Beiträge von PirNero

    Das würde ich vorab klären und mich in keinsterweise auf ne, wenn überhaupt, geringere Abfindung einlassen, so wie man es anscheinend nun vorhat.

    Das kommt drauf an, wie "klein" die Abfindung ist, wie schonmal gesagt, für eine halbe Unze Güldenes würde ich mich darauf einlassen, und mir gern den ganzen Stress mit Strafantrag, Zivilklage etc. sparen... Aber darauf wird sich die Unternehmensberaterin vermutlich im Hinblick auf die Steuergeschichte nicht einlassen...

    Ich habe heute Vormittag übrigens eine Mail von aurunumis bekommen mit der Nachfrage, welche Münzen denn noch ausstehen würden. Die Antwort war schnell erledigt, da die Auflistung schon vorhanden war aus Mahnung, Strafanzeige etc.

    Aurunumis.de ist ja im Moment sehr eingeschränkt erreichbar mit dem Hinweis auf Wartungsarbeiten, zum Glück hatte ich alle persönlichen Daten wie Bestellübersichten, Zahlungsbestätigungen und Rechnungen sowie Lieferscheine vor kurzem noch herauskopiert...

    wenn die Geschäftsadresse kein Mietshaus war/ ist, ist zumindest (Erb-)Substanz bei der Marie S. vorhanden

    Das klingt ja schon mal gut... War nach Blick auf Google Maps von Anfang an meine Hoffnung...

    Na hier is' 'was los...

    Aber wer ist Miluga Wali (der die Nachricht in den Bildschirmausdrucken verfasst hat)? Das klingt irgendwie alles suspekt. Nicht daß da nur Vernebelungstaktik betrieben wird, um die Kunden vom Beschreiten des gerichtlichen Vorgehens abzuhalten...

    Update 1:

    Der Rückläufer des ersten Einschreibens ist heute eingetroffen, der Vermerk ist hochinteressant: "Annahme verweigert". Also scheint er wirklich den Briefträger abzufangen und aktiv (Voraussetzung für Vorsatz) die Zustellung zu verhindern...

    Update 2:

    Habe heute alle Unterlagen von der Polizei für einen Strafantrag bekommen, in der Gesamtschau mit der Annahmeverweigerung der Post sollte das Verfahren durchgehen wie Butter...


    Originell: Die einzig positive Bewertung hier stammt vom Firmeninhaber Sebastian Schmidt selbst.... das ist ja originell... kann man das nicht an Google melden? gold kaufen sprockhövel - Google Suche

    Die Nelkenstraße 5 scheint auch nicht so gelaufen zu sein, wie Herr S. sich das vorgestellt hat, die Google-Suche findet dazu nichts mehr, war ja auch zu offensichtlich: gleiche Telefonnummer, Abholung vor dem Laden (habe mir das irgendwie vorgestellt wie die Geschäfte, die üblicherweise hinterm Hauptbahnhof stattfinden: Kragen hoch, Hut ins Gesicht, Bares gegen Ware ohne Kontrolle gemäß Geldwäschegesetz und ohne Durchfluss durch irgendeine Kasse ;) , wäre interessant gewesen, was das Finanzamt dazu gesagt hätte)...

    Vielleicht findet sich ja noch ein Händler, der ihn wegen Impressumsverstoß abmahnt, als Privatperson darf ich das ja leider nicht...

    Schließlich bringen solche schwarzen Schafe die ganze Branche in Verruf, das kann nicht im Interesse der Online-Händler sein...

    Update:

    • Den Rückläufer der ersten nicht zustellbaren Sendung habe ich leider immer noch nicht erhalten.
    • Ich hatte zwischenzeitlich noch einen zweiten Brief versandt, und zwar genau an die im Impressum angegebene Adresse (ohne GbR). Auch dieser Brief konnte nicht zugestellt werden.

    Nunmehr ist also völlig klar, was man von Aurunumis.de zu halten hat.

    Was folgt daraus:

    • Ich werde nun also noch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht aus Telemediengesetz erstatten.
    • Und über das Einwohnermeldeamt die Meldedaten der ehemaligen Gesellschafter erfragen, um diese persönlich in Haftung zu nehmen. Die Kosten dafür werden natürlich dann mit eingeklagt.

    Ein Blick ins Handelsregister sollte da helfen.

    Ach so, noch was: Derzeit muss eine GbR nirgends eingetragen werden, das kommt erst 2024... Dennoch ist sie eine (verklagbare) rechtsfähige Person, bisher aufgrund von BGH-Rechtsprechung, ab 2024 dann offiziell gesetzlich...

    Wie das? Und was ist mit all den leuten die noch auf ihr gold warten?

    Ich habe das Gefühl, der Herr Schmidt hat überhaupt keine Ahnung von GbR-Recht bzw. Recht überhaupt... Denn wenn er Ahnung hat und die ganze Verwirrungstaktik vorsätzlich betriebe, wäre das schon wieder eine Strafanzeige wert... Werde auch das mal im Hinterkopf behalten...

    Kontrolliere mal die Adresse, laut Impressum wohnt er Nelkenstr. 5 und nicht 6. Da kann Dein Brief auch nicht ankommen.

    Auf der ganzen Webpräsenz der Aurunumis.de steht überall Nelkenstraße 6, nicht dass man ihm jetzt noch einen Pflichtverstoß gegen die Impressumspflicht aus § 11 TKG vorwerfen kann, das gäbe ein schönes Bußgeld... Werde das mal im Auge behalten...

    Hast du den brief inzwischen zurück?


    Ich frage mich ob die Gbr überhaupt noch existiert?!

    Nein, habe ihn leider noch nicht zurück, "leider" deshalb, da ich das weitere Vorgehen gern von den Vermerken der Post abhängig machen wöllte...


    Ob die GbR weiter besteht oder nicht, ist eigentlich egal, da im Zweifel jeder einzelne Gesellschafter persönlich als Gesamtschuldner für Versäumnisse der GbR haftet, und ich habe mich sowieso bisher nur an Herrn Schmidt gehalten... Da gibt es übrigens eine gute rechtliche Abhandlung, wie man am besten gegen eine GbR bzw. deren Gesellschafter vorgeht, und da ist die GbR nur der zweite Schritt...

    Ich sehe gerade, wozu eigentlich selbst mahnen:


    Verzug durch Mahnung

    Zahlungsverzug liegt gemäß § 286 Abs. 1 BGB bei vom Schuldner zu vertretender Nichtleistung trotz Fälligkeit und Mahnung vor.

    Grundsätzlich setzt der Eintritt des Verzugs also eine Mahnung voraus. In einigen gesetzlich bestimmten Fällen kann der Schuldner aber auch ohne Mahnung in Verzug kommen. Das Erheben einer Zahlungsklage oder die Zustellung eines Mahnbescheids im (gerichtlichen) Mahnverfahren stehen einer Mahnung gleich.

    Mahnung und gerichtlicher Mahnbescheid
    Außenstände belasten die Liquidität des Unternehmens. Sie führen zu Zinsverlusten und verursachen Kosten. Darüber hinaus besteht die Gefahr eines…
    www.ihk.de


    In Verzug ist Herr S. sowieso schon durch mein letztes Schreiben, das auch nachweislich zugegangen ist und auf welches hin er die Münzen versendet hat.


    Da werde ich mich mal an die Unterlagen für das Gericht ransetzen, ist ja durch die Strafanzeige schon alles wohlgeordnet vorhanden...

    Mit Einwurf-Einschreiben kannst du übrigens nicht den Inhalt des Briefes nachweisen:


    Der Empfänger könnte bspw. behaupten, dass du einen leeren Umschlag verschickt hast.

    Wenn ich unter Zeugen das Schreiben reintüte, schon...


    An wen genau war der Brief denn adressiert?

    An die unter Widerruf auf aurumumis.de stehende Adresse Schmidt und Stretz GbR, Gesellschafter Herr S. T. Schmidt, Nelkenstraße 6 etc. Die Zahlungsaufforderung vor zwei Wochen ging auch dorthin und ist angekommen... Deswegen meine Vermutung, daß er den Zusteller abpaßt und die Annahme verweigert. Mal sehen, welcher Vermerk draufsteht, wenn der Brief zurückkommt.

    In der Sendungsverfolgung zu meinem Mahnschreiben habe ich eben erfahren, dass mein Brief nicht zugestellt werden konnte und daher zurückgesandt wird. Anscheinend ist Herr Schmidt jetzt damit beschäftigt, den Briefträger abzufangen und die Briefe zurückgehen zu lassen...

    Wie viele Tausende schuldet er dir denn noch, PirNero ? Dachte es wäre nur noch der Gegenwert von 2 Münzlein.


    Bei dem Fass, was du hier aufmachst, muss dein momentaner Schaden ja erheblich sein. Stell doch einfach die Strafanzeige, wie von dir angekündigt, und warte ab was passiert

    Es sind 2 Münzlein UND etwas über 1000 Euro für nach Herrn Schmidts Aussage nicht lieferbare Münzen, für die er mir Anfang Oktober ausdrücklich Rückerstattung angeboten hat, die aber nicht erfolgt ist. Klar bin ich mit dem Tausender wohl nur ein kleiner Fisch, trotzdem will ich mein Geld zurück... Ich kenne aus eigener Erfahrung bereits andere Insolvenzen und weiß, daß nur eine schnelle und entschlossene Reaktion zum Erfolg führt, Warten und Reden bringt nix... Und wie gesagt, nur die Feststellung einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung per Strafanzeige schützt vor Erlöschen der Forderung per Restschuldbefreiung...


    Strafanzeige und Mahnung sind übrigens gestern raus...

    Zum Fremd-Insolvenzantrag: ▷ Fremdantrag / Gläubigerantrag - Insolvenzberatung RA Schubert (insoguide.de)


    Wer vorsichtig formuliert und bei der Wahrheit bleibt, hat kaum etwas zu befürchten

    Das ist mir persönlich zu heiß wegen:


    "Welche Kosten entstehen für Gläubiger?


    Möchten Sie als Gläubiger ein Insolvenzverfahren gegen einen Schuldner erzwingen, müssen Sie die Kosten für das Verfahren über den Antrag zunächst selbst tragen. Stellen mehrere Gläubiger gemeinsam den Antrag, müssen sie gemeinsam für die Kosten aufkommen.


    Diese Kosten entstehen bei einem Gläubigerantrag:


    Gerichtskosten: 0,5-Gebühr, mind. 150 Euro

    Kosten für Sachverständigen: pro Stunde 65 bis 80 Euro

    Kosten für Insolvenzverwalter: mind. 1.000 Euro (abhängig von der Insolvenzmasse)


    Lehnt das Amtsgericht den Antrag ab, weil z. B. nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind, muss der Gläubiger für die entstandenen Gebühren aufkommen. Gleiches gilt für Anträge, mit denen der Gläubiger den Schuldner zur Zahlung zwingen will – auf diese reagieren die Gerichte vermutlich mit einer kostenpflichtigen Abweisung des Insolvenzantrags."


    Quelle: https://www.advocado.de/ratgeb…rag-durch-glaeubiger.html


    Aber mutige Leute mit höheren Forderungen können das machen...