Teil 2
Zusammenfassung
Erst die ING, dann die Targobank haben Standard-Überweisungslimits von 2000 bzw. 2500 Euro eingeführt, welche die Kunden ändern können. Die ING hat diese, soweit ich erkennen kann, nicht in ihre Geschäftsbedingungen und ihr Preis- und Leistungsverzeichnis aufgenommen und entsprechend auch kein Einverständnis ihrer Kunden eingeholt. Die Targobank hat ihren Kunden fälschlich mitgeteilt, ein Einverständnis einzuholen sei nicht nötig, weil man nur neue rechtliche Vorgaben umsetze.
Die Targobank lässt erkennen, dass der Anlass der Neuerung eine EU-Verordnung ist, wonach Bankkunden ab Oktober die Möglichkeit bekommen müssen, ein Betragslimit für Echtzeit-Überweisungen festzulegen. Eine Erklärung dafür, dass sie viel weitergehend selbst ein Limit einführt und dieses auch auf Standard-Überweisungen erstreckt, gibt sie nicht. Fragen zur eigenwilligen Aufteilung der Materie auf Geschäftsbedingungen und Preis- und Leistungsverzeichnis weicht sie aus. Das Versprechen, die Kunden könnten die Standard-Überweisungslimit jederzeit ändern hat die Targobank nicht in ihre Geschäftsbedingungen oder ihr Preis- und Leistungsverzeichnis aufgenommen.
Schlussfolgerungen, Vermutungen und Konsequenzen
Nach meiner Erfahrung sind solche sich ähnelnden Aktionen von Banken in der Regel von Vorgaben der Bankenregulierer inspiriert, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen. Wenn es um tatsächliche oder vorgebliche Bekämpfung von Geldwäsche geht, lassen die Regulierer nämlich in Sachen rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien regelmäßig fünf gerade sein und verheimlichen Öffentlichkeit und Bankkunden, die Vorgaben, die sie den Banken machen. Für mich passen die Vorgänge bei ING und Targobank in ein bekanntes Schema, wie wir es schon vom behördlichen Kampf gegen das Bargeld kennen. Die Behörden wollen von den Banken gewarnt werden, wenn ungewöhnlich große Überweisungen anstehen, und genug Zeit haben, diese zu stoppen, auf andere Weise einzugreifen, oder verdächtige Zahlungsströme genau verfolgen.
Ähnliches ist – wie berichtet – in den letzten Jahren europaweit in Sachen Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse an die Banken zu beobachten. Immer mehr Banken verlangen Auskunft über das Gesamtvermögen und genaue Angaben über Einkommensverhältnisse und Arbeitgeber von ihren Neukunden und sogar Bestandskunden. Hier ist es offensichtlich, dass der Druck von den Regulierern ausgeht. Da gleichzeitig an einem umfassenden Bankkonten-Register gearbeitet wird, bedeutet das, dass die Behörden einem europaweiten umfassenden Vermögens- und Einkommensregister immer näher kommen.
Unabhängig davon, ob die Überweisungsobergrenzen von den Behörden betrieben, oder von den Banken aus eigenem Antrieb eingeführt werden, ist die Grundlinie der Konsequenzen klar. Unsere Verfügungsgewalt über unser finanzielles Eigentum wird immer weiter eingeschränkt. Alles was wir mit unserem Geld anfangen wollen, abseits alltäglicher Kleinverfügungen, wird immer mehr unter Erlaubnisvorbehalt gestellt. Schon jetzt ist es ja so, dass man tunlichst der Bank vorher Bescheid sagt, wenn man eine große Überweisung für eine Immobilie oder ein teures Auto tätigen möchte. Sonst verweigert sie leicht die Ausführung um nicht von ihren Aufsehern der Komplizenschaft bei der Geldwäsche durch Nachlässigkeit beschuldigt zu werden.
Dieses Vorgehen wird durch die Eisbrecher ING und Targobank nun auf viel geringere Beträge ausgeweitet. Das soll harmlos erscheinen, indem es zunächst leicht gemacht wird, die Obergrenzen anzuheben. Aber das kann sich bald ändern. Wir sollen jetzt schon daran gewöhnt werden, dass wir nicht einfach über unser Geld verfügen können, sondern erst einmal einen Antrag stellen müssen. Der nächste Schritt wird dann sein, dass man diesen Antrag von Fall zu Fall begründen muss, weil man sonst aufgrund von Geldwäscheverdacht abblitzten könnte.
Bei der nächsten Finanzkrise wird es leicht sein, zu verhindern, dass Geld von insolvenzgefährdeten Banken abfließt, ohne dass man gleich alle Banken dicht machen muss. Bargeld bekommt man ohnehin nur noch schwer in größeren Mengen von der Bank. Wenn es überall Überweisungsobergrenzen gibt, kann man diese über Nacht auf einen einheitlichen niedrigen Betrag setzen, ohne erst Programme dafür schreiben zu müssen.
Wenn eine Kriegstüchtigkeitsanleihe zur verpflichtenden patriotischen Zeichnung anstehen sollte, wird es sich als sehr praktisch erweisen, dass man über das Banken-/Vermögensregister die Vermögensverhältnisse der Bürger genau kennt und diese gehindert sind, ihre Guthaben abzuheben oder wegzuüberweisen und zu verstecken.
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In Spanien wird die Nutzung von Geldautomaten zum Risiko
4. 05. 2025 | Die Kriminalisierung der Bargeldnutzung in Europa wird auf eine neue Stufe gehoben. Vorreiter ist wieder einmal Spanien. Wer mehr als 3.000 Euro seines Geldes von der Bank abhebt, muss dies Tage vorher beim Staat anmelden, sonst riskiert er hohe Strafen. Wer zu oft weniger als 3.000 Euro abhebt gerät ins Visier der Behörden.
So sollte das besser lesbar sein.
LG Vatapitta