Zum Fremd-Insolvenzantrag: ▷ Fremdantrag / Gläubigerantrag - Insolvenzberatung RA Schubert (insoguide.de)
Wer vorsichtig formuliert und bei der Wahrheit bleibt, hat kaum etwas zu befürchten
Das ist mir persönlich zu heiß wegen:
"Welche Kosten entstehen für Gläubiger?
Möchten Sie als Gläubiger ein Insolvenzverfahren gegen einen Schuldner erzwingen, müssen Sie die Kosten für das Verfahren über den Antrag zunächst selbst tragen. Stellen mehrere Gläubiger gemeinsam den Antrag, müssen sie gemeinsam für die Kosten aufkommen.
Diese Kosten entstehen bei einem Gläubigerantrag:
Gerichtskosten: 0,5-Gebühr, mind. 150 Euro
Kosten für Sachverständigen: pro Stunde 65 bis 80 Euro
Kosten für Insolvenzverwalter: mind. 1.000 Euro (abhängig von der Insolvenzmasse)
Lehnt das Amtsgericht den Antrag ab, weil z. B. nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind, muss der Gläubiger für die entstandenen Gebühren aufkommen. Gleiches gilt für Anträge, mit denen der Gläubiger den Schuldner zur Zahlung zwingen will – auf diese reagieren die Gerichte vermutlich mit einer kostenpflichtigen Abweisung des Insolvenzantrags."
Quelle: https://www.advocado.de/ratgeb…rag-durch-glaeubiger.html
Aber mutige Leute mit höheren Forderungen können das machen...