Erfahrungen zu Aurunumis

  • Hast du den brief inzwischen zurück?


    Ich frage mich ob die Gbr überhaupt noch existiert?!

    Nein, habe ihn leider noch nicht zurück, "leider" deshalb, da ich das weitere Vorgehen gern von den Vermerken der Post abhängig machen wöllte...


    Ob die GbR weiter besteht oder nicht, ist eigentlich egal, da im Zweifel jeder einzelne Gesellschafter persönlich als Gesamtschuldner für Versäumnisse der GbR haftet, und ich habe mich sowieso bisher nur an Herrn Schmidt gehalten... Da gibt es übrigens eine gute rechtliche Abhandlung, wie man am besten gegen eine GbR bzw. deren Gesellschafter vorgeht, und da ist die GbR nur der zweite Schritt...

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die Dummheit der Menschen. Beim Weltall bin ich mir allerdings nicht sicher." - Albert Einstein

  • Kontrolliere mal die Adresse, laut Impressum wohnt er Nelkenstr. 5 und nicht 6. Da kann Dein Brief auch nicht ankommen.

    Auf der ganzen Webpräsenz der Aurunumis.de steht überall Nelkenstraße 6, nicht dass man ihm jetzt noch einen Pflichtverstoß gegen die Impressumspflicht aus § 11 TKG vorwerfen kann, das gäbe ein schönes Bußgeld... Werde das mal im Auge behalten...

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die Dummheit der Menschen. Beim Weltall bin ich mir allerdings nicht sicher." - Albert Einstein

  • Wie das? Und was ist mit all den leuten die noch auf ihr gold warten?

    Ich habe das Gefühl, der Herr Schmidt hat überhaupt keine Ahnung von GbR-Recht bzw. Recht überhaupt... Denn wenn er Ahnung hat und die ganze Verwirrungstaktik vorsätzlich betriebe, wäre das schon wieder eine Strafanzeige wert... Werde auch das mal im Hinterkopf behalten...

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die Dummheit der Menschen. Beim Weltall bin ich mir allerdings nicht sicher." - Albert Einstein

  • Ein Blick ins Handelsregister sollte da helfen.

    Ach so, noch was: Derzeit muss eine GbR nirgends eingetragen werden, das kommt erst 2024... Dennoch ist sie eine (verklagbare) rechtsfähige Person, bisher aufgrund von BGH-Rechtsprechung, ab 2024 dann offiziell gesetzlich...

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die Dummheit der Menschen. Beim Weltall bin ich mir allerdings nicht sicher." - Albert Einstein

  • Er hat mir wortwörtlich gesagt, die Gbr gibt es nicht mehr. Er treibt sein Unwesen jetzt unter neuem Firmennamen weiter.

    Wie schonmal gesagt, die Ansprüche gegen die GbR gehen auf die (ehemaligen) Gesellschafter über... Nützt ihm also gar nix...

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die Dummheit der Menschen. Beim Weltall bin ich mir allerdings nicht sicher." - Albert Einstein

  • Update:

    • Den Rückläufer der ersten nicht zustellbaren Sendung habe ich leider immer noch nicht erhalten.
    • Ich hatte zwischenzeitlich noch einen zweiten Brief versandt, und zwar genau an die im Impressum angegebene Adresse (ohne GbR). Auch dieser Brief konnte nicht zugestellt werden.

    Nunmehr ist also völlig klar, was man von Aurunumis.de zu halten hat.

    Was folgt daraus:

    • Ich werde nun also noch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht aus Telemediengesetz erstatten.
    • Und über das Einwohnermeldeamt die Meldedaten der ehemaligen Gesellschafter erfragen, um diese persönlich in Haftung zu nehmen. Die Kosten dafür werden natürlich dann mit eingeklagt.

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die Dummheit der Menschen. Beim Weltall bin ich mir allerdings nicht sicher." - Albert Einstein

  • Update:

    • Den Rückläufer der ersten nicht zustellbaren Sendung habe ich leider immer noch nicht erhalten.
    • Ich hatte zwischenzeitlich noch einen zweiten Brief versandt, und zwar genau an die im Impressum angegebene Adresse (ohne GbR). Auch dieser Brief konnte nicht zugestellt werden.

    Nunmehr ist also völlig klar, was man von Aurunumis.de zu halten hat.

    Was folgt daraus:

    • Ich werde nun also noch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht aus Telemediengesetz erstatten.
    • Und über das Einwohnermeldeamt die Meldedaten der ehemaligen Gesellschafter erfragen, um diese persönlich in Haftung zu nehmen. Die Kosten dafür werden natürlich dann mit eingeklagt.


    > ...auch bei einer Insolvenz?

  • auch bei einer Insolvenz?

    Von einer Insolvenz ist mir nichts bekannt, und wenn ich mir die Webseite anschaue, so werden ständig neue Angebote eingestellt, ganz frisch der Lunar 3 Drache 2024, der Geschäftsbetrieb läuft also noch...

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die Dummheit der Menschen. Beim Weltall bin ich mir allerdings nicht sicher." - Albert Einstein

  • Insolvenz hin oder her, die Gesellschafter der GbR haften doch persönlich und da es davon mindestens 2 gibt, kann man sein Glück auch 2x versuchen. Da die beiden miteinander liiert sind, gibt das vermutlich trotzdem nichts. Bei soviel krimineller Energie ist das Ausstiegsszenario doch wahrscheinlich schon eingestielt. Alternativ sind die beiden einfach nur dumm. Was in diesem Fall besser ist lasse ich einmal dahin gestellt.

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • So, Anzeigen bei Polizei wegen Telemediengesetz und Händlerbund (Herr Schmidt brüstet sich ja damit, Mitglied bei "FairCommerce" zu sein) sind raus, Meldeanfrage ist auch raus...

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die Dummheit der Menschen. Beim Weltall bin ich mir allerdings nicht sicher." - Albert Einstein

  • Vielleicht findet sich ja noch ein Händler, der ihn wegen Impressumsverstoß abmahnt, als Privatperson darf ich das ja leider nicht...

    Schließlich bringen solche schwarzen Schafe die ganze Branche in Verruf, das kann nicht im Interesse der Online-Händler sein...

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  • Update:

    • Den Rückläufer der ersten nicht zustellbaren Sendung habe ich leider immer noch nicht erhalten.
    • Ich hatte zwischenzeitlich noch einen zweiten Brief versandt, und zwar genau an die im Impressum angegebene Adresse (ohne GbR). Auch dieser Brief konnte nicht zugestellt werden.

    Nunmehr ist also völlig klar, was man von Aurunumis.de zu halten hat.

    Was folgt daraus:

    • Ich werde nun also noch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht aus Telemediengesetz erstatten.
    • Und über das Einwohnermeldeamt die Meldedaten der ehemaligen Gesellschafter erfragen, um diese persönlich in Haftung zu nehmen. Die Kosten dafür werden natürlich dann mit eingeklagt.

    Kann man dich irgendwie anschreiben/erreichen?

  • Update 1:

    Der Rückläufer des ersten Einschreibens ist heute eingetroffen, der Vermerk ist hochinteressant: "Annahme verweigert". Also scheint er wirklich den Briefträger abzufangen und aktiv (Voraussetzung für Vorsatz) die Zustellung zu verhindern...

    Update 2:

    Habe heute alle Unterlagen von der Polizei für einen Strafantrag bekommen, in der Gesamtschau mit der Annahmeverweigerung der Post sollte das Verfahren durchgehen wie Butter...


    Originell: Die einzig positive Bewertung hier stammt vom Firmeninhaber Sebastian Schmidt selbst.... das ist ja originell... kann man das nicht an Google melden? gold kaufen sprockhövel - Google Suche

    Die Nelkenstraße 5 scheint auch nicht so gelaufen zu sein, wie Herr S. sich das vorgestellt hat, die Google-Suche findet dazu nichts mehr, war ja auch zu offensichtlich: gleiche Telefonnummer, Abholung vor dem Laden (habe mir das irgendwie vorgestellt wie die Geschäfte, die üblicherweise hinterm Hauptbahnhof stattfinden: Kragen hoch, Hut ins Gesicht, Bares gegen Ware ohne Kontrolle gemäß Geldwäschegesetz und ohne Durchfluss durch irgendeine Kasse ;) , wäre interessant gewesen, was das Finanzamt dazu gesagt hätte)...

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die Dummheit der Menschen. Beim Weltall bin ich mir allerdings nicht sicher." - Albert Einstein

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