an Dein Versprochen - oder Du bist ein gemeiner Lügner. Quod erat demonstrandum.


    Ciao


    Hallo CrystalClear,


    das oben zitierte halte ich bisher für Deinen besten Beitrag. Ich habe mir Deine letzten zwei Dutzend Beiträge nochmal zu Gemüte geführt und muss sagen, sie bringen nichts. Nebelkerzen kannst Du woanders werfen. Also hier mein Wunsch: Bitte CrystalClear keine Kritik üben.


    Und Tschüß!



    Okay okay Crystalclear - und was empiehlst Du uns in Abgrenzung zu Eichelburg für die nächsten Wochen


    a) für den Fall, dass man 1.000 EURO frei verfügbares Kapital hat?


    b) für den Fall, dass man 10.000 EURO frei verfügbares Kapital hat?


    c) für den Fall, dass man 100.000 EURO frei verfügbares Kapital hat?


    Danke für eine konstruktive und nachvollziehbare Empfehlung


    Wayne behauptet: Wer ein Risikolebensversicherung abgeschlossen hat und nicht stirbt, hat einen riesen Fehler gemacht.


    Hallo Rollo (nimm das Vorhergehende und das Folgende nicht persönlich, es geht nur um die Sache, also Pro und Contra Silberzehner),


    ich halte einen Verlust von 60% nicht für überzogen, es kommt auf die (finanz-)wirtschaftlichen Entwicklungen an. In einer deftigen Deflation und Rezession, die niemand ausschließen kann (im Moment spricht eigentlich viel mehr für dieses Szenario), kann's auch locker deutlich mehr sein. Aber geschenkt. Nehmen wir nun die Zahl 20%. Also: wie sieht es aus, wenn der Silberpreis um 20% fällt hinsichtlich der gebunkerten Silberunzen und wie hinsichtlich der gebunkerten Silberzehner?


    Auf die Aussage "Ob ich bei einer Senkung des Silberpreises um 20% ein Minus realisieren muss, hängt von meinem Kaufzeitpunkt ((Verkaufzeitpunkt gemeint?)) ab." entgegne ich: "Ob ich bei einer Steigerung des Silberpreises um 20% ein Plus realisieren kann, hängt von meinem Verkaufzeitpunkt ab."


    Will sagen, dass ich es für fatal halte zu glauben, dass die Richtung von Edelmetallen immer (von Oszillationen ohnehin abgesehen) nach Norden führt. Darauf zu setzen ist nichts anderes als eine Spekulation. Genau wie eine Spekulation in andere Assetklassen. Silberzehnern sind neben ihrer Zahlungsmitteleigenschaft allenfalls eine Spekulation mit einer reduzierten Gewinnmöglichkeit, dafür aber - im Vergleich - mit einer definitiven Verlustausschlussgarantie zu jedem gewünschten Veräußerungszeitpunkt. Können wir uns darauf verständigen?

    Rollo - wenn jetzt aber der Preis von Silber um 60% fällt, was ist dann mit den gebunkerten Silberunzen und was mit den gebunkerten Silberzehnern?


    Wer aber sicher meint, Silber könne niemals nie so tief fallen (genausowenig wie Immobilien, Aktien oder sonstiges Papierzeug), der sollte dann in Konsequenz seiner Überzeugung doch bittschön auf Kredit kaufen. Denn nur so wäre diese Logik wirklich rund. Und komme mir jetzt bitte keiner mit den amerikanischen Kredithäuslebauer - das ist doch ganz weit weg und kann niemals passieren.