Erfahrungen zu Aurunumis

  • hat er etwa 500000 Euro als Lagerbestand!

    dann frage ich mich, wieso er nicht zahlt und so seinen Ruf ramponiert...

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die Dummheit der Menschen. Beim Weltall bin ich mir allerdings nicht sicher." - Albert Einstein

  • In der Sendungsverfolgung zu meinem Mahnschreiben habe ich eben erfahren, dass mein Brief nicht zugestellt werden konnte und daher zurückgesandt wird. Anscheinend ist Herr Schmidt jetzt damit beschäftigt, den Briefträger abzufangen und die Briefe zurückgehen zu lassen...

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die Dummheit der Menschen. Beim Weltall bin ich mir allerdings nicht sicher." - Albert Einstein

  • Einwurfeinschreiben

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • Mit Einwurf-Einschreiben kannst du übrigens nicht den Inhalt des Briefes nachweisen:


    Der Empfänger könnte bspw. behaupten, dass du einen leeren Umschlag verschickt hast.

    Wenn ich unter Zeugen das Schreiben reintüte, schon...


    An wen genau war der Brief denn adressiert?

    An die unter Widerruf auf aurumumis.de stehende Adresse Schmidt und Stretz GbR, Gesellschafter Herr S. T. Schmidt, Nelkenstraße 6 etc. Die Zahlungsaufforderung vor zwei Wochen ging auch dorthin und ist angekommen... Deswegen meine Vermutung, daß er den Zusteller abpaßt und die Annahme verweigert. Mal sehen, welcher Vermerk draufsteht, wenn der Brief zurückkommt.

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die Dummheit der Menschen. Beim Weltall bin ich mir allerdings nicht sicher." - Albert Einstein

  • Ich sehe gerade, wozu eigentlich selbst mahnen:


    Verzug durch Mahnung

    Zahlungsverzug liegt gemäß § 286 Abs. 1 BGB bei vom Schuldner zu vertretender Nichtleistung trotz Fälligkeit und Mahnung vor.

    Grundsätzlich setzt der Eintritt des Verzugs also eine Mahnung voraus. In einigen gesetzlich bestimmten Fällen kann der Schuldner aber auch ohne Mahnung in Verzug kommen. Das Erheben einer Zahlungsklage oder die Zustellung eines Mahnbescheids im (gerichtlichen) Mahnverfahren stehen einer Mahnung gleich.

    Mahnung und gerichtlicher Mahnbescheid
    Außenstände belasten die Liquidität des Unternehmens. Sie führen zu Zinsverlusten und verursachen Kosten. Darüber hinaus besteht die Gefahr eines…
    www.ihk.de


    In Verzug ist Herr S. sowieso schon durch mein letztes Schreiben, das auch nachweislich zugegangen ist und auf welches hin er die Münzen versendet hat.


    Da werde ich mich mal an die Unterlagen für das Gericht ransetzen, ist ja durch die Strafanzeige schon alles wohlgeordnet vorhanden...

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die Dummheit der Menschen. Beim Weltall bin ich mir allerdings nicht sicher." - Albert Einstein

    Einmal editiert, zuletzt von PirNero () aus folgendem Grund: Quelle ergänzt

  • Wenn ich unter Zeugen das Schreiben reintüte, schon...


    An die unter Widerruf auf aurumumis.de stehende Adresse Schmidt und Stretz GbR, Gesellschafter Herr S. T. Schmidt, Nelkenstraße 6 etc. Die Zahlungsaufforderung vor zwei Wochen ging auch dorthin und ist angekommen... Deswegen meine Vermutung, daß er den Zusteller abpaßt und die Annahme verweigert. Mal sehen, welcher Vermerk draufsteht, wenn der Brief zurückkommt.


    PirNero

    Kontrolliere mal die Adresse, laut Impressum wohnt er Nelkenstr. 5 und nicht 6. Da kann Dein Brief auch nicht ankommen.

    Ich weiß, was Sie jetzt denken...und Sie haben Recht!


    Meine Bewertungen: michasi

  • Wenn ich unter Zeugen das Schreiben reintüte, schon...


    An die unter Widerruf auf aurumumis.de stehende Adresse Schmidt und Stretz GbR, Gesellschafter Herr S. T. Schmidt, Nelkenstraße 6 etc. Die Zahlungsaufforderung vor zwei Wochen ging auch dorthin und ist angekommen... Deswegen meine Vermutung, daß er den Zusteller abpaßt und die Annahme verweigert. Mal sehen, welcher Vermerk draufsteht, wenn der Brief zurückkommt.

    Hast du den brief inzwischen zurück?


    Ich frage mich ob die Gbr überhaupt noch existiert?!

  • Und auch das ist natürlich - wissentlich oder unwissentlich - von ihm verbreiteter Unsinn. Eine GbR besteht so lange weiter, bis die Liquidation und Auseinandersetzung abgeschlossen ist. Bei der Liquidation sind alle laufenden Geschäftsbeziehungen durch die GbR zu beenden und Schulden zu begleichen. Das hieße im Falle nicht gelieferter Ware die Ware zu liefern.


    Die GbR dürfte maximal ihren Geschäftszweck in ihre eigene Abwicklung geändert haben. Ein Blick ins Handelsregister sollte da helfen.

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