Teil 2
Nur Bereitschaft zur Annahme wurde abgefragt
Es gibt Kritiker, die argumentieren, dass eigentlich nicht genug Mitglieder anwesend waren, um bei der Abstimmung im Plenum eine Zweidrittelmehrheit zu erreichen.
Das lässt sich so nicht argumentieren. Laut WGV-Geschäftsordnung beziehen sich die erforderlichen Quoren, hier also die Zweidrittelmehrheit, auf die Mitglieder „present and voting“. Gezählt werden also immer nur die, die anwesend sind und abgestimmt haben. Sogar Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Wie auch bei den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) erfolgte die Abstimmung über den Pandemievertrag im Plenum im oben beschriebenen Konsensverfahren.
Konkret wurde lediglich die Bereitschaft abgefragt, die entsprechende Resolution (unter anderem zur Verabschiedung des Pandemievertrages) anzunehmen. Da kein Widerspruch kam, galt die Resolution und mit ihr der Pandemievertrag als verabschiedet.
46 Mitglieder fehlten bei der Vorabstimmung
Interessant waren aber die Abstimmungsergebnisse im Intergovernmental Negotiating Body, dem Gremium, das bis kurz vor der Plenarabstimmung den Text des Pandemievertrages und die dazugehörige Resolution ausgearbeitet hatte. Stimmberechtigt waren dort 181 Mitglieder. Bei der Abstimmung waren 46 Delegierte abwesend, das heißt, es wurde nur noch mit 135 Mitgliedern abgestimmt.
Von diesen haben 124 mit „ja“ gestimmt, und es gab elf Enthaltungen. Formal reichten dort 83 Stimmen zum Erreichen der Zweidrittelmehrheit. Doch die 46 Abwesenden bedeuten eine ganz gewaltige Zahl, würde ich mal sagen. Auch dass es elf Enthaltungen gab, hat eine ganz große Symbolik. Ich habe versucht, seriös zu ermitteln, welche Staaten sich hinter diesen Zahlen verbergen. Ich kann es aber (noch) nicht mit Sicherheit sagen. Entsprechende Listen von Staaten im Internet
konnten bisher nicht verifiziert werden.
Ich weiß nur relativ sicher, welche Staaten sich vorab zumindest kritisch geäußert hatten. Die Slowakei hat sich während der Sitzung extrem kritisch zu den gesamten WHO-Verträgen geäußert. Die Tatsache, dass ein Einzelner, nämlich der slowakische Regierungschef, aufgestanden ist und gesagt hat, dass er nicht mitmachen will, hat den Nerv der WHO getroffen. Die Slowakei hatte sogar eine namentliche Abstimmung beantragt, aber das wurde einfach vom Tisch gewischt.
Neben dem Pandemievertrag gibt es noch die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Diese existieren seit 1971. Im vergangenen Jahr wurden sie angepasst. Es wurde kritisiert, dass das eine das trojanische Pferd des anderen sei. Was ist davon zu halten?
Die IGV-Änderungen wurden 2024 unter ähnlich fragwürdigen Bedingungen verabschiedet wie jetzt der Pandemievertrag. Also auch da gab es Verstöße gegen die Geschäftsordnung und gegen die bereits geltenden IGV, etwa bei den Fristen. Alles sehr fragwürdig. Wir haben beobachten können, dass viele Themen, die im damaligen Entwurf für den Pandemievertrag enthalten waren, ganz schnell in allerletzter Minute in die IGV übertragen wurden.
Pandemievertrag verschärft IGV-Regelungen
Dies vor dem Hintergrund, dass man sich sehr wohl darüber bewusst war, dass es nicht sicher ist, ob dieser Pandemievertrag überhaupt einmal zustande kommen wird. Wenn man sich die beiden Dokumente anschaut, dann ist es definitiv so, dass der Pandemievertrag fast alle in den IGV angelegten Regelungen nochmals verschärft, konkretisiert und dadurch den faktischen Umsetzungsdruck auf die Staaten massiv erhöht.
Letztlich greifen alle diese Vorschriften wie Zahnrädchen ineinander. Man kann von einer Art industriellem Pharmakomplexmodell sprechen, weil alles um die sogenannten Gesundheitsprodukte kreist. In Bezug auf diese Produkte sollen künftig die Forschung und Entwicklung, die Produktion und weltweite Verteilung sowie die Finanzierung global geregelt werden.
Was die IGV betrifft, so gab es nach der älteren Fassung nur die Möglichkeit, einen internationalen Gesundheitsnotstand (Public Health Emergency of International Concern, PHEIC) auszurufen. Die IGV-Änderungen von 2024 haben dem eine vage definierte Steigerungsform, die „pandemische Notlage“ hinzugefügt, was zugleich mit einer wörtlichen Rückkopplung an den künftigen Pandemievertrag verbunden ist.
Und was ich auch noch betonen möchte, weil ständig kursiert, dass Gesundheitsnotstände auf Grundlage des Pandemievertrages ausgerufen werden können: Nein, das können sie nicht. Das einzige Instrument, auf dessen Grundlage Notstände ausgerufen werden können, sind die IGV. Auf ihrer Grundlage können dann sogenannte Empfehlungen ausgesprochen werden, die im Endeffekt [bei der Corona-Pandemie, Anm. d. Red.] zu massivsten Verletzungen der Menschenrechte geführt haben.
Das konkrete Notstandsreglement findet sich also in den IGV – und nur dort. Letztlich wird dieses aber durch die im Pandemievertrag enthaltenen Rahmenregelungen noch massiv verstärkt. Sobald beide Instrumente in Kraft sind, ist mit extremen Synergieeffekten zu rechnen, was natürlich beabsichtigt ist.
Konditionierung der Menschen im Sinne der WHO
Brisante Passagen wie eine Verpflichtung zur Bekämpfung sogenannter Desinformationen und weitere Einschränkungen fehlten im letzten Entwurf des Pandemievertrages, der einsehbar war. Das wurde als Erfolg der Kritiker dieser Maßnahmen gewertet. Finden sich diese Themen in den aktualisierten IGV wieder?
Es ist tatsächlich so, dass in der Urversion des Pandemievertrages aus dem Jahr 2023 eine Regelung zur Bekämpfung von Fehl- und Desinformation enthalten war, ebenso zum Thema Verhaltenslenkung. Es sollten die Faktoren erforscht werden, die die Menschen dazu bewegen, Gesundheitsvorgaben der WHO einzuhalten oder nicht einzuhalten, um sie nötigenfalls gezielt umerziehen zu können.
Wir, die Bürger der Welt, sollen zum Thema Gesundheit „alphabetisiert“ werden, und zwar im Sinne der WHO und der dahinterstehenden Lobby. All dies fasst die WHO propagandistisch unter den neu geschaffenen Begriff der Bekämpfung sogenannter „Infodemien“. Das Grundproblem: Es gibt keine freie, evidenzbasierte Wissenschaft hinter der WHO, sondern nur eine interessengesteuerte.
„Infodemiebekämpfung findet längst statt“
Die Thematik der Bekämpfung von Fehl- und Desinformation, die letztlich zur Zensur führt, findet sich tatsächlich nicht mehr in der aktuell verabschiedeten Version des Pandemievertrages, allerdings wurde eine entsprechende Passage im allerletzten Moment in den Anhang der 2024 geänderten IGV eingefügt.
Dort verpflichten sich die Staaten, ihre Kernkapazitäten im Bereich der „Risikokommunikation“ einschließlich der Bekämpfung von „Fehl- und Desinformation“ zu verstärken, wobei Letzteres im Zweifel eben durch die WHO definiert wird. Somit teilen sich die neuen IGV und der Pandemievertrag die verschiedenen Aspekte der „Infodemie“-Bekämpfung.
Sie können sich ergänzen und verstärken, sobald beide Vertragswerke in Kraft sind. Es wäre daher Augenwischerei zu sagen, dass hier die Position von WHO-Kritikern berücksichtigt wurde. Und in der WHO-Praxis findet „Infodemie“-bekämpfung ohnehin schon längst statt, unter allen Aspekten – und zwar auch ganz unabhängig vom Inkrafttreten dieser beiden Verträge.
Hier lesen Sie Teil zwei des Interviews: „Es geht nur noch um Medikamente und Impfstoffe. Ganzheitliche Sichtweisen werden bekämpft“.
Das ganze Gespräch mit Dr. Beate Pfeil können Epoch-Times-Abonnenten auch als PODCAST hören. Darin kommen weitere Details zur Sprache, unter anderem, dass sich schon Gerichte auf die Infodemie-Definition der WHO berufen.
LG Vatapitta
PS: Da die USA aus der WHO austreten gibt es eine Finanzlücke. Deutschland ist mit einer 100? Mio. Euro Spende dabei. Zusätzlich hat die Bundesregierung der Gatesstiftung 600 Mio. € gespendet. - Sind die bekloppt?
Der WHO stehen 5 Länder kritisch gegenüber: Italien, Rumänien, Polen, Ungarn und die Slowakei. USA und Argentinien sind/wollen austreten.
Alle Staaten können souverän entscheiden, ob sie den Empfehlungen der WHO folgen.