Beiträge von Archie-Verschnitt

    Wer sich monatlich mit 5.000,00 Euro über Wasser halten will ohne
    Arbeit, braucht 3.000.000,00 an Kapital, das dann unangetastet bleiben
    könnte bei einer bestimmten Kaufzurückhaltung.
    Angesetzt habe ich 4% Guthabenverzinsung und 2% Inflation = 2%
    Ertrag.


    Also, wo bitte schön, fängt das Vermögen an ?


    Grüße

    Erst bei Eingang des Zahlungsbefehls reagieren durch Einspruch
    mit begründeter Erklärung innerhalb der Frist unter Zusendung der vor-
    liegenden Beweise (z.B. vergebliche Aufforderung, die Bestellung nach-
    zuweisen etc.).
    Das kostet kein Geld. Keinen Anwalt dafür nehmen. Der Richter wird
    dann nicht lange fackeln und die Klage abweisen.
    Man kann auch noch diesen ZB-Termin verstreichen lassen und legt
    erst bei Zustellung des Vollstreckungsbescheides (in Lux.) Einspruch ein. Dann erhöhen sich die Ausgaben für den Betrüger für den verlorenen
    Streitfall.
    Es reicht also, bei unbestellter Ware gar nichts zu unternehmen.
    Ausnahmen siehe in den "links".


    Grüße

    Der EM-Anteil am Gesamtvermögen macht wirklich erst Sinn ab einer
    bestimmten Größenordnung.
    Wenn ich 1 Jahr lang das Geld für die Miete/Darlehnsrückzahlung und
    das Essen und die sonstigen Verpflichtungen vorhalten will, sollte man
    das in bar haben und nicht von den Unwägbarkeiten von EM-Verkäufen
    abhängen müssen.
    Der Wert kann steigen, wie hier jeder annimmt oder fallen, wie die
    wenigsten annehmen.
    Bei einer Liquiditätskrise könnten große Horter von Gold oder sogar
    ZB gezwungen sein, das Gold auf den Markt zu werfen, um Löcher zu
    stopfen. Dann würde der Kurs vielleicht in den Keller gehen.
    Im Moment wird abgezogenes Bargeld in gegen Insolvenz geschützte Aktien gesteckt mit der Folge eines Anstiegs des DAX.


    Grüße

    Ich denke, dass es keinen Sinn macht, in steigende Bankzinsen hinein
    (wegen der Illiquität) einen zugesicherten Niedrig-Zinssatz einer Bau-
    sparkasse dafür aufzugeben.
    Außerdem haben Bausparkassen andere Absicherungen als Banken,
    schon allein durch deren Funktionsweise. Da musst Du Dich schlau
    machen. Ich glaube, dass diese sicherer als Banken sind, weil sie
    wahrscheinlich sicherer vor Fehlinvestitionen sind, wie z.B. in diese
    sub-prime Fonds. Das dürfte ihnen nicht erlaubt sein. Es ist ein Pakt
    der Solidarität aller Bausparer, zumindest eine Zeit lang.


    Aber das Guthaben im Bausparvertrag kann für eine Hypothek beliehen
    werden, denke ich. Diese würde dann im selben Tempo verfallen wie
    das Guthaben, mit Ausnahme des nicht beleihbaren Restwerts des
    Guthabens.


    Grüße

    Ich weiß zwar nicht, wann Deine Lebensversicherungen zur Zahlung
    fällig geworden wären, aber wenn Du schon Rentner bist, kann das
    nicht mehr sehr weit in der Zukunft sein.
    Die Kündigung dürfte etwas voreilig gewesen sein und kann sicher noch
    zurück genommen werden.
    Hast Du schon daran gedacht, die Lebensversicherung zu beleihen
    bei der Versicherungsgesellschaft, um sie als Hypothek in eine Immo-
    bilie einzubringen, während die Lebensversicherung weiter läuft ohne Verlust und die Hypothek bei deren Auszahlung wieder abgezogen wird.
    Wenn das Geld dann verfallen sollte, verfällt nicht nur Dein Guthaben,
    sondern auch der Wert der Hypothek. Also Versicherung höchstmöglich
    beleihen.


    Zum 31.12.2003 habe ich selbst einmal gefürchtet Monate lang, dass mein ins Gerede gekommener Lebensversicherer aus Köln zahlungsunfähig werden könnte. Das Geld war pünktlich da.
    Im Übrigen gibt es wie bei Banken einen Sicherungsfonds, der vorher
    schon die Auszahlungen der Mannheimer (?) abgesichert hatte.Mein Lebensversicherer hatte mir vor 40 Jahren schon eine solche Hypothek
    gegen die Police am Haus gesichert. Ist schon lange vergessen und
    wurde abgezahlt bis auf null vor Jahrzehnten.


    Die Beratung Deines Versicherers scheint mangelhaft.


    Das wäre auch ein Modell für Augenmaß, Eigentum zu bilden.


    Dem noch ahnungslosen Vermieter könnte man eine möglichst lange
    Mietvorauszahlung antragen unter irgendeinem Vorwand, so daß der
    Verfall des Geldes auch dort gesichert ist.


    Man könnte auch Kredite aufnehmen, sofern man sie noch bekommt,
    und sie mit verfallendem Geld zurückzahlen. Allerdings sollten die
    Kredite dann in Wert sichernde Anlagen gesteckt werden.


    Grüße

    Juergenlangen,


    ich bin sicher, dass es das Finanzamt doch interessiert, ob jemand
    häufig oder kaum mit irgendetwas handelt. Schließlich geht es nicht
    nur um MWSt, sondern auch um Einkommensteuer von Gewinnen.
    Deswegen wird jeder ab einem bestimmten Umsatz als gewerblicher
    Verkäufer veranlagt gemäß Urteil höherer Instanz.


    Die meisten privaten Verkäufer in i-päh sind in Wirklichkeit gewerbliche
    und wollen nur die Käufer um ihr Widerspruchsrecht bringen.


    Grüße

    Aschibar,


    Dein "thread" begann mit dem Satz :


    "Meine Frau hat ihr Vermögen auf die .....".


    Sollte das nicht heißen : "Meine Frau hat u n s e r Vermögen auf...." ?


    Meine alleinige Maßnahme wird sein :


    Ich kündige zum Quartalsende (31.12.07) und lege per Brief dasselbe
    Geld z.B am 27.12.07 wieder erneut an bis zum 31.3.08, das ich wiederum am 28.12.07 zum 31.3.08 kündige.


    Das sichert wenigstens die Zinsen für den Fall, dass man das Konto in
    den letzten Tagen des Quartals abräumen möchte und dann am 31.12.
    auch abhebt.


    Sowieso sollte man die Kündigungen so handhaben, damit man für
    andere Zwecke (Kauf von Aktien, Grundstück etc.) nicht noch ein weiteres
    Vierteljahr abwarten muss.


    Im Übrigen, glaube ich, heißt das nicht "Vorschusszinsen", sondern
    "Vorfälligkeitsentschädigung" oder ähnlich.


    Hat das einen Grund, dass unser Kollege aus einem "Faible" ein
    "Faybel" macht ?


    Grüße

    Hysterie ist der Stoff, aus dem Krisen gemacht werden.


    Dein Geld kannst Du natürlich jeden Tag abheben - zinsschädlich.


    Auch während der Kündigungsfrist zum Vierteljahresende geht das
    auch noch - zinsschädlich.


    Verlieren tut man immer nur die Zinsen.


    Grüße

    Ich denke, dass es für Panik viel zu früh ist.


    Banken haben die gesetzliche Garantie der Absicherung der Spar-und Giro-Konten über den Feuerwehrfonds in Höhe von Euro 20.000,00.


    Also, nur was über diese Summe hinaus geht, könnte theoretisch in
    eine Insolvenz fallen.


    Es gibt Banken, deren Einlagen höher abgesichert sind. Ob die UBS
    dazu gehört, musst Du erfragen.


    Was bei vorzeitiger Kündigung an Kosten anfällt, musst Du zuerst Eure Bank fragen anstatt hier zuerst im Nebel herum zu stochern. Auch
    jemand, der kein Konto dort unterhält, dürfte ohne Schwierigkeiten an
    diese, vielleicht sogar gedruckte und öffentlich ausliegende Information
    kommen.


    Wenn man der Sicherheit der Anlage die Priorität einräumt, könnte man
    für jede 20.000,00 eine neue Bank suchen und hätte dann seinen
    Frieden. Die meisten guten Konditionen werden ja ohnehin meistens
    unterhalb dieser Summe angeboten.


    Dann kann man bei gefährdeten Anlage-Typen das Geld auf zwei
    Konten bei derselben Bank anlegen, eines für die Frau und eines
    für den Mann.


    Im Gegenzug könnte man die nicht gefährdeten Anlagen (z.B. Wertpapiere) entsprechend auf den Partner umschichten.


    Ich bin ein Verfechter der getrennten Anlagen innerhalb einer Zugewinn-
    gemeinschaft ohne die Vollmacht des jeweils anderen. So ist jeder
    geschützt gegen den Verlust der anderen Hälfte, die dann aber trotz-
    dem noch gemeinschaftliches Eigentum bleibt bei Totalverlust der
    anderen Hälfte. Mitgefangen, mitgehangen!
    Das verhindert auch, dass ein Partner mit seiner neuen Liebe die
    Konten abräumt und sich aus dem Staub macht. Die vorzeitige Teilung
    entspricht dann in etwa der möglichen Aufteilung bei einer Scheidung.


    Mit in die Ehe eingebrachtes Vermögen könnte, entsprechend mit 6%
    p.a. verzinst, auch schon vorab herausgerechnet werden, da das nicht
    Teil der Zugewinn-Gemeinschaft wird.


    Das klingt zwar nach Misstrauen, ist aber eine grundsolide Regelung,
    die die Gleichberechtigung stärkt.


    Ich würde das Geld erst zum nächsten zinsunschädlichen Termin
    kündigen (31.12.07 ?) und dann sofort wieder erneut anlegen, wenn
    sich die Lage beruhigt hat. Das geht dann am selben Tag.


    Die UBS ist eine der größten, oder die größte Bank der Schweiz. Die
    Schweiz würde ihr Aushängeschild nicht insolvent werden lassen.


    Mit dem panischen Abzug von Geld würden die Probleme vergrößert.


    Ich habe eine Bank, die praktisch ohne Limit haftet.


    Grüße

    Warum nicht auch etwas Solidarität mit den Leerverkäufern, die Ihr
    mit Eurer Vorkasse auf Grund menschlicher Schwächen in die Pleite
    treibt ?


    Warum nicht mit den bei den Schnäppchen gewonnenen Erträgen
    diesen schwachen Menschen/Pleitiers wieder unter die Arme greifen ?


    Ihr habt sie verführt. Warum lasst Ihr sie jetzt hängen ?


    Grüße

    Es tut mir leid, dass ich mir für diese lusche Geschichte so viel Mühe
    gemacht habe.


    Ein Goldhändler, der bewusst eine Fälschung ankauft, um sie als Gold
    weiter zu verkaufen ?


    Oder waren diese Teile echt und Du der Dumme ?


    Es gibt anscheinend außer den Dummen, die jeden Morgen aufstehen (und Gold gegen Vorkasse kaufen) auch noch welche, die dann noch dumm zu Bett gehen.


    Grüße

    Mein Vorschlag:


    noch einmal zahlen und Ware dann bei Empfang unter Zeugen öffnen
    (Polizist, Fachmann ?), vermessen, wiegen, Wasserverdrängung nach Archimedes in deren Anwesenheit, "Goldstück" bei Betrugsverdacht
    der Polizei bei gleichzeitiger Betrugsanzeige übergeben.
    Falls wirklich Gold kommt = kein oder kaum Schaden. Im Betrugsfalle
    ist für die Zukunft der Vertrag nichtig, also nichts mehr zu zahlen.
    Den bereits entstandenen Schaden dann zivilrechtlich einklagen an
    Hand des gesicherten Beweises.
    Wenn ich richtig verstanden habe, hat die Scheideanstalt einen Teil
    der eingesandten Probe einbehalten, wahrscheinlich als Beweis-
    sicherung, sicher nicht als Deckung für die Analyse. Darauf kann man
    dann in einer Klage zurückgreifen.
    Vielleicht reicht es aus, dem Verkäufer zu schreiben, man werde mittels
    der analysierten Probe in der nächsten Woche Klage wegen Betrugs
    bei der Staatsanwaltschaft am Wohnsitz des Verkäufers führen (keine Drohung oder Erpressung (entweder Rückabwicklung oder Anzeige) ein-
    fließen lassen). Das würde als Nötigung angesehen.
    Nach einer Woche tatsächlich Betrugs-Klage führen. Das kostet nichts
    und jeder kann es ohne Anwalt bei Polizei oder Stattsanwaltschaft
    selbst machen. Es ist ein Offizialdelikt und wird dann automatisch
    verfolgt. Sachdienliches wäre dann aus Ebay zu recherchieren von
    und mit anderen Bietern, "screenprints" von seinen Auktionen. Bei einer Hausdurchsuchung würde den Beamten vielleicht nur gefälschte Ware
    in die Hände kommen, aber kein Gold. Das müsste erst gekauft
    werden und dafür gibt es dann Belege zum Datum. Auch
    die Polizei könnte probebieten. Du hättest nichts zu befürchten von
    wegen Verleumdung, da alles für Dich spricht und auch das Motiv
    für eine Bereicherung fehlt.
    Der Verkäufer könnte sich geneigt fühlen, rückabzuwickeln, da seine
    Auktionen und die Ware untersucht werden würden.


    Es gibt Urteile darüber, ab wann jemand gewerblich verkauft. Auch
    bei Deinem Verkäufer ist klar ein Gewerbe anzunehmen. Das Auf-
    treten als privater Verkäufer durch Gewerbetreibende hat nur den Zweck,
    die Bieter um ihre Rechte des Rücktritts und der Gewährleistung zu
    bringen.
    Auch der Hinweis, man werde nächste Woche dem Finanzamt über
    seine Rolle als privater Verkäufer Kenntnis geben, könnte Wunder
    wirken, denn dann wären für alle anderen Auktionen Gewährleistung
    und Rücktrittsmöglichkeiten angesagt ! Falls das Gewerbe profitabel
    sein sollte, würde eine Menge Steuern nacherhoben samt einer ent-
    sprechenden Strafe.


    Vor einer Zivilklage erst einmal abwarten, was die kostenlose Betrugs-
    anzeige erbringt.


    Wenn Du Dein Geld hast, empfehle ich trotzdem die beiden Anzeigen
    zum Wohle derer nach Dir !


    Grüße