Beiträge von Bembelpetzer

    Damit ich aber auch noch zum Threadthema etwas beitrage, ein Artikel über die Währungsreform in der Türkei, bei der 6 Nullen gestrichen wurden.
    http://www.faz.net/s/RubEC1ACF…Tpl~Ecommon~Scontent.html

    Das war 2005 eine simple Währungsumstellung (Redenominierung) und keine Währungsreform. Bei einer Währungsreform gelten unterschiedliche staatlich festgelegte Umrechungskurse für Bargeld, Forderungen und Verbindlichkeiten.

    auratico, ich wiederspreche Dir nicht.
    Das mit dem Schmunzeln war aus dem Kontext heraus, dass nur ungedeckte Leerverkäufe verboten wurden, das ist nichts Halbes und nichts Ganzes.


    Zu den "Experten" kann ich nur sagen...
    ... in der Politik wird es keine geben, Politiker sind plattgesagt wie Produktverkäufer eines Betriebes, versuchen es jedem Kunden rechtzumachen, versuchen hinterher zu verstehen was die Produktion überhaupt leisten kann, und biegen irgendwas hin was dazwischen liegt. Und wenn mal Experten für die Politik etwas gezielt ausarbeiten sollen, dann ist das Geschrei auch wieder groß (siehe das Schreiben/Formulieren lassen von Gesetztestexten von Rechtsunternehmen, unabhängig von der Unabhängigkeit)
    ... bei den Banken, ... sorry aber meine Mutter hat immer gesagt "Wer mit den großen Hunden pinkeln gehen will, muss auch das Bein heben können." Jeder kann und konnte sich vorher informieren was er da kauft und was nicht. Wer nur mit irgendwelchen Renditevorstellungen und ohne sich über die Risiken zu informieren etwas kauft ist selbst schuld. (Wenn einem die Information absichtlich vorenthalten wird ist das natürlich was anderes.)

    Danke für Eure Antworten.
    Das Geld brauche ich momentan nicht und auch die Gebühren würden bei einem Teilverkauf nicht ins Gewicht fallen.
    Da ich den Rentenanteil zum Zwecke der Diversifikation halte und dieser effektiv nur ca. 17,5% des Depots ausmacht (25% von 70%), werde ich mir überlegen zumindest mit einen Teil noch diesen Monat auszusteigen und den Markt weiter beobachten. Alternativ entsprechende Shortpositionen als Hedge aufzubauen mag ich nicht, das Geld soll dann lieber in den ultimativen phyischen Hedge fließen, sowie der POG wieder etwas korrigiert hat.

    Die Bank/der Händler, der sich Aktien leiht für den Verkauf derselben tritt nicht als Besitzer, sondern als Eigentümer auf. Der Käufer weiß das aber nicht, bis die Ware (Aktie) geliefert wird oder eben auch nicht. Dann hat er einen Handel gemacht mit jemand, den ich als Hehler/Betrüger bezeichnen würde.

    Ob ein Verkäufer nun Eigentümer ist oder nur Besitzer einer Ware weißt Du im Zweifelsfall nie, das kann Dir überall blühen. Sojemanden automatisch als Hehler/Betrüger zu bezeichnen halte ich für überzogen. Ich gehe davon aus, dass es viele Händler gibt, die Waren zu einem Zeitpunkt verkaufen, in denen Sie selbst noch nicht Besitzer sind. Ob das nun klug ist oder nicht möchte ich hier nicht erörtern.

    Zitat

    Für mich ist der Eintritt schon in einen Aktienhandel ohne Eigentum an den Aktien versuchter Betrug, mindestens unlauterer Wettbewerb.

    Mag sein, aber ich behaupte einfach mal, jedes Finanzinstitut (Bank, Versicherung, ...) mit einer Investmenteinheit spielt hier mit und dann ist das zumindest in diesen Kreisen kein unlauterer Wettbewerb mehr.

    Zitat

    Schließlich wird ja der Kurs erst durch Verkauf eines Überangebots nicht existierender Aktien niedergeprügelt. Es wird also ein Überangebot dieser Aktien vorgetäuscht, das es in Wirklichkeit gar nicht gibt bzw. geben kann mangels real existierender Aktien. Wenn ich dieselbe Aktie als zu Leerverkäufen nicht berechtigter Privatmann (ungleiche vertragliche Basis) zum Verkauf einstelle und auf solche Schwindler treffe, wird mein Verkaufsangebot keinen Käufer finden, da dann auf meinem Niveau kein Handel stattfindet. Zu dieser Thematik sollte einmal eine Klage gestartet werden.

    Der Kurs an den Börsen wird dadurch "nur" indirekt beeinflusst, da diese Geschäfte außerbörslich getätigt werden. Diese Geschäfte machen bis zu 2/3 des Wertpapiergeschäfts des Eigenhandels der Finanzinstitute aus, die Derivate haben hier einen viel größeren Einfluss. Am Ende wird der Kurs an der Börse durch Käufer und Verkäufer gemacht, auch wenn die Marktteilnehmer die Welt drumherum nicht ausblenden können. Aber wenn man ringsrum die Aktien billiger haben kann als von Dir über die Börse, dann ist das natürlich blöd, aber das ist bei jeder Ware so die im Gesamtmarkt günstiger angeboten wird und wo Du nur einen kleinen Teil des Marktes (Börse) siehst. Wenn Dir der Börsenkurs nicht gefällt, auch Dir steht es frei die Papiere außerbörslich zu verkaufen, wenn Du den Aufwand und die Nebenkosten nicht scheust. Die Aussage über das kurzzeitige erhöhte Angebot an Aktien gilt nur für ungedeckte Leerverkäufe, bei gedeckten Leerverkäufen kann der Verleiher nicht nochmal verleihen oder verkaufen, es sei denn er geht selbst ungedeckt Short. Es gibt Broker über die Du auch als Privatmann Leerverkäufe machen kannst.

    Zitat

    Im Übrigen sind diese angeblichen Verleiher häufig nur ein Alibi und existieren gar nicht, werden notfalls nachträglich über andere Schwindler dann erst eingerichtet. Diese Verleihfirmen, wenn sie denn existieren, verleihen diese Titel, die sie manchmal dann auch noch nicht selbst im Eigentum haben, mehrfach an Händler aus. Erst beim Platzen dieser Scheingeschäfte kommen die Kontrollbehörden auf den Plan.

    Diese "Verleihfirmen" sind die Teilnehmer am Finanzmarkt (Banken, Versicherungen, etc.)

    Zitat

    Theoretisch müssten die erfolgreich verkauften Leihaktien wieder glattgestellt werden. Das passiert aber häufig nicht mangels aufkaufbarer Masse an Aktien dieser geprügelten Firma. Kein Wunder, wenn es nur 1 Million davon gibt und mit 2 Millionen (1 Million = Urkundenfälschungen) gehandelt wird. Eine Glattstellung bei obigem Verhältnis wäre überhaupt nicht möglich, da nach der ersten Million nur noch Urkundenfälschungen aufgekauft werden könnten unter der verbleibenden restlichen Million. Bei weniger drastischen Verhältnissen würde der Versuch der Glattstellung an dem dann ansteigenden Kurs der Kaufangebote an realen Aktien scheitern, da das Geschäft insgesamt zu einem Verlust führen müsste.

    genau, deswegen werden ungedeckte Leerverkäufe auch nur in einem kleinen Rahmen getätigt, da man nie weiß wohin sich der Kurs morgen hinbewegt; besonders nicht in diesen volatilen Zeiten. Da ist das Risiko viel zu groß. Die Masse sind gedeckte Leerverkäufe, um sein Risiko zu begenzen. Deshalb finde ich das Verbot für ungedeckte Leerverkäufe auch zum schmunzeln, da das momentan für denjenigen ein gefährliches Spiel ist. Im Endeffekt werden die ungedeckten Leerverkäufer vor sich selbst geschützt und nicht das Papier im Markt.

    Zitat

    Täglich sollen mittlerweile 13 Milliarden US $ leerverkaufte, nicht gelieferte Aktien eingestellt werden und bereits die Zahl der neu ausgegebenen Aktien übertreffen. Diese Phantome befinden sich im Börsenumlauf und verwässern die Eigentumsverhältnisse der ehrlichen Aktionäre.

    sind die auch alle ungedeckt leerverkauft? nur wenn ja, verwässern sie das Marktangebot. Und nicht gelieferte Aktien können nicht das Angebot verwässern, da sie nicht geliefert wurden.

    Zitat

    Ich bin selbst Aktionär, werde nicht einmal wegen der Ländergrenze zu allen HV eingeladen, weiß, dass nur ein Bruchteil der Aktionäre zu einer HV gehen, die über ihre Depotbank eingeladen werden. Wenn meine Depotbank an diesen Leerverkäufen teilnähme, würde sie auch die Inhaber der nicht glattgestellten Käufe zur selben HV einladen, wo dann meine und der AG berechtigten Interessen durch falsche Mehrheiten ein 2. Mal manipuliert werden können.

    Jeder Aktionär kann zur HV. Wenn Deine Depotbank Dir nicht für jede HV eine Einladung zukommen lassen kann, dann liegt das am Servicelevel Deiner Depotbank. Im Zweifel musst Du halt selbst tätig werden, entweder aktiv über Deine Depotbank oder über das Unternehmen direkt (hab ich bei Nebenwerten auch schon gemacht). Jedes Unternehmen bietet einen Aktionärsservice. Wenn Deine Depotbank auch Eigenhandel betreibt, dann mischt sie bestimmt auch im Wertpapierleihegeschäft mit. Stimmberechtigt sind nur die Inhaber von Aktien, die an einem Stichtag diese auch im Depot verbucht hatten. Ein Käufer von ungedeckt leergekauften Aktien hat diese ja bis zur effektiven Lieferung noch nicht im Depot verbucht und kann somit auch nicht abstimmen. Da wird nicht doppelt abgestimmt.

    Hallo Bembelpetzer, strapaziere ich deine Geduld noch einmal:

    Dann wäre ich immer noch der Eigentümer und du der Besitzer der Aktien? Für mich als kleiner 08/15 habe ich die Aktien in meinem Depot. Wenn ich dir meine Aktien gebe, dann muß ich sie dir überlassen und bekomm eine Art Schuldschein, wann ich sie wiederbekomme und zu welchen Kondition? Wie sieht denn das überlassen aus. Heutzutage liegen die Aktien nicht mehr als Scheine zu Hause rum, sondern sind nur eingebucht. Wenn ich dir also meinen "Schuldschein" präsentiere und du nicht zurückgeben kannst, dann passiert was... Konventionalstrafe? Ungedeckt heißt dann, ich habe mir die entsprechenden Papiere nicht innerhalb von x Tagen "richtig" nachgekauft.
    So ungefähr wie die Goldverkäufer, die Ware verkaufen und dann erst bestellen?

    Richtig, ich werde Besitzer der Aktien und Du bleibst Eigentümer. Einen Schuldschein bekommst Du nicht, Du hast nur eine Schuldrechtlicheforderung. Das Ganze ist dann in dem Wertpapierleihe-Rahmenvertrag geregelt, den wir vorher schon abgeschlossen haben müssen. Nicht jeder kann einfach mit jedem eine Wertpapierleihegeschäft machen. Vorher muss dazu ein Vertrag her, basierend auf internationale Standards. Darin ist auch geregelt welche Sicherheiten ich Dir ggf. bieten muss. Die Einzelheiten für dieses eine Geschäft stehen da dann natürlich nicht drinnen, aber in unseren Handelsbüchern. Aus diesen Daten gehen dann auch die genauen Konditionen hervor.
    Wenn ich Dir die Aktien dann nicht liefern kann, dann habe ich wohl ungedeckt Leerverkauft, oder wiederum ein anderer konnte mir die Stücke nicht rechtzeitig liefern. Sollte ich tatsächlich nicht liefern können, so kannst Du Schritt für Schritt von mir Verzugszinsen auf den Gegenwert fordern, nach einigen Tagen eine Eindeckung Deinerseits androhen mit Rechnungstellung der Kosten, die angekündigte Eindeckung vornehmen und weiter die Kosten einfordern, die ausstehenden Kosten rechtlich einklagen.
    Und ja, Goldverkäufer, die die Ware zum vereinbarten Liefertermin selbstverschuldet nicht liefern können, haben ungedeckt Leerverkauft. Sollten Sie nicht selbstverschuldet nicht rechtzeitig liefern können, dann haben sie "nur" leerverkauft. Nicht leerverkaufen geht nur bei Lagerverkauf. Das ganze Thema ist Teil der Dispositionpolitik; je mehr just-in-time, desto mehr Leerverkauf.

    Danke für deine Erklärung Bembelpetzer,

    Jetzt mußte ich erst die Begriffe klären.
    a) Kassamarkt

    b) Wertpapierleihegeschäfte; da brauch ich mehr Zeit, hier ist anscheinend der Casus Knackus :whistling:

    hier ganz grob und einfach erklärt...
    Bei einem Wertpapierleihegeschäft leihe ich mir zB von Dir 100 Aktien (100 EUR Wert pro Stück) zu einem Leihezins von 3% p.a., d.h. ich bekomme von Dir die Aktien jetzt geliefert und bis ich Dir die Aktien irgendwann zurück gebe, zahle ich Dir 3% p.a. auf 100.000 EUR.
    Natürlich würde ich Dir auch noch Sicherheiten geben udn bei starken Kurschwankungen und Zinsschwankungen werden neue Konditionen verabredet, aber das führt hier zu weit.

    Ich habe den Anschein, dass nicht jeder den Unterschied zwischen Leerverkäufen und ungedeckten Leerverkäufen kennt. Deshalb möchte ich hiermal eine kleine, sehr grobe Erklärung einfügen. Vielleicht hilft es ja bei den weiteren Diskussionen.


    Verboten sind ja nur die ungedeckten Leerverkäufe und nicht die Leervekäufe generell. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied. Ungedeckte Leerverkäufe funktionieren nur sehr kurzfristig und der Mehrertrag ist eine gesparte Zinsdifferenz.


    Ein Leerverkauf funktioniert so, dass man im Kassamarkt Papiere verkauft, und sich diese meist über Wertpapierleihegeschäfte wieder besorgt, damit man die verkauften Papiere auch liefern kann. Zum einen hat man dann das Geld aus dem Verkauf minus Leihezins (meist EONIA + X) zum "anlegen" zur Verfügung (meist zu EONIA + Y oder andere Papiere), und zum anderen hofft man auf einen Kursgewinn durch fallenden Preis des verkauften Wertes für die Rückabwicklung in der Zukunft. Also hofft man auf einen positiven Effekt aus: Verkaufserlös - Leihezins + Anlagezins - Kaufbetrag. Da der Leihezins in der Regel höher ist als der Anlagezins, lässt man dies natürlich nicht ewig laufen.


    Der Unterschied zum ungedeckten Leerverkauf ist der, dass das Wertpapieleihegeschäft fehlt. D.h. die Papiere werden verkauft, ohne am Ende des Handelstages für die gleiche Valuta für dieses Papier flat zu sein. Da das Kassageschäft ja je nach Markt und Papier ab Handelsabschluss erst in 1-5 Tagen (meist 2 Tage) beliefert werden muss, hat man auch genau diese kurze Zeitspanne Zeit um sich für die benötigte Valuta wieder einzudecken, entweder durch einen späteren Kauf mit kürzerer First zur Belieferung oder halt doch wieder durch eine Wertpapieleihe oder einem Wertpapierpensionsgeschäft. Generell hofft man also auf einen positiven Effekt aus: Verkaufserlös - Kaufbetrag. Die Komponente -Leihezins +Anlagezins (also die zu zahlende Differenz von X-Y für 1-5 Tage "spart" man sich und kann damit am Markt zusätzlich aggieren.


    Für mich ist ein Verbot von lediglich ungedeckten Leerverkäufen nix Halbes und nix Ganzes. Entweder man verbietet Leerverkäufe ganz oder gar nicht. Für mich ist das nur eine Beruhigungspille für die Massen. Klar macht die oben erklärte "kleine Ersparniss" in der Masse was aus, aber konsequent ist das nicht. Besser wäre es gewesen, wenn man beschlossen hätte, dass die ungedeckten Leerverkäufe zu x% mit Eigenkapital zu unterlegen sind.

    In meinem Depot verfolge ich einen Core-Satellite-Ansatz (mittels ETFs) und der Core-Teil (ca. 70%) beinhaltet natürlich auch (durch meine persönlichen Asset-Allocation) Rentenpapiere, derzeit ca. 25%. Dieser Part teilt sich etwa gleichmäßig auf in Europäische Eurobonds (alle Laufzeiten), Pfandbriefe, Emerging Markets, Euro Inflation Linked und Global Inflation Linked. Die Positionen sind alle AbgSt-freie Altpositionen und sind nach 1,5 Jahren Haltezeit mit 8-16% im Plus.
    Nun bin ich mir nicht sicher was ich genau machen soll, entweder verkaufen, solange die Papiere noch im Plus sind, oder halten (wegen Asset-Allocation) und rechtzeitig verkaufen bevor sie ins Minus drehen.
    Was meint Ihr? Wie würdet Ihr vorgehen? Haltet Ihr zur Zeit noch Rentenpapiere?

    Ich möchte nur ein paar Punkte in die Waagschale werfen (die andere Seite), die man bei der Diskussion nicht ganz außen vor lassen sollte. Einseitige Betrachtungen polarisieren nur.


    Der weitaus größeren Teile der griechischen Schulden werden von Lebensversicherungen, Pensionskassen, Publikumsfonds, etc. gehalten. Jeder Bürger der ein solches Produkt hält ist genauso ein Spekulant wie eine Bank die griechische Schulden hält; jeder ist auf der Jagd nach möglichst hoher Rendite; mit bewusstem oder unbewusstem Eingehen der Risiken; jeder will am Ende 0,01% mehr haben als sein Nachbar, Kollege oder Freund. (Der risikolose Zins liegt derzeit bei ca. 0,5% nominal, jeder der ein mehr an Rendite macht, hat auch entsprechendes Risiko dabei.) Wenn, dann müssen überall Gewinne abgeführt werden und nicht nur bei den Banken. Ich glaube, da gäbe es einen morz Aufschrei in der Bevölkerung.


    Die angesprochenen 17% Rendite bekommt aber auch nur der, der zum entsprechenden Kurs auch gekauft hat - und diese gab es nur kurze Zeit nach der Ratingherabstufung. Derzeit rentieren griechische Staatsanleihen je anch Laufzeit zwischen 7% und 10%, bei Kupons in Höhe von 4% bis 7,5%. Einfach davon auszugehen, dass jeder der griechische Staatsanleihen hält 17% Rendite macht ist falsch.


    Zu dem Begriff Bonus/Boni kann ich nur manchmal den Kopf schütteln, hier wird alles in einen Topf geworfen was nicht nach Fixgehalt aussieht, ohne die genaue Bedeutung/Inhalt zu hinterfragen. Meist, ausdrücklich nicht immer, wird mit dem englischen Bonus eine variable aber fix vereinbarte Vergütung beziechnet, wohin in Deutschland unter Bonus etwas verstanden wird, was "on top" hinzu kommt. Diese "on top" Vergütungen werden im englischen meist mit gratification, premium oder auch incentive (meist für Sachleistungen) benannt. Die variable Vergütung wird bis in die untersten Gehaltsebenen als Bonus bezeichnet (auch in Deutschland) und spiegeln manchmal noch nicht mal ein normales Monatsgehalt wieder. Jeder Staubsaugervertreter bekommt quasi auch diesen bösen Bonus. Das soll ausdrücklich kein Plädoyer für diese hohen Zahlungen sein, aber jeder der eine variable Vergütung vereinbart hat und alle Kriterien erfüllt hat, sollte nicht so einfach von dem Mob gejagd werden. Ich denke die, die die Kriterien festgelegt haben sollten eher an den Pranger. Ich erinnere mich noch, als der eine Investmentbanker von der Dresdner Bank als raffgieriger Banker durch die Presse gescheucht wurde. Bei ihm wurde vereinbart, er bekommt 10% vom Gewinn den er erwirtschaftet, Punkt. Aufgrund der Lage der Bank etc. hat er sich auf 3% runterhandeln lassen und selbst das war für die Presse noch zu viel, da auch das noch Millionen waren.


    Das klein-klein einer Transaktionssteuer sollte nicht unterschätzt werden. Kleinvieh macht in Massen auch Mist. Jedoch müsste diese erstens international kommen, da sonst das Geschäft in andere Länder abwandert, und zweitens nicht wie von den Politikern oftmals gefordert als Börsenumsatzsteuer, da nur der kleinste Teil der Geschäfte auch über eine Börse abgewickelt werden. Das Gros der Geschäfte läuft außerbörslich. Das auch Privatpersonen von dieser Steuer betroffen wären, halte ich für vertretbar.


    Ein anderer, vielleicht besserer Ansatz ist die Finanzmarktsteuer, hier sollen die Gewinne der Teilnehmer am Finanzmarkt besteuert werden. Quasi eine Art Abgeltungssteuer für alle Finanzinstitute die sich am Finanzmarkt so tummeln. Auch hier müsste diese Steuer international eingeführt werden, um Wirkung zu zeigen.


    Als dritte Möglichkeit wid die Bankenabgabe diskutiert. Hier sollen die Banken gemässen an Ihrer Größe und Umsatz jährlich in einen Fonds einzahlen. Nachteil, bis dieser Fonds einigermaßen gefüllt ist vergehen Jahre und es sollen nur die Banken einzahlen. Was ist mit den anderen Finanzinstituten und Finanzmarktteilnehmer?

    allerdings verstehe ich micht arum der Kurs am Jahreswechsel noch tiefer sand obwohl wir nun sowohl USD als auch EUR Rekordlevel haben...

    Bevor Du mit Short-Papieren, insbesondere auf Commodities, hantierst, solltest Du Dich mit der Funktionsweise auseinander setzen. Neben den Rolleffekten und dem Zinsniveau ist der Hauptgrund für eine von der Vorstellung abweichende Performance bei Short-papieren die sogenannte Pfadabhängigkeit; dazu habe ich mal was angehängt. Bei diesem Produkt wird die tägliche Performance reverse abgebildet.

    Von der Comdirect wurde mir heute bestätigt, dass die dort geführten Währungsanlagekonten der deutschen Einlagensicherung unterlägen, da das Guthaben bei der Comdirect selbst geführt würde.

    Das mit der Einlagensicherung habe ich ja in meinem vorigen Post bereits "entkräftet".
    Der Punkt "bei der Comdirect selbst geführt" bezieht sich wohl nur auf den schuldrechtlichen Anspruch der durch das Fremdwährungskonto ausgewisen wird, aber wohl nicht darauf, dass die Währung dann auch tatsächlich im Inland "aufbewahrt/hinterlegt" ist. Die Fremdwährung liegt garanitert im Ausland, dass geht auch indirekt aus den AGB der Comdirect so hervor... (http://www.comdirect.de/pbl/static/pdf/corp0058.pdf Seite 5, Punkt 10)


    10 Fremdwährungsgeschäfte und Risiken bei Fremdwährungskonten


    10.1 Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten
    Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn die Bank sie nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.


    10.2 Gutschriften bei Fremdwährungsgeschäften mit dem Kunden
    Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.


    10.3 Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch die Bank
    Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens (Nr. 10.1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungs - verbindlichkeit (Nr. 10.2) ist in dem Umfang und so lange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn die Bank vollständig im eigenen Haus ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.


    10.4 Wechselkurs
    Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.


    D.h., hat die Bank keinen Zugriff auf das Geld im Ausland, so hat man auch keinen Zugriff auf das Geld auf seinem Konto.

    http://www.bankenverband.de/se…fige-fragen-und-antworten
    Welche Währungen schützt der Einlagensicherungsfonds?
    Der Einlagensicherungsfonds schützt Einlagen, unabhängig davon, in welcher Währung sie unterhalten
    werden. Der Einlagensicherungsfonds ist jedoch berechtigt, die Entschädigung in Euro vorzunehmen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/eaeg/BJNR184210998.html
    § 4 Abs. 1 S. 2 EAEG
    Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Einlagen oder Gelder nicht auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten.


    Da weder die Schweiz noch Norwegen, Canada, Australien, Neu Zealand, USA, etc. Teil der EU sind, greift der Einalgensicherungsfonds leider nicht.

    Das ist im mir bekannten Standardfall sicherlich nicht so. Bei Überweisung von einem Euro-Konto auf ein Fremdwährungskonto berechnet die Bank ein Konvertierungsentgeld wie bei einer Auslandsüberweisung. Gleichzeitig benötigt sie für die Abwicklung zwei Valutatage. Das heisst, die Bank kauft die Fremdwährung tatsächlich für mich an und schreibt sie meinem Fremdwährungskonto gut. Das Fremdwährungskonto unterliegt zudem der deutschen Einlagensicherung. Es ist für den Kunden nirgendwo ersichtlich, dass er (und nicht nur im Hintergrund seine Bank) irgendetwas mit irgendeiner Auslandsbank zu tun hätte.

    Ja, die Bank kauft die Fremdwährungen an, aber zu Gunsten Ihres Fremdwährungskontos im Ausland, und bucht für Dich eine schuldrechtliche Forderung gegen. Fremdwährungen werden immer im jeweiligen Ausland gehalten, lediglich die Inlandswährung kannst Du direkt bei Deiner Bank halten.
    Meines Wissens nach unterliegen Fremdwährungskonten keineswegs der gesetzlichen Einlagensicherung der deutschen Banken.
    Das Ganze sollte aber aus Deinem Kontovertrag ersichtlich sein.

    Bei Fremdwährungskonten sollte man im Hinterkopf haben, dass dann mindestens drei Partien im Spiel sind, diese immer im Ausland geführt werden, und dass man damit nur einen Forderungsanspruch gegenüber dem Fremdwährungskonto seiner Bank bei deren Auslandsbank hat. D.h. man selbst hat eine schuldrechtliche Forderung gegenüber seiner Bank, die eigene Bank ist der Eigentümer des Geldes und die Auslandsbank der Besitzer.

    In der Pfandleiherverordnung und in den AGBs ist geregelt, dass die Verwertung im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung erfolgen, und dass der Versteigerungstermin öffentlich bekannt gemacht werden muss. Durch diese Vorschrift soll verhindert werden, dass der Pfandleiher das Pfand zu gering beleiht und ihn nach Nichteinlösung an sich selbst verkauft. Des Weiteren soll durch die öffentliche Versteigerung ein möglichst hoher Preis für das Pfand erzielt wird. Wenn Du also direkt von Ihm gekauft hast, dann aber nicht direkt aus der Pfandverwertung heraus.

    Die meisten Pfandleihen sind zugleich auch Wechselstuben bzw. EM-Händler. Denkst Du, die versteigern(!) dann nicht ausgelöstes EM?? Mit allen damit verbundenen Risiken? Wovon träumst Du nachts? ;) Die verkaufen das zum Spot + x% sobald sie's als Eigentum haben. Gerade jetzt... :D

    Pfandleihhäuser sind zur Verwertung über Versteigerung verpflichtet. Ist der Erlös geringer als ihre Forderung haben sie Pech gehabt, ist der Erlös höher als ihre Forderung müssen sie den Überschuss an den Schuldner ausszahlen. Das Einzige was die versuchen ist also möglichst Ihren ausgeliehenen Geldbetrag nebst Zinsen und Nebenkosten wieder rein zu bekommen. Damit das auch ganz gut klappt, wird der Pfandgegenstand auch nur bis zu einer bestimmten Beleihungsgrenze beliehen.

    Fitch ist zu 50% europäisch (UK-Unternehmen), der größter Anteilseigner sitz in Frankreich.
    Ratingargenturen sind private Unternehmen und so handeln sie auch bzw. die Eigentümer. Jeder kann eine Ratingargentur aufmachen und bekritzelte Zettelchen an Sachen kleben. Macht doch mal, jeder darf das. Das Problem ist, die drei großen teilen sich mit >95% Marktanteil den Markt. Die restlichen Klitchen hätten noch nichtmal eine Chance wenn sie sich zusammen schließen würden, geschweige denn ein Neuer. In Deutschland haben wir vier Mobilfunknetzbetreiber, zwei im D-Netz und zwei im E-Netz, meint Ihr ein weiterer hätte eine realistische Chance sich da schnell und ökonomisch rechnend zu etablieren?
    Es wird keiner gezwungen deren Meinungen (mehr sind die Ratings nicht) zu glauben oder zu folgen, aber man kann sie einfach nicht ignorieren, weil man selbst meist keine Ressourcen hat derartige Analysen durchzuführen. Der Stiftung Warentest und den TÜVs wird auch meist blind vertraut, hier hätte auch jeder die Freiheit eigene Testreihen durchzuführen, aber ist das wirtschaftlich? Ok, hierbei handelt es sich nicht um völlig losgelöste Privatunternehmen, aber es gab sogar hier schon gekaufte Urteile.
    Ratings der Unternehmen ersetzen nicht den eigenen Verstand, aber sie beeinflussen die Massen. Seht die Unternehmen als Finanzberater und die Ratings als ihre Empfehlungen.
    Und von einer staatlichen Argentur halte ich persönlich nichts, die wären noch viel langsamer in ihren Auswertungen (insbesondere in Europa) und politische Aspekte werden auch hier (ob bewusst oder unbewusst) mit einfließen. Ich glaube eine staatlich-europäische Argentur hätte nie Griechenland unter A- gestuft, und jeder hätte hier dann wieder geschimpft: Alles faul und geschönt, geht in EM, was die sagen stimmt nicht.