Erst einmal vorne weg, ich bin kein Versicherungsexperte, und somit erhebe ich hier keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, aber vielleicht hilft Euch das einwenig weiter.
Allgemein:
- Die Direktversicherung (DV) schließt der Arbeitgeber (AG) für den Arbeitnehmer (AN) als eine Form der betrieblichen Altersvorsorge ab. Beitragszahler ist also der AG, Versicherter und Begünstigter ist der AN.
- Die DV wird finaziert durch Gehaltsumwandlung
- Die DV wird nicht auf ALGII/HarzIV angerechnet
- Das Kapital der DV kann nicht gepfändet werden.
- Es gilt der bei Abschluss gesetzliche Garantiezins bis zum Vertragsende
- Der AN erhält am Ende der Laufzeit die DV ausbezahlt, aber frühstens zum 60. Lebensjahr. 30% können sofort ausgezahlt, der Rest muss verrentet werden. Eventuelles Restguthaben wird bei Tod an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
- Der AN hat nur einen indirekten Anspruch ggü. der Versicherung, der AG einen direkten Anspruch.
- Vor dem 60. Lj geht die DV erst mit Beendigung des Arbeitsvertrages auf den AN über.
- Der AN kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die DV weiterführen, beitragsfrei stellen oder der neue AG führt den Vertrag weiter.
- Der AN kann auch jeder Zeit die DV beitragsfrei stellen
Alter Durchführungsweg:
- Die Beiträge werden zu 20% pauschal besteuert, d.h. der AN spart jetzt einen Teil der Lohnsteuer und die Sozialabgaben komplett, und diese Ersparnis quasi fließt dem DV-Kapital zu und kann arbeiten.
- Die späteren Auszahlungen sind steuerfrei, wenn die DV mindestens 12 Jahre lief und 5 Jahre eingezahlt wurde.
Neuerer Durchführungsweg:
- Die Beiträge sind komplett Lohnsteuer und Sozialabgaben frei, und diese Ersparnis fließt dem DV-Kapital komplett zu und kann arbeiten.
- Die späteren Auszahlungen müssen mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz (meist niedriger als heute) versteuert werden.
Vorzeitige Beendigung der DV ist nur möglich, wenn der Arbeitsvertrag nicht mehr besteht und die DV auf den AN überschrieben wurde. Es ist anzuraten, die Versicherung nur beitragsfrei zu stellen und nicht zu kündigen, da man bei Kündigung die Lohnsteuer- und Sozialabgabenersparnisse nachzahlen muss (beim alten Durchführungsweg nur wenn noch keine 12 Jahre bestanden und 5 Jahre eingezahlt; bei neuem Durchführungsweg immer).
Goldjunge: Und ich glaube deshalb, hast Du weniger Geld ausbezahlt bekommen, als Du eingezahlt hast. Ich glaube kaum, dass die ganzen 2.344 EUR (schon reduziert um den Garantiezinserträge) nur Abschlussprovision waren.
Wie eingangs erwähnt, alles ohne Obligo! Vielleicht tummelt sich noch ein Experte hier im Forum.