Beiträge von PirNero

    Wenn die Briefe echt sind, kannst du davon ausgehen, dass die Kanzlei tatsächlich bevollmächtigt ist

    Das schon, die Frage ist nur, von wem bevollmächtigt (Schmidt und/oder Stretz, "Liquidator" Kemna oder gar die Unternehmensberaterin), das will ich wissen und werde es auch erfragen...

    Und wie gesagt, Anspruchsgegner sind nach wie vor Schmidt und Stretz persönlich, und von einem Schuldübergang auf jemanden Dritten (deshalb meine eher rhetorische Frage, wer die Schmidt & Schmidt GbR überhaupt ist und was die damit zu tun hat) nach 415 BGB weiß ich nichts und würde dem auch nicht zustimmen. Deshalb meine Verwunderung, aber egal, "mein" Schreiben ist nun auch da und ich werde den Damen und Herren erstmal paar Fragen stellen...

    Denn vor dem Hintergrund, daß Schmidt und Stretz sowieso persönlich haften, erscheint mir das ganze Verfahren irgendwie merkwürdig. Sollte es zu keiner 100%-Quote (oder zumindest irgendwas über 90% - das kommt sicher auf die Höhe der Forderung an) kommen, sind die beiden doch eh wieder im Spiel...

    Piri Piri....du kannst weder lesen noch rechnen


    cu DL

    Ich stelle nur fest, dass ich keinerlei Ansprüche gegen irgendeine Schmidt & Schmidt GbR habe, sondern gegen Herrn Sebastian Schmidt und gegen Frau Marie Stretz. Was da irgendwie ohne mein Wissen im Hintergrund gelaufen ist, ist für die Ansprüche irrelevant. So wie es aussieht, scheint das ganze nur einem Ziel zu dienen: die beiden Verantwortlichen aus der Schusslinie nehmen zu wollen... Und ohne die Vorlage einer schlüssigen Vollmacht mit Unterschrift von einem der beiden Verantwortlichen liefere ich doch keine Finanzdaten an irgendeine Rechtsanwaltskanzlei... Ist jedenfalls mein erster Eindruck, muss mir das ganze noch mal genauer angucken, aber bisher habe ich sowieso noch keinen "eigenen" Brief erhalten...

    Würde mich interessieren, was sich eure Anwälte von Mahnungen erwarten, welche sich an eine Gbr richten, die es operativ nicht mehr gibt

    Also bei mir geht Geltendmachung und Mahnung mittlerweile direkt an Herrn Schmidt als persönlich und gesamtschuldnerisch Haftenden, ggf. später auch an Frau Stretz, sobald die Stadt Sprockhövel wieder online ist und man Meldeanfragen beantwortet bekommen kann... GbR funktioniert nimmer, das ist korrekt...

    Geplant ist, dass alle Kunden eine Sammelmail erhalten

    Das hätte schon längst mal von offizieller Seite passieren können...

    dass bei einer Insolvenz (und diese Gefahr ist noch nicht endgültig gebannt) der Insolvenzverwalter/in sich alle ausgezahlten Beträge wiederholen würde, um dann nach Quote auszuzahlen- im Regelfall sehr viel weniger!

    Meint sie damit nur die Insolvenz der GbR, oder auch die Insolvenz der beiden Gesellschafter, denn es geht ja nicht nur um das "GbR-Vermögen" in Münzen, Geld auf Geschäftskonto, Büromöbel etc., sondern auch um das Privatvermögen der beiden Gesellschafter, das zur Deckung der Verbindlichkeiten herangezogen werden kann...

    Ganz einfache Sache bzw. Vorgehensweise:

    Schritt 1: schriftlich ordentliche Lieferfrist setzen (das ist ein Einzeiler)

    Schritt 2: Strafanzeige stellen (wenn man mitbekommt, dass es eh nicht läuft, macht man das gleichzeitig zu Schritt 1)

    Schritt 3: Anwalt hinzuziehen, der macht den Rest

    Schritte 1 und 2 sind alle schon erledigt bzw. waren es hinsichtlich der Nelkenstraße 6, wegen der Nichtzustellbarkeit der Post an die GbR muss jetzt aber alles über die Gesellschafter privat laufen, und da geht die Fristsetzung erstmal neu los, Anspruch geltendmachen mit Fristsetzung > Verzug > Zivilverfahren...

    Bis zum Verzug braucht's meines Erachtens noch keinen Anwalt, der schreibt ja auch nix anderes. Und ab diesem Zeitpunkt spielen auch die Kosten keine Rolle, die hat dann der Schuldner...

    Es gibt was Neues: Nachdem ich an die bekannte Schmitz-Stretz-Mailadresse zum einen mitgeteilt habe, dass ich den Strafantrag vorbereite und zum zweiten gestern Nachmittag mitgeteilt habe, dass der Strafantrag gestellt ist und zugegebenermaßen etwas provokant fragte, ob es die beiden (Schmidt und Stretz) überhaupt noch interessieren täte, habe ich damit eine Reaktion ausgelöst, die durchaus beabsichtigt war, denn es gab gestern abend um 22:56 Uhr folgende Mail:


    Guten Abend Herr xxxx,

    Die beiden nicht aber Ein ausgebildeter Jurist, der gerade überlegt, ob wir Sie wegen Nötigung verklagen sollen. Einfach die Füße still halten. Die GbR gibt es nicht mehr, die wird liquidiert. Danach bekommt jeder seinen Anspruch. Anzeigen werden von uns als Nötigung betrachtet und entsprechend so berücksichtigt. Text auf der Website lesen hilft.

    Mit freundlichen Grüssen

    PWC


    Ein seriöser Abwickler würde so etwas nicht schreiben. Damit ist nun klar, dass weder eine offiziell eingesetzte Unternehmensberatung noch ein Anwalt noch irgendwelche Behörden mit dem Fall befasst sind, vielmehr erinnert der Tonfall sehr an Herrn Schmidt selbst. Ungeachtet dessen werde ich mal bei PWC nachfragen, ob die mit dem Fall befasst sind...

    sondern was im Handelsregister eingetragen ist. Aus- und Eintragungen sowie Änderungen dort, bedürfen eines Notars (Gesellschaftsvertrag)

    Das Problem ist, daß das alles nicht verpflichtend ist, Gesellschaftervertrag geht auch mündlich, ohne Handelsregistereintrag, ohne Gewerbeanmeldung, es reicht allein die Abforderung einer Steuernummer beim Finanzamt... Wird erst ab 2024 besser, wahrscheinlich genau wegen dieser ganzen Unsicherheiten...


    Kontosperrung hätte Frau Stretz vielleicht noch veranlassen können, um deutlich zu machen, daß sie nicht mehr dazugehört...

    2. kommt drauf an:
    es ist ja durchaus möglich, dass sie nach dem Ausscheiden um Löschung ihres Namens von der Homepage/aus dem Impressum/usw. gebeten und dies zunehmend deutlich gefordert hat - ihr Ex(geschäfts?)partner dem aber genau so wenig nachgekommen ist wie seinen Liefer- und Rückzahlverpflichtungen ... und sie auf die Homepage selber keinen Zugriff (mehr?) hatte ...

    Einstweilige Anordnung, sie hätte nach ihrem Ausscheiden (sofern dies rechtswirksam zutrifft) bloß auf die Webseite zu schauen brauchen...

    was kannst DU dagegen tun, wenn ich eine GbR-Homepage einrichte und DICH dort als zweiten haftenden Partner benenne?

    (bzw. wie lange brauchst Du, um dagegen Abhilfe zu schaffen?)

    Stimmt, nur im Gegensatz zu Frau Stretz war ich noch nie in einer GbR beteiligt, sie historisch gesehen schon sehr lange...

    Damit hätten wir ja dann eine höchst interessante Konstellation: eine GbR ist zwar nicht insolvenzpflichtig, kann aber gleichwohl Insolvenz anmelden. Diese Chance wurde wohl hier verpasst, indem wohl laut der neuesten Verlautbarungen Frau Stretz aus der GbR ausgeschieden sein soll, die GbR damit wohl aufgelöst wäre. Allerdings hat dies bisher keine Außenwirkung entfaltet. Einerseits haftet Frau Stretz weiterhin für die Schulden der GbR mindestens bis Austritt, jedoch höchstwahrscheinlich sogar darüber hinaus, da aurunumis.de bis zuletzt den Eindruck des Weiterbetriebs durch die GbR machte, einen Eindruck, den sich Frau Stretz zurechnen lassen muss...

    Es bleibt somit bei der für die Gläubiger höchst vorteilhaften Haftung beider ehemaliger GbR-Gesellschafter...

    Ich würde Strafanzeige wegen Eingehungsbetrugs gegen die bisherigen Gesellschafter der GbR stellen, über einen Anwalt, so dass man auch Akteneinsicht bekommt. Wenn dann aus dem Ermittlungsverfahren klar ist, wo man den früheren Gesellschaftern habhaft werden kann, im Anschluss zivilrechtlich gegen diese vorgehen

    Strafanzeige bzw. Strafantrag auf jeden Fall, aber für die Adressen der Gesellschafter würde ich nicht auf den Abschluss des Strafverfahrens warten wollen, sondern gleich parallel per Schufa-Auskunft klären und sofort zivilrechtlich Vorgehen, ein Anspruch auf (Rück)zahlung besteht ja unabhängig von der strafrechtlichen Seite... Das Ergebnis des Strafantrages (Feststellung des Betruges) sichert lediglich ab, daß die Forderung aus deliktischem Anspruch besteht und im Falle einer Privatinsolvenz nicht unter die Restschuldbefreiung fällt...


    In der Gesamtschau erscheint es mir nun am zielführendsten, anspruchsmäßig direkt gegen die Frau Stretz vorzugehen, denn dort scheint noch am meisten Masse vorhanden zu sein...

    Warum wird keine Ankündigung über die Abwicklung eines Dritten über die Homepage gemacht?!

    Nur halbherzig und nicht für alle einsehbar...

    Und genau hier wäre der nächste Ansatzpunkt bzw. liegt das nächste Risiko für die GbR und die Abwicklerin: es könnte ganz schnell der Verdacht einer Insolvenzverschleppung entstehen (als Unterfall des Verdachtes auf Betrugs), das heißt, sollte die Sichtung der Masse auch nur ansatzweise ergeben, dass die Forderungen nicht vollumfänglich befriedigt werden können, muss sofort ein Insolvenzantrag gestellt werden... Und indem man das bisher nicht tut, scheint grob abschätzbar genügend Masse vorhanden zu sein, und man versucht jetzt möglicherweise, glimpflich aus der Sache herauszukommen, wie auch immer...


    Das mit der Psycho-Geschichte bzw. Burnout entspricht ja dem heutigen Zeitgeist, so oft wie man das heute hört, ich frage mich nur, wie die Leute früher die ganzen Krisen gemeistert haben. Helfen gegen die Schadensersatzforderungen aus der Vor-Burnout-Zeit dürfte es nicht, allenfalls im Strafverfahren... Wobei der Burnout wohl eher eine Folge der kritischen Handlungen sein dürfte, und kein Entschuldigungsgrund für diese Handlungen...