BaFin verbietet ungedeckte Leerverkäufe

  • Ich habe den Anschein, dass nicht jeder den Unterschied zwischen Leerverkäufen und ungedeckten Leerverkäufen kennt...


    Der Unterschied zum ungedeckten Leerverkauf ist der, dass das Wertpapieleihegeschäft fehlt. D.h. die Papiere werden verkauft, ohne am Ende des Handelstages für die gleiche Valuta für dieses Papier flat zu sein.


    Was auch oft als Gründe gegen die Naked Shorts genannt wird, die theoretisch unbegrenzte Aufblähung der Papiere und damit eine Verwässerung des Kapitals. Wenn eine AG zB. nur 1.000.000 Aktien ausgibt, könnten Leerverkäufer aber auch 2 oder auch 3 Mill. Stück verkaufen. So etwas verwässert dann natürlich extrem den Wert des Unternehmens wenn es plötzlich doppelt oder dreifach soviele Scheine gibt. Den die originalen "echten" Aktien sind ja auch noch da und ebenfalls verfügbar für die nächsten Leerverkäufer. Casino eben :thumbup:
    Und wenn sich dann 2 Mill naked plus 1 Mill normale Shorts um 1 Mill echte Aktien streiten, das hat VW eindrucksvoll gezeigt!

  • Danke für deine Erklärung Bembelpetzer,

    Zitat

    Ein Leerverkauf funktioniert so, dass man im Kassamarkt Papiere verkauft, und sich diese meist über Wertpapierleihegeschäfte wieder besorgt, damit man die verkauften Papiere auch liefern kann.


    Jetzt mußte ich erst die Begriffe klären.
    a) Kassamarkt

    Zitat

    Ein Spotmarkt (auch Kassamarkt, Lokomarkt oder Effektivmarkt) ist ein Markt, auf dem ein vereinbartes Geschäft, bestehend aus Lieferung, Abnahme und Bezahlung, unmittelbar abgewickelt wird. Hierbei ist in Deutschland eine Frist von maximal zwei Börsentagen üblich; Geschäfte mit Fälligkeiten ab drei Tagen werden dem Terminmarkt zugerechnet.


    b) Wertpapierleihegeschäfte; da brauch ich mehr Zeit, hier ist anscheinend der Casus Knackus :whistling:

  • wer kann schon verkaufen was er nicht hat(und auch ohne das zu borgen)


    jeder ...


    ... der ausreichend solvent ist, dass er die benötigten Waren/Papiere/Aktien auch bei steigenden Kursen zum vereinbarten Liefertermin kaufen kann
    (was richtig teuer werden kann: siehe VW!!!)



    Aber ein rein nationler Alleingang ist wohl eher populistischer Natur.


    und vor allem fragt man sich, wer sich an der Wallstreet oder der London Stock Exchange darum schert :P

  • Danke für deine Erklärung Bembelpetzer,

    Jetzt mußte ich erst die Begriffe klären.
    a) Kassamarkt

    b) Wertpapierleihegeschäfte; da brauch ich mehr Zeit, hier ist anscheinend der Casus Knackus :whistling:

    hier ganz grob und einfach erklärt...
    Bei einem Wertpapierleihegeschäft leihe ich mir zB von Dir 100 Aktien (100 EUR Wert pro Stück) zu einem Leihezins von 3% p.a., d.h. ich bekomme von Dir die Aktien jetzt geliefert und bis ich Dir die Aktien irgendwann zurück gebe, zahle ich Dir 3% p.a. auf 100.000 EUR.
    Natürlich würde ich Dir auch noch Sicherheiten geben udn bei starken Kurschwankungen und Zinsschwankungen werden neue Konditionen verabredet, aber das führt hier zu weit.

  • Hallo Bembelpetzer,


    strapaziere ich deine Geduld noch einmal:

    Zitat

    d.h. ich bekomme von Dir die Aktien jetzt geliefert und bis ich Dir die Aktien irgendwann zurück gebe, ...

    Dann wäre ich immer noch der Eigentümer und du der Besitzer der Aktien? Für mich als kleiner 08/15 habe ich die Aktien in meinem Depot. Wenn ich dir meine Aktien gebe, dann muß ich sie dir überlassen und bekomm eine Art Schuldschein, wann ich sie wiederbekomme und zu welchen Kondition? Wie sieht denn das überlassen aus. Heutzutage liegen die Aktien nicht mehr als Scheine zu Hause rum, sondern sind nur eingebucht. Wenn ich dir also meinen "Schuldschein" präsentiere und du nicht zurückgeben kannst, dann passiert was... Konventionalstrafe? Ungedeckt heißt dann, ich habe mir die entsprechenden Papiere nicht innerhalb von x Tagen "richtig" nachgekauft.


    So ungefähr wie die Goldverkäufer, die Ware verkaufen und dann erst bestellen?

  • Hallo Bembelpetzer, strapaziere ich deine Geduld noch einmal:

    Dann wäre ich immer noch der Eigentümer und du der Besitzer der Aktien? Für mich als kleiner 08/15 habe ich die Aktien in meinem Depot. Wenn ich dir meine Aktien gebe, dann muß ich sie dir überlassen und bekomm eine Art Schuldschein, wann ich sie wiederbekomme und zu welchen Kondition? Wie sieht denn das überlassen aus. Heutzutage liegen die Aktien nicht mehr als Scheine zu Hause rum, sondern sind nur eingebucht. Wenn ich dir also meinen "Schuldschein" präsentiere und du nicht zurückgeben kannst, dann passiert was... Konventionalstrafe? Ungedeckt heißt dann, ich habe mir die entsprechenden Papiere nicht innerhalb von x Tagen "richtig" nachgekauft.
    So ungefähr wie die Goldverkäufer, die Ware verkaufen und dann erst bestellen?

    Richtig, ich werde Besitzer der Aktien und Du bleibst Eigentümer. Einen Schuldschein bekommst Du nicht, Du hast nur eine Schuldrechtlicheforderung. Das Ganze ist dann in dem Wertpapierleihe-Rahmenvertrag geregelt, den wir vorher schon abgeschlossen haben müssen. Nicht jeder kann einfach mit jedem eine Wertpapierleihegeschäft machen. Vorher muss dazu ein Vertrag her, basierend auf internationale Standards. Darin ist auch geregelt welche Sicherheiten ich Dir ggf. bieten muss. Die Einzelheiten für dieses eine Geschäft stehen da dann natürlich nicht drinnen, aber in unseren Handelsbüchern. Aus diesen Daten gehen dann auch die genauen Konditionen hervor.
    Wenn ich Dir die Aktien dann nicht liefern kann, dann habe ich wohl ungedeckt Leerverkauft, oder wiederum ein anderer konnte mir die Stücke nicht rechtzeitig liefern. Sollte ich tatsächlich nicht liefern können, so kannst Du Schritt für Schritt von mir Verzugszinsen auf den Gegenwert fordern, nach einigen Tagen eine Eindeckung Deinerseits androhen mit Rechnungstellung der Kosten, die angekündigte Eindeckung vornehmen und weiter die Kosten einfordern, die ausstehenden Kosten rechtlich einklagen.
    Und ja, Goldverkäufer, die die Ware zum vereinbarten Liefertermin selbstverschuldet nicht liefern können, haben ungedeckt Leerverkauft. Sollten Sie nicht selbstverschuldet nicht rechtzeitig liefern können, dann haben sie "nur" leerverkauft. Nicht leerverkaufen geht nur bei Lagerverkauf. Das ganze Thema ist Teil der Dispositionpolitik; je mehr just-in-time, desto mehr Leerverkauf.

  • Die Bank/der Händler, der sich Aktien leiht für den Verkauf derselben
    tritt nicht als Besitzer, sondern als Eigentümer auf.
    Der Käufer weiß das aber nicht, bis die Ware (Aktie) geliefert
    wird oder eben auch nicht. Dann hat er einen Handel gemacht
    mit jemand, den ich als Hehler/Betrüger bezeichnen würde.
    In meinem weiter oben genannten Beispiel der DB ist genau
    das passiert. Hätte die DB die Strafe der SEC nicht bezahlt,
    wäre sie wegen Betruges angezeigt worden. Für mich ist der
    Eintritt schon in einen Aktienhandel ohne Eigentum an den
    Aktien versuchter Betrug, mindestens unlauterer Wettbewerb.
    Schließlich wird ja der Kurs erst durch Verkauf eines Überan-
    gebots nicht existierender Aktien niedergeprügelt. Es wird
    also ein Überangebot dieser Aktien vorgetäuscht, das es in
    Wirklichkeit gar nicht gibt bzw. geben kann mangels real
    existierender Aktien.


    Wenn ich dieselbe Aktie als zu Leerverkäufen nicht berech-
    tigter Privatmann (ungleiche vertragliche Basis) zum Verkauf
    einstelle und auf solche Schwindler treffe, wird mein limitier-
    tes Verkaufsangebot keinen Käufer finden, da dann auf meinem
    Niveau kein Handel stattfindet. Zu dieser Thematik sollte einmal
    eine Klage gestartet werden.


    Im Übrigen sind diese angeblichen Verleiher häufig nur ein
    Alibi und existieren gar nicht, werden notfalls nachträglich
    über andere Schwindler dann erst eingerichtet. Diese Ver-
    leihfirmen, wenn sie denn existieren, verleihen diese Titel,
    die sie manchmal dann auch noch nicht selbst im Eigentum
    haben, mehrfach an Händler aus. Erst beim Platzen dieser
    Scheingeschäfte kommen die Kontrollbehörden auf den Plan.


    Theoretisch müssten die erfolgreich verkauften Leihaktien
    wieder glattgestellt werden. Das passiert aber häufig nicht
    mangels aufkaufbarer Masse an Aktien dieser geprügelten
    Firma. Kein Wunder, wenn es nur 1 Million davon gibt und
    mit 2 Millionen (1 Million = Urkundenfälschungen) gehandelt
    wird. Eine Glattstellung bei obigem Verhältnis wäre über-
    haupt nicht möglich, da nach der ersten Million nur noch Ur-
    kundenfälschungen aufgekauft werden könnten unter der
    verbleibenden restlichen Million.
    Bei weniger drastischen Verhältnissen würde der Versuch
    der Glattstellung an dem dann ansteigenden Kurs der Kauf-
    angebote an realen Aktien scheitern, da das Geschäft ins-
    gesamt zu einem Verlust führen müsste.


    Täglich sollen mittlerweile 13 Milliarden US $ leerverkaufte,
    nicht gelieferte Aktien eingestellt werden und bereits die
    Zahl der neu ausgegebenen Aktien übertreffen. Diese Phan-
    tome befinden sich im Börsenumlauf und verwässern die
    Eigentumsverhältnisse der ehrlichen Aktionäre. Ich bin selbst
    Aktionär, werde nicht einmal wegen der Ländergrenze zu
    allen HV eingeladen, weiß, dass nur ein Bruchteil der Aktionäre
    zu einer HV gehen, die über ihre Depotbank eingeladen
    werden. Wenn meine Depotbank an diesen Leerverkäufen
    teilnähme, würde sie auch die Inhaber der nicht glattge-
    stellten Käufe zur selben HV einladen, wo dann meine
    und der AG berechtigten Interessen durch falsche Mehrheiten
    ein 2. Mal manipuliert werden können.


    BEAR STEARNS war das erste prominente Opfer dieser Masche.
    Mehr als 10 Millionen Phantomaktien von BEARS STEARNS , die
    in den letzten Tagen des Untergangs "verkauft" wurden, blieben
    danach ohne Eindeckung !


    Grüße







  • Ich kaufe und verkaufe meine Aktien on-line. Wenn ich mir vorstelle,
    dass ich meinen Aktienbestand durch Überschreiben der tatsächlichen
    Anzahl (wie bei WORD) verändern könnte, dann wäre ich schon für
    Leerverkäufe gerüstet. Dann brauche ich nur noch Kaufaufträge nahe
    0 einzustellen und warte bis die "bestens" gestellten Verkaufsaufträge
    der anderen Idioten im Handel in mein Netz fallen.


    Sicher haben das auch schon Hacker so versucht bzw. die eigenen
    Depotbanken, die ja nur eine digitale Zahl durch eine andere er-
    setzen müssen. Schlauerweise muss man natürlich vorher errechnen,
    mit welchem Überangebot bis zu welchem gewünschten Tiefstpreis
    man einsteigt.


    Die von den Großinvestoren abhängigen Makler helfen dann durch
    Streuen von Gerüchten nach. Dann muss man vielleich nicht so viele
    Phantomaktien einstellen, die man dann auch leichter glattstellen
    kann, wenn das die Absicht sein sollte.


    2 Billionen US $ Leerverkäufe, mein Stand 11/08, (192.000.000.000
    bei Aktien und 1.900.000.000.000 bei Anleihen) haben auf diese
    Weise durch die unethischen und teilweise betrügerischen Machen-
    schaften einer Clique an der Wall Street die Eigentümer gewechselt.


    Der Reihe nach sturmreif geschossen und dann geschlachtet - und
    das nicht auf Grund der wirtschaftlichen Situation der betroffenen
    Banken - wurden Lehman, Merrill,Wash. Mutual, Indy Mac,, AIG,
    Fannie Mae,Freddie Mac und Morgan.
    Goldman Sachs (sucks) entging dem Schlachtfest durch die amerik.
    Behörden (Finanzminister R.Paulson war früher Vorstandsvor-
    sitzender dieser Bank.


    Eine Klageflut durch abgezockte Kleinaktionäre ist zu erwarten.


    Der Versuch, das System 1999 zu reformieren, scheiterte an der
    schieren Unmöglichkeit, die herum vagabundierenden virtuellen
    Aktien noch nachträglich einzudecken. Das hätte die gesamte
    Brokerage- (Makler-) und Wertschriften-Industrie zerstört.
    Alte Bestände wurden durch ein "grandfathering"-Gesetz von der
    Pflicht einzudecken ausgenommen.


    Die sind Ausschnitte aus meinem Brief vom 12.11.08 an mehrere
    Redaktionen, die ihn aber nicht veröffentlicht haben, so dass
    ich diesen an meinen Finanzminister zur Weiterleitung an die
    EU weitergereicht habe.


    Zwischendrin waren Leerverkäufe ja mal verboten, bis die
    Lobbyisten wieder stärker als die Politiker waren.


    Ich hoffe, die folgenden Adressen funktionieren noch :


    http://www.nyse.com/pdfs/08-AE-02.PDF (DB)
    http://www.businessjive.com/ Lehrstunde in E
    "naked short selling"
    http://www.deepcapture.com/ "


    Grüße

  • Die Bank/der Händler, der sich Aktien leiht für den Verkauf derselben tritt nicht als Besitzer, sondern als Eigentümer auf. Der Käufer weiß das aber nicht, bis die Ware (Aktie) geliefert wird oder eben auch nicht. Dann hat er einen Handel gemacht mit jemand, den ich als Hehler/Betrüger bezeichnen würde.

    Ob ein Verkäufer nun Eigentümer ist oder nur Besitzer einer Ware weißt Du im Zweifelsfall nie, das kann Dir überall blühen. Sojemanden automatisch als Hehler/Betrüger zu bezeichnen halte ich für überzogen. Ich gehe davon aus, dass es viele Händler gibt, die Waren zu einem Zeitpunkt verkaufen, in denen Sie selbst noch nicht Besitzer sind. Ob das nun klug ist oder nicht möchte ich hier nicht erörtern.

    Zitat

    Für mich ist der Eintritt schon in einen Aktienhandel ohne Eigentum an den Aktien versuchter Betrug, mindestens unlauterer Wettbewerb.

    Mag sein, aber ich behaupte einfach mal, jedes Finanzinstitut (Bank, Versicherung, ...) mit einer Investmenteinheit spielt hier mit und dann ist das zumindest in diesen Kreisen kein unlauterer Wettbewerb mehr.

    Zitat

    Schließlich wird ja der Kurs erst durch Verkauf eines Überangebots nicht existierender Aktien niedergeprügelt. Es wird also ein Überangebot dieser Aktien vorgetäuscht, das es in Wirklichkeit gar nicht gibt bzw. geben kann mangels real existierender Aktien. Wenn ich dieselbe Aktie als zu Leerverkäufen nicht berechtigter Privatmann (ungleiche vertragliche Basis) zum Verkauf einstelle und auf solche Schwindler treffe, wird mein Verkaufsangebot keinen Käufer finden, da dann auf meinem Niveau kein Handel stattfindet. Zu dieser Thematik sollte einmal eine Klage gestartet werden.

    Der Kurs an den Börsen wird dadurch "nur" indirekt beeinflusst, da diese Geschäfte außerbörslich getätigt werden. Diese Geschäfte machen bis zu 2/3 des Wertpapiergeschäfts des Eigenhandels der Finanzinstitute aus, die Derivate haben hier einen viel größeren Einfluss. Am Ende wird der Kurs an der Börse durch Käufer und Verkäufer gemacht, auch wenn die Marktteilnehmer die Welt drumherum nicht ausblenden können. Aber wenn man ringsrum die Aktien billiger haben kann als von Dir über die Börse, dann ist das natürlich blöd, aber das ist bei jeder Ware so die im Gesamtmarkt günstiger angeboten wird und wo Du nur einen kleinen Teil des Marktes (Börse) siehst. Wenn Dir der Börsenkurs nicht gefällt, auch Dir steht es frei die Papiere außerbörslich zu verkaufen, wenn Du den Aufwand und die Nebenkosten nicht scheust. Die Aussage über das kurzzeitige erhöhte Angebot an Aktien gilt nur für ungedeckte Leerverkäufe, bei gedeckten Leerverkäufen kann der Verleiher nicht nochmal verleihen oder verkaufen, es sei denn er geht selbst ungedeckt Short. Es gibt Broker über die Du auch als Privatmann Leerverkäufe machen kannst.

    Zitat

    Im Übrigen sind diese angeblichen Verleiher häufig nur ein Alibi und existieren gar nicht, werden notfalls nachträglich über andere Schwindler dann erst eingerichtet. Diese Verleihfirmen, wenn sie denn existieren, verleihen diese Titel, die sie manchmal dann auch noch nicht selbst im Eigentum haben, mehrfach an Händler aus. Erst beim Platzen dieser Scheingeschäfte kommen die Kontrollbehörden auf den Plan.

    Diese "Verleihfirmen" sind die Teilnehmer am Finanzmarkt (Banken, Versicherungen, etc.)

    Zitat

    Theoretisch müssten die erfolgreich verkauften Leihaktien wieder glattgestellt werden. Das passiert aber häufig nicht mangels aufkaufbarer Masse an Aktien dieser geprügelten Firma. Kein Wunder, wenn es nur 1 Million davon gibt und mit 2 Millionen (1 Million = Urkundenfälschungen) gehandelt wird. Eine Glattstellung bei obigem Verhältnis wäre überhaupt nicht möglich, da nach der ersten Million nur noch Urkundenfälschungen aufgekauft werden könnten unter der verbleibenden restlichen Million. Bei weniger drastischen Verhältnissen würde der Versuch der Glattstellung an dem dann ansteigenden Kurs der Kaufangebote an realen Aktien scheitern, da das Geschäft insgesamt zu einem Verlust führen müsste.

    genau, deswegen werden ungedeckte Leerverkäufe auch nur in einem kleinen Rahmen getätigt, da man nie weiß wohin sich der Kurs morgen hinbewegt; besonders nicht in diesen volatilen Zeiten. Da ist das Risiko viel zu groß. Die Masse sind gedeckte Leerverkäufe, um sein Risiko zu begenzen. Deshalb finde ich das Verbot für ungedeckte Leerverkäufe auch zum schmunzeln, da das momentan für denjenigen ein gefährliches Spiel ist. Im Endeffekt werden die ungedeckten Leerverkäufer vor sich selbst geschützt und nicht das Papier im Markt.

    Zitat

    Täglich sollen mittlerweile 13 Milliarden US $ leerverkaufte, nicht gelieferte Aktien eingestellt werden und bereits die Zahl der neu ausgegebenen Aktien übertreffen. Diese Phantome befinden sich im Börsenumlauf und verwässern die Eigentumsverhältnisse der ehrlichen Aktionäre.

    sind die auch alle ungedeckt leerverkauft? nur wenn ja, verwässern sie das Marktangebot. Und nicht gelieferte Aktien können nicht das Angebot verwässern, da sie nicht geliefert wurden.

    Zitat

    Ich bin selbst Aktionär, werde nicht einmal wegen der Ländergrenze zu allen HV eingeladen, weiß, dass nur ein Bruchteil der Aktionäre zu einer HV gehen, die über ihre Depotbank eingeladen werden. Wenn meine Depotbank an diesen Leerverkäufen teilnähme, würde sie auch die Inhaber der nicht glattgestellten Käufe zur selben HV einladen, wo dann meine und der AG berechtigten Interessen durch falsche Mehrheiten ein 2. Mal manipuliert werden können.

    Jeder Aktionär kann zur HV. Wenn Deine Depotbank Dir nicht für jede HV eine Einladung zukommen lassen kann, dann liegt das am Servicelevel Deiner Depotbank. Im Zweifel musst Du halt selbst tätig werden, entweder aktiv über Deine Depotbank oder über das Unternehmen direkt (hab ich bei Nebenwerten auch schon gemacht). Jedes Unternehmen bietet einen Aktionärsservice. Wenn Deine Depotbank auch Eigenhandel betreibt, dann mischt sie bestimmt auch im Wertpapierleihegeschäft mit. Stimmberechtigt sind nur die Inhaber von Aktien, die an einem Stichtag diese auch im Depot verbucht hatten. Ein Käufer von ungedeckt leergekauften Aktien hat diese ja bis zur effektiven Lieferung noch nicht im Depot verbucht und kann somit auch nicht abstimmen. Da wird nicht doppelt abgestimmt.

  • Mutti lässt die Hosen runter, erklärt :"Der Euro ist in Gefahr" - Dax sackte nochmal ab.


    Markt mutmaßt, Politik weis was, was noch verborgen gehalten wird.

  • Danke für eure Erläuterungen Archie-Verschnitt und Bembelpetzer,


    jetzt kann ich die Meldungen über das Verbot der ungedeckten Leerverkäufer wesentlich besser einordnen.

    Zitat

    Deshalb finde ich das Verbot für ungedeckte Leerverkäufe auch zum schmunzeln, ...

    Mir scheint das dann eher eine panisch, getriebene Reaktion von Seiten der Politik zu sein.

  • doch eher nur ein schecht gezielter Hüftschuss aus dem Insolvenzrollstuhl!


    Na Hauptsache der Michel freut sich das da endlich ein Riegel vor diese bösen Finanzartikel gesetzt wurde, welche reihum ( bis auf Täuschland ) allerdings genauso weiter funktioniert wie gestern...äh..nun ja ???.


    Ja wir tun was, wir wissen wohl leider nicht was, sieht man ja sehr schön an der Halbwertzeit deutscher Politikentscheidungen seit letzter Woche. "Abstimmungsbremse und Euroabsturzbeschleunigung" ums mal politisch auszudrücken. :boese:


    Wünsche


    ...einen goldigen Tag


    Tut

  • Mir scheint das dann eher eine panisch, getriebene Reaktion von Seiten der Politik zu sein.


    Diese Aktion war längst überfällig und bietet sich überhaupt nicht zum Schmunzeln an. Vor allem dann, wenn sie nur der noch bescheidene Auftakt zu weiteren Regulierungs- und Aufsichtsbemühungen des Derivatebordells für Europa darstellen sollte. Wenn die Sache so unbedeutend ist, wie all die deutschen "Experten" heute wieder unisono meinen, dann müsste auch kein solches Aufhebens darum gemacht werden.


    Man kann es nicht oft genug wiederholen, dass es in Deutschland so gut wie keine echten "Experten" gibt, die den angelsächsisch dominierten OTC-Derivatemarkt überhaupt in allen Ausprägungen begreifen. Wo waren denn all diese "Experten", als das deutsche Dummbankwesen in epochaler Unkenntnis von den angelsächsischen Derivateemittenten multimilliardenschwer bei der Nase genommen wurde ?


    Diese neue Regel im Alleingang, sosehr sie auch eine z.T. symbolische Geste darstellt, um den Franzosen eine Rute ins Fenster zu stellen (Es soll keinen zweiten nächtlichen Sarkozy-Staatsstreich mehr geben), ist insofern von größerer Bedeutung, als so mancher nun sich vorstellen mag, als damit ja auch wesentliche deutsche Gegenparteien wegfallen, die am anderen Ende der Wall Street-Deals so oft sitzen (natürlich nicht DeuBa, die selbst City und Wall Street ist).


    Und nochmals: Das Verbot nackter CDS-Positionen und nackter Leerverkäufe kann und darf nur ein Anfang sein. Deutschland muss hier das Ruder innerhalb der EU in die Hand nehmen und könnte sich ein Beispiel an China nehmen, wo man schlechterdings dazu überging, etliche Wall Street-Derivatvehikel einfach nicht mehr zu bedienen. Diese mutige Entscheidung ging hierzulande beinahe unbemerkt unter.


    Und das zu erwartende Gejammer aus Brüssel in Form von Herrn Barnier aus Sarkozystan kann man getrost ignorieren. Immerhin haben er und seine Kommission sogar schon eine "Arbeitsgruppe" auf den Weg gebracht, die dann eventuell bis Oktober ( ! ) sich irgendetwas ähnliches hätte einfallen lassen. Jetzt ist er natürlich sauer:


    "Es ist wichtig, dass die EU-Mitgliedsstaaten gemeinsam handeln", betonte Barnier. Notwendig sei ein europäisches Regelwerk, um Willkür und Fragmentierung zu vermeiden. Er verwies darauf, dass die Kommission bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt habe und dass er binnen weniger Wochen Empfehlungen für Leerverkaufs-Regelungen vorlegen werde. Einen formellen Vorschlag der Kommission werde es aber erst im Oktober geben.


    http://derstandard.at/12713769…egen-deutschem-Alleingang


    Grüße
    auratico

  • @ auratico :
    Ist ja alles schön und gut. Nur sieht diese Nacht-und Nebelaktion bisher wie ein Schuß ins eigene Bein aus. :(
    Was hätte es geschadet, wenn man mal eine Woche nach der Verkündung Zeit gegeben hätte?


    So ist es nur kontraproduktiv und man vermutet, daß wesentlich mehr dahinter steckt, wovon nur die
    Politik bisher weis.

  • auratico, ich wiederspreche Dir nicht.
    Das mit dem Schmunzeln war aus dem Kontext heraus, dass nur ungedeckte Leerverkäufe verboten wurden, das ist nichts Halbes und nichts Ganzes.


    Zu den "Experten" kann ich nur sagen...
    ... in der Politik wird es keine geben, Politiker sind plattgesagt wie Produktverkäufer eines Betriebes, versuchen es jedem Kunden rechtzumachen, versuchen hinterher zu verstehen was die Produktion überhaupt leisten kann, und biegen irgendwas hin was dazwischen liegt. Und wenn mal Experten für die Politik etwas gezielt ausarbeiten sollen, dann ist das Geschrei auch wieder groß (siehe das Schreiben/Formulieren lassen von Gesetztestexten von Rechtsunternehmen, unabhängig von der Unabhängigkeit)
    ... bei den Banken, ... sorry aber meine Mutter hat immer gesagt "Wer mit den großen Hunden pinkeln gehen will, muss auch das Bein heben können." Jeder kann und konnte sich vorher informieren was er da kauft und was nicht. Wer nur mit irgendwelchen Renditevorstellungen und ohne sich über die Risiken zu informieren etwas kauft ist selbst schuld. (Wenn einem die Information absichtlich vorenthalten wird ist das natürlich was anderes.)

  • auratico, ich wiederspreche Dir nicht.
    Das mit dem Schmunzeln war aus dem Kontext heraus, dass nur ungedeckte Leerverkäufe verboten wurden, das ist nichts Halbes und nichts Ganzes.


    Zu den "Experten" kann ich nur sagen...
    ... in der Politik wird es keine geben, Politiker sind plattgesagt wie Produktverkäufer eines Betriebes, versuchen es jedem Kunden rechtzumachen, versuchen hinterher zu verstehen was die Produktion überhaupt leisten kann, und biegen irgendwas hin was dazwischen liegt. Und wenn mal Experten für die Politik etwas gezielt ausarbeiten sollen, dann ist das Geschrei auch wieder groß (siehe das Schreiben/Formulieren lassen von Gesetztestexten von Rechtsunternehmen, unabhängig von der Unabhängigkeit)
    ... bei den Banken, ... sorry aber meine Mutter hat immer gesagt "Wer mit den großen Hunden pinkeln gehen will, muss auch das Bein heben können." Jeder kann und konnte sich vorher informieren was er da kauft und was nicht. Wer nur mit irgendwelchen Renditevorstellungen und ohne sich über die Risiken zu informieren etwas kauft ist selbst schuld. (Wenn einem die Information absichtlich vorenthalten wird ist das natürlich was anderes.)

    Hey du Schoppepetzer un Bembelfroind,


    ich lese gerne was du schreibst aber eine etwas größere Formatierung das hätte was. Oben links auf "Editor" klicken, das hilft.


    Es grüßt [smilie_blume]
    der Connor

    "Gerade wieder frisch gelesen: George Orwell`s 1984..... am Ende jubeln sie dann alle."

    Connor MacLeoad

  • Bembelpetzer,


    auf meine Anfrage bei meiner depotführenden Bank
    betreffend die Einladungen zur HV deutscher Unter-
    nehmen hier die Antwort aus meiner Zeitung vom 19.3.10:


    Binnenmarkt: Maßnahmen gegen zwölf EU-Länder


    Die EU-Kommission hat gegen 12 Mitgliedsstaaten Maßnahmen
    eingeleitet, um sicherzustellen, dass die Verbraucher und
    Unternehmen in der EU uneingeschränkt von den Vorteilen
    des Binnenmarktes profitieren können. Die Brüsseler Behörde
    richtet u.a. eine mit Gründen versehene Stellungnahme an
    Lux., BE, ZYP, GR, E, F, NL, P und S, weil sie die Richtlinie
    über Aktionärsrechte nicht in nationales Recht umgesetzt
    haben. Die Frist endete am 3.8.09. Lux. hat immer noch nicht
    nachgebessert. Das kostet die Banken ja Geld !


    Grüße

  • Der Schattenkampf der Bundesregierung gegen die sogenannten Spekulanten gipfelt vorerst im absurden Leerverkaufsverbot. Dass es mit solchen Ablenkungsmanövern durchkommt, liegt unter anderem am mangelnden wirtschaftlichen Sachverstand der Wählerschaft. :thumbup:


    Ein schöner Kommentar aus, der FTD, sie trifft den Nagel auf den Kopf.


    http://www.ftd.de/finanzen/mae…osser-bluff/50116286.html

    ,,Nicht was wir sehen, wohl aber wie wir sehen, bestimmt den Wert des Geschehenen'' Blaise Pascal

  • Der Schattenkampf der Bundesregierung gegen die sogenannten Spekulanten gipfelt vorerst im absurden Leerverkaufsverbot. Dass es mit solchen Ablenkungsmanövern durchkommt, liegt unter anderem am mangelnden wirtschaftlichen Sachverstand der Wählerschaft. :thumbup:
    Ein schöner Kommentar aus, der FTD, sie trifft den Nagel auf den Kopf.
    http://www.ftd.de/finanzen/mae…osser-bluff/50116286.html

    sehr schön geschrieben

  • ".. gipfelt vorerst im absurden Leerverkaufsverbot."


    Absurd ist imo die Möglichkeit des ungedeckten Leerverkaufs (naked shorts) in der jetzigen intransparenten und unregulierten Form.


    Abgesehen von substanzlosen und ablehnenden Kommentaren einiger alerter Hedge Fond Manager und anderer Interessenvertreter habe ich bisher noch nichts mir Verständliches gelesen oder gehört, was erklärt, warum naked shorting so existentiell wichtig oder notwendig für den Markt oder das Allgemeinwohl wäre - vielleicht erklärt mir das mal jemand hier im Forum.


    Das Problem ist doch imo, daß offensichtlich niemand auf der einen Seite (Staat) in der Lage ist und niemand auf der anderen Seite (Bank, Kapital et. al.) Interesse daran hat, zu gewährleisten , daß die Anzahl der leerverkauften Aktien oder Contracts, die der ausgegebenen, real existierenden zu jedem beliebigen Zeitpunkt nicht übersteigt. Resultat ist letzlich wieder eine virtuelle Spekulationsblase, die mit real vorhandenen Gegenwerten nichts zu tun hat ... und die beim Platzen wieder vom kleinen Mann beglichen werden muß!


    Gedeckte Leerverkäufe sind ok imo, solange die Deckung jederzeit gewährleistet und transparent bleibt - wenn dies nicht gewährleistet werden kann (was ohne Vollregulierung wohl wahrscheinlich ist), sollten diese - zum Schaden einiger Banken und Spekulanten - auch weltweit verboten werden.

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