Der Kommentar von H. Lauroano ist sehr sachlich und Vertrauenswürdig dargesstellt.
Wenn Lieferenpässe eingetreten sein sollte hat der Kunde das RECHT dieses zu erfahren. Können Sie nicht liefern haben Sie kein Recht über die Geldbeträge zum vereinbarten Liefertermin hinaus Kommentarlos weiterhin zu verfügen. Wie lange? 1 Monat 2-3 2 Jahre?? oder wie stellen Sie sich das vor.Statt dessen wird ein Liefertermin zum 02.11.2006 bekanntgegeben. Dieser wird ohne Entschuldigung nicht eingehalten. Erst bei Nachfrage wird zugegebenerweise sehr freundlich eine nicht stichhalte Begründugn gegeben.
2. Lieferzusage 14 Tage später am 16.11.2006.
Wie bekannt, keine eigenständige Enschuldigung , sehr freundliche
nicht belegbare Erklärung , auch erst nach Anfrage selbstverständlich.
Welch ein Vertrauen soll den in so einer Unternehmensführung noch gegeben sein. Da liegt der Gedanke nicht weit fern, das Sie morgen Adelig werden und den Titel ein auf und davon tragen könnten.
3. Lieferzusage der 23.11.2006, natürlich wie gehabt.
Wie kommt es denn zustande das bei diesen Lieferengpässen meine
sogenannten 10 Unzen fast täglich weiter zum Verkauf angeboten werden.
Anschliessen habe sie mir gnädig MEin Geld zurückgeschickt.
Ich hatte 10 Unzen geordert und von einem Zinslosen Kredit über 8 wochen war bei Ihrem Angebot keine Rede
Dies nennen Sie einen korrekten Geschäftsabschluss?
Ich habe alle Ihre nicht ausgeführtenTerminzusagen schriftlich.
Das sind nun mal BELEGBARE FAKTEN.
Ich habe Ihnen höflich mitgeteilt mir die 10 Unzen zu liefern und ich bezahle in Gegensatz zu Ihnen sofort und pünktllich. Dies bezeuge ich hier öffentlich.
Oder seien sie ein seriöser Geschäftsmann und überweisen Sie mir 415 Euro für den Mehrbetrag den ich jetzt und hier bei der Bank zahlen muss