Was soll uns das sagen?? Finnland, wo, welche Richtung?
sieht nach dieser Stelle aus...
Virolahti
Finnland
60.605858, 27.852294
27. Februar 2026, 07:02
Was soll uns das sagen?? Finnland, wo, welche Richtung?
sieht nach dieser Stelle aus...
Virolahti
Finnland
60.605858, 27.852294
Zum dritten Mal in Folge wurde der Leitzins um 0,75 Prozentpunkte erhöht, die Spanne nun 3,0%-3,25%.
In den Medien werden bereits Vergleiche zu Paul Volcker gezogen.
Ein Zitat: "Kein Zweifel: In Washington ist die Zeit der Falken ausgebrochen, der Hardliner."
Bald wissen wir mehr ...
Spekulationen um Jumbo-Zinsschritt in den USA laufen heiß
Am Abend steht die Zinsentscheidung der US-Notenbank Federal Reserve (Fed) an. [...] Vonseiten der Ökonomen wird [...] eine Anhebung um 75 Basispunkte auf eine Spanne von dann 3,0 bis 3,25 Prozent mehrheitlich erwartet. [...] Es gibt den Angaben nach aber auch Stimmen, die einen Jumbo-Schritt von einem Prozentpunkt für möglich halten. Marktseitig sieht es ähnlich aus. [...] Aus dem Fed-Funds-Future, der die Markteinschätzung für einen Zeitraum von 30 Tagen abbildet, lässt sich zudem ablesen, dass es Spekulationen auf einen größeren Zinsschritt gibt. [...]
Im Kampf gegen die ausufernde Inflation ist auch die Europäische Zentralbank (EZB) in der Pflicht, die Zinsen im Euroraum zu straffen. [...] "Im weiteren Verlauf werden wir prüfen, ob eine Normalisierungsstrategie ausreicht, um die Inflation mittelfristig wieder auf 2 Prozent zu bringen", sagte Lagarde gestern in einer Rede in Frankfurt. [...]
[Blockierte Grafik: https://i.ibb.co/zZJtHgK/oktof1.jpg]
Hier nochmal ohne abgeschnittenes Knabbergebäck ...
Ich hab immer wenn ich weiter weg fahre meinen 28l-Rucksack dabei. [...]
Der genaue Inhalt füllt sicher 2 A4-Seiten und bringt ein Gesamtgewicht um die 8kg - sind eben viele kleine Dinge, bei denen sich über die Jahre gezeigt hat dass diese nützlich sind.
Kannst Du das zur Inspiration noch etwas ausführen? Insbesondere die "kleinen Dinge" die vielleicht nicht ganz so augenscheinlich sind?
Ich soll mich testen lassen, damit ich im Restaurant die 15m von der Tür zum Tisch ohne Maske laufen kann???
Und was soll das Wort "zwingend" in diesem Satz???
Etwa Maskenverbot für Getestete???
Da musst Du noch aufpassen wegen der Geldwäsche. [...]
Da unbar, sollte das kein Geldwäscheverdachtsmoment sein.
Alles anzeigenDa ich den Thread Bank Run nicht mehr finde (wg suchmaschine..etc.etc.) stelle ich es hier ein, da es alle angeht!
Unter § 5 des SAG ist dazu festgehalten, dass alle sog. Funktionsträger über das Abwicklungsverfahren des Gesetzes Stillschweigen zu bewahren haben. Deshalb hören Sie auch nichts über dieses Gesetz. Davon betroffen sind alle Kontoguthaben (Sparbücher, Giroguthaben, Fest- und Tagesgelder, Sparverträge sowie auch vermögenswirksame Leistungen).
Gemäß EU-Regeln sind alle Bankguthaben bis zu EUR 100.000,- gesetzlich garantiert. Dahinter steht die deutsche Einlagensicherung. Sollte es aber zum Schwur kommen, wird man feststellen, dass auch hier nur ein Bruchteil der Beträge für alle Banken zusammen überhaupt zur Verfügung steht – das sind derzeit rund 0,4% (Kommentar überflüssig).
Das bedeutet: Für einen Betrag von EUR 100.000,- stehen ca. EUR 400,- als Deckung zur Verfügung. Da es eher unwahrscheinlich ist, dass für die betroffenen Banken sämtliche Beträge auf einmal benötigt werden, ist dies vielleicht ein nicht ganz fairer Vergleich. Es zeigt aber, wie endlich die Rettung der betroffenen Sparer ist. Für Rettung einer einzigen Großbank wären in diesem Fall höchstens ca. 10% bis 20% der benötigten Mittel vorhanden.
Auch die immer wieder von Finanzminister Olaf Scholz ins Gespräch gebrachte Europäisierung mit Hilfe der Europäischen Einlagensicherung (EDIS), bringt für deutsche Sparer keine Rettung sondern noch mehr Ungemach. Dahinter verbirgt sich ein Einlagensicherungssystem für die gesamte Eurozone, das nationale Einlagensicherungssysteme wie in Deutschland ablösen soll. Bei Licht betrachtet haben heute bereits zahlreiche Banken in Südeuropa enorme Probleme und stehen de facto kurz vor einer Insolvenz. Ohne die massiven Interventionen der EZB durch Anleihekäufe gäbe es bei den betroffenen südeuropäischen Banken längst nichts mehr zu holen. Per Saldo ist also zu befürchten, dass in Folge von EDIS nordeuropäische Banken für die südeuropäischen Institute gerade stehen müssten. Diese als äußerst solidarisch gepriesene zukünftige EDIS ist daher ein noch größeres Risiko für deutsche Sparer. Es ist ein systematischer (desaströser) Griff in die deutsche Einlagensicherung.
https://www.isf-institut.de/sa…le-enteignung-per-gesetz/
zu der genannten Deckungsrate von 0,4% der deutschen Einlagensicherungssysteme...
Die Deckungsraten aller Einlagensicherungssysteme aller Länder per Ende 2021 kann man auf der Website der EBA nachsehen ... soviel besser sind wir in Deutschland gegenüber den anderen Ländern auch wieder nicht.
Deckungsraten der privaten Banken 0,56%
Deckungsraten der öffentlichen Banken 0,57%
Deckungsraten der genossenschaftlichen Banken 0,58%
Wenn man die gedeckten Einlagen und das Deckungsvermögen aller drei Systeme zusammen addiert, kommt man auf eine Deckungsrate von ~0,5678...%
Bin mal gespannt wie und ob die beschlossene Reform der Einlagensicherung (siehe Post 8327) hier einen nennenswerten Einfluss drauf haben wird.
Die jüngsten Effekte auf die gedeckten Einlagen und das Deckungsvermögen durch die Sberbank (Österreich), ATM Bank (Niederlande), VTB Bank (Deutschaland) und Co. sind ja auch noch nicht zu sehen.
Laut Marktstimmen ist eine Anhebung der US-Leitzinsen um 75bp sicher, manche gehen sogar vom 100pb auf 3,25%-3,50% aus.
Hier nur eine Beispielmeldung
‘They Should Do 100’: Wall Street Debates the Fed’s Next Rate Move
... die EZB gerät immer weiter unter Druck.
Ausgabejahr2022
Erscheinungsdatum13.09.2022
Nr. 134/2022
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 10. November 2022 über die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg, in dem es u.a. um die Strafbarkeit der Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen geht.
Mit Urteil vom 1. März 2022 hat das Landgericht Hamburg den Angeklagten A. [...] Vom Vorwurf der Urkundenfälschung in neun Fällen hat es ihn freigesprochen. [...]
Darüber hinaus erstellte der Angeklagte A. in neun Fällen unrichtige Impfbescheinigungen, um sich hieraus eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang zu verschaffen. Gegen Bezahlung trug er angeblich erfolgte Erst- und Zweitimpfungen gegen das Sars-CoV-2-Virus nebst Impfstoffbezeichnung und Chargennummer in von ihm neu erstellte oder bestehende Impfpässe ein. Die Eintragungen versah er mit dem vorgeblichen Stempel eines Impfzentrums sowie der nachgeahmten oder erfundenen Unterschrift des angeblichen Impfarztes. Angesichts der damals gültigen Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte aufgrund der CoViD-19-Pandemie war dem Angeklagten A. bewusst, dass seine Abnehmer die Bescheinigungen gegenüber Dritten, etwa Apotheken zur Erstellung eines digitalen Impfzertifikats oder in der Gastronomie zum Nachweis über angebliche Schutzimpfungen ihrer Person, vorlegen würden.
Im Hinblick auf den Vorwurf der Erstellung unrichtiger Impfbescheinigungen hat das Landgericht - in Übereinstimmung mit einem Teil der bisher ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung - die Auffassung vertreten, dass der Angeklagte A. keine Strafnorm verletzt habe. Eine Strafbarkeit wegen Fälschung von Gesundheitszeugnissen gem. § 277 StGB in der zur Tatzeit geltenden Fassung scheitere daran, dass die Vorschrift eine Verwendung der Falsifikate bei einer Behörde oder einer Versicherung voraussetze, was vorliegend bei Vorlage in der Gastronomie oder in Apotheken nicht gegeben sei.
Eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung gem. § 267 StGB sei nicht möglich, weil der Gesetzgeber mit § 277 a.F. StGB eine abschließende Sonderregelung geschaffen habe. Die in § 277 a.F. StGB zum Ausdruck kommende Wertentscheidung, bei Gesundheitszeugnissen nur ganz bestimmte Tatmodalitäten zu bestrafen, dürfe nicht durch einen Rückgriff auf das allgemeine Urkundenstrafrecht unterlaufen werden.
[Die Staatsanwaltschaft] beanstandet [...] mit ihrer vom Generalbundesanwalt vertretenen und ebenfalls auf die Sachrüge gestützten Revision den Freispruch. Mit einem anderen Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Staatsanwaltschaft der Auffassung, dass § 277 a.F. StGB keine Sperrwirkung gegenüber § 267 StGB zukommt.
Vorinstanz: Landgericht Hamburg - Urteil vom 1. März 2022 – 634 KLs 8/21
Die maßgeblichen Vorschriften lauten:
§ 267 StGB Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[…]
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
[…]
§ 277 StGB Fälschung von Gesundheitszeugnissen (in der bis 23.11.2021 gültigen Fassung)
Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen solcher Personen ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt oder ein derartiges echtes Zeugnis verfälscht und davon zur Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Karlsruhe, den 13. September 2022
[...]
[...] Eine Reihe von Mitgliedern des EZB-Rates hat sich aber angesichts der hohen Inflation aber auch schon für einen größeren Schritt um 0,75 Prozentpunkte ausgesprochen. Zumindest dürfe es in dieser Frage keine „Denkverbote“ geben, fordern sie. [...]
Die EZB hat nun um 0,75 Prozentpunkte den Leitzins auf 1,25 Prozent erhöht.
Die Teuerungsraten seien "nach wie vor deutlich zu hoch", begründete EZB-Präsidentin Christine Lagarde den Schritt. "Wir hatten unterschiedliche Ansichten am Tisch, eine gründliche Diskussion, aber das Ergebnis unserer Diskussionen war eine einstimmige Entscheidung." Die EZB stellte zugleich weitere Zinserhöhungen in den nächsten Monaten in Aussicht.
[...] Bankenverbände und Volkswirte in Deutschland begrüßten die Zinserhöhung, forderten aber weitere Schritte. Ifo-Präsident Clemens Fuest kommentierte: "Besser spät als nie." Dennoch bleibe die Geldpolitik sehr expansiv. "In den nächsten Monaten werden weitere Zinserhöhungen folgen müssen." Nach wie vor seien die Zinsen sehr niedrig. Auch der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Helmut Schleweis, sagte, es müssten weitere Anhebungen folgen. Die Entscheidungen seien "nur eine Etappe auf dem Weg zu einem angemessenen Zinsniveau". Weitere Zinserhöhungen seien notwendig, um den Kaufkraftverlust zu stoppen, forderte auch die Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Marija Kolak.
„Die EZB hat heute ein Ausrufezeichen gesetzt. Sie kämpft entschlossen gegen die Inflation und hat die Schlagzahl deutlich erhöht“, sagt Henriette Peucker, Stellvertreterin des Hauptgeschäftsführers des Bankenverbandes Bundesverband deutscher Banken (BdB), mit Blick auf die Entscheidung der EZB, die Zinsen um 75 Basispunkte heraufzusetzen. „Es ist gut, wenn sich die europäischen Währungshüter in den kommenden Monaten weiterhin darauf konzentrieren, Inflation und vor allem Inflationserwartungen entschlossen zu bekämpfen. Dauerhaft hohe Inflationserwartungen der Menschen in der Währungsunion wären mit hohen Kosten für Wirtschaft und Gesellschaft verbunden.“
Zur Sitzung des Rats der Europäischen Zentralbank (EZB) erklärt Iris Bethge-Krauß, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB: „Die EZB hat heute eine schwierige, aber dennoch richtige Entscheidung getroffen. Die Inflation ist im August erneut gestiegen und weitere Preissprünge könnten im Herbst folgen. Daher ist der historische Anstieg um 75 Basispunkte nur folgerichtig. So einen großen Zinsschritt nach oben hat die EZB noch nie gemacht. Die Zentralbank darf in ihrer Entschlossenheit, sich der Inflation entgegenzustellen, nicht nachlassen. Ein Zögern in der Geldpolitik würden wir am Ende in der Realwirtschaft teuer bezahlen. Die EZB verstärkt ihren Kurs und das ist gut so.“
... die deutsche Finanzwirtschaft scheint geschlossen den Zinsschritt zu begrüßen ... mal schauen was die Politiker in den nächsten Tagen dazu sagen werden.
DEUTSCHE FORSCHER FINDEN WUNDERWAFFE GEGEN CORONAVIREN
Greifswald - Physikalisches Plasma, das in der Medizin bereits zur Wundheilung eingesetzt wird, tötet Wissenschaftlern zufolge Coronaviren.
Dies habe ein Forscherteam des Leibniz-Instituts für Plasmaforschung und Technologie (INP) Greifswald jetzt erstmals in Laborexperimenten zeigen können, teilte ein INP-Sprecher am Dienstag mit. Das neue Verfahren verspreche innovative Therapien für Covid-19 und andere Infektionskrankheiten. [...] Die Wirksamkeit beruhe unter anderem auf der Fähigkeit des Plasmas, Krankheitserreger abzutöten und damit die Wundinfektion zu bekämpfen. [...] Das Ziel der Forscher sei ein Plasmagerät, mit dem sich Viren wie SARS-CoV-2 direkt auf der Mundschleimhaut bekämpfen lassen, erklärte der Leiter der Plasmamedizin am INP, Thomas von Woedtke. Die Laborergebnisse seien ein wichtiger Schritt in diese Richtung. "Wir konnten den Mechanismus der Inaktivierung der Viren identifizieren."
Kölner Stadt-Anzeiger: Wegen Impfschäden nach Corona-Impfung Düsseldorfer Kanzlei verklagt Biontech
Zum ersten Mal ist der Coronaimpfstoff-Hersteller Biontech wegen möglicher Impfschäden verklagt worden. Wie die Kanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf berichtet, hat sie sich mit Biontech nicht außergerichtlich einigen können und deshalb Klagen in sechsstelliger Höhe in mehreren Angelegenheiten eingereicht hat.
[...]
Die Anwälte werfen Biontech respektlosen Umgang mit Impfgeschädigten vor
[...]
Klage gegen Biontech: Kanzlei zweifelt an Rechtsmäßigkeit der Corona-Maßnahmen
[...]
Laut Ulbrich wird im Arzneimittelgesetz geregelt, dass nicht der Geimpfte nachzuweisen hat, ob der Impfschaden auf der Impfung beruht. Verantwortlich sei der Impfstoffhersteller. Dieser müsse beweisen, dass kein Zusammenhang zur Impfung bestehe. [...]
Mal gespannt wie lange es dauert bis Karlchen wieder dagegen wettert...
Virologe Streeck über neue Vakzine: Omikron-Impfstoff ist kein „Gamechanger“
Hendrik Streeck wünscht sich eine klare Kommunikation, für wen eine vierte Corona-Impfung notwendig ist. Die Wirkung halte etwa drei Monate an, so der Virologe.
Angesichts der neuen angepassten Omikron-Impfstoffe dämpft der Virologe Hendrik Streeck die Erwartungen. „Der Booster sorgt noch einmal für etwas gesteigerte Antikörperspiegel im Blut von Geimpften. Wie gut er vor einer Infektion schützt, wurde nicht getestet“, sagte der Wissenschaftler, der Mitglied des Corona-Expertenrats der Bundesregierung ist, der Deutschen Presse-Agentur.
Man müsse davon ausgehen, dass der Effekt ausfalle wie beim bisherigen Booster, also mit einem Schutz vor Ansteckung für einen ungefähren Zeitraum von drei Monaten. „Ein Schutz vor Ansteckung für einen längeren Zeitraum ist nicht bewiesen und auch nicht wahrscheinlich“, sagte der Direktor des Instituts für Virologie der Universität Bonn. Trotz allem sei auch hier ein guter Schutz vor schwerer Erkrankung wie bei den vorherigen Impfstoffen gegeben.
„Es ist nicht der Fall, dass sich jeder junge, fitte, geimpfte Mensch nun schnellstmöglich eine Dosis davon geben lassen muss - insbesondere dann nicht, wenn man im Sommer eine Corona-Infektion durchgemacht hat. Meist waren das bereits Ansteckungen mit der Sublinie BA.5, was als Ersatz für den Booster gesehen werden kann.“ Er riet davon ab, sich nach einer Infektion gleich wieder impfen zu lassen.
Streeck betonte, er wünsche sich eine klare Kommunikation der Politik, für wen eine vierte Impfung mit dem angepassten Impfstoff überhaupt notwendig ist. Dass es dazu bisher keine Stellungnahme der Stiko gebe finde er vertretbar. „Angesichts der vorliegenden Daten sehe ich keinen ganz akuten Handlungsbedarf. Denn man darf sich von dem angepassten Impfstoff nun nicht zu viel versprechen und denken, dass das jetzt der Gamechanger in der Pandemie wäre.“
News: EMA erteilt Omikron-Impfstoff von Moderna und Biontech eine "Zulassung"...
War doch klar, Karl sagt doch schon seit Monaten, dass ab September damit geimpft werden soll. Kaum ist 1.September....
EUROINFLATION
Die Inflation im Euroraum steigt auf 9,1 Prozent
Die Preise im Euroraum steigen wie noch nie seit Gründung der Europäischen Währungsunion. Immer mehr Mitglieder des EZB-Rates fordern, die Notenbank müsse die Zinsen energisch anheben. Nächste Woche kommt es zum Schwur.
Die Inflation im Euroraum ist im August auf 9,1 Prozent gestiegen. Das hat das Europäische Statistikamt Eurostat am Mittwoch nach einer ersten Schätzung mitgeteilt. Im Juli hatte die Rate noch bei 8,9 Prozent gelegen.
[...] Die hohe Inflation im Euroraum ist auch deshalb relevant, weil die Europäische Zentralbank in der kommenden Woche am Donnerstag über die künftigen Leitzinsen entscheiden will. Fast täglich äußern sich Mitglieder des EZB-Rates zu der Frage, wie es aus ihrer Sicht weitergehen soll. Ein Schritt um 0,5 Prozentpunkte gilt als relativ wahrscheinlich. Eine Reihe von Mitgliedern des EZB-Rates hat sich aber angesichts der hohen Inflation aber auch schon für einen größeren Schritt um 0,75 Prozentpunkte ausgesprochen. Zumindest dürfe es in dieser Frage keine „Denkverbote“ geben, fordern sie. Von Forderungen nach einer Anhebung der Leitzinsen um einen ganzen Prozentpunkt hört man bislang dagegen wenig. [...]
Das sollte wenn, nur für den Allgemeinenstrom gelten, da ansonsten immer der Nutzer/Vertragspartner auch Schuldner ist.
Und seit der WEG-Novelle sollten Miteigentümer nur noch nach ihrem Miteigentumsanteil haften.
hab heute schon irgendwo gelesen, dass Habeck großes Sparpotential sieht
…in der Kühlschrankbeleuchtung,
Bin mal gespannt wann er vorschlägt, dass wir nur noch auf an Dynamos befestigte Flügelräder pinkeln dürfen.
Das bedeutet nur, dass die Gazprombank kein Depot bei Clearstream Frankfurt International unterhält.
Gebe der Consorsbank den Auftrag, die Aktien von ihrem Depot bei Clearstream Frankfurt International auf ihr Depot bei Clearstream Luxemburg zu verlagern (sollten sie theoretisch haben und auch funktionieren, ansonsten sollen sie an Euroclear Bruxelles verlagern).
Danach gebe erneut den Auftrag, die Aktien zur Gazprombank zu übertragen. Da beide, Clearstream Luxemburg und Gazprombank ein Depot beim russischen Zentralverwahrer NSD haben, können dort die Aktien ganz einfach übertragen werden (vorbehaltlich eventueller Sanktionenshindernisse)
Dass Du dann natürlich zweimal Kosten hast, sollte Dir klar sein.
PS: Eine gescheite Bank sollte selbst einen Weg finden, auf welchem Wege die Wertpapiere von A nach B bewegt werden können.