Beiträge von Archie-Verschnitt

    Die Auskünfte, die man einem HR-Register-Auszug entnehmen kann,
    sind schon sehr wichtig, siehe Misanthrops Ausführungen.


    Da hier nur jedermann vermutet, dass es sich um eine e.K. (?) handelt,
    wissen wir eigentlich noch gar nichts.


    Jeder, der ein Gewerbe anmeldet, wird ja aber irgendwo registriert.


    Mindestens bei uns müssen Jahresbilanz, G+V, Versammlungspro-
    tokoll der jährlichen HV der Gesellschafter etc. beim HR hinterlegt
    werden.


    Das gilt hier sogar für eingetragene Vereine, wo noch die Mitglieder-
    liste per 31.12., die Vorstandsliste per 31.12. hinterlegt werden müssen.


    Ich habe mehr als einmal Akteneinsicht von Vereinen und Firmen beim HR genommen und Nutzen daraus gezogen.


    Die Bilanzen, G+V und HV-Protokolle werden wahrscheinlich in D
    nicht zugesandt, sondern müssen im HR eingesehen werden.


    Luxemburg ist fast fertig mit der Umwandlung dieser Daten der Ver-
    gangenheit und jeder Interessent kann dann im IT kostenlos die
    Grunddaten per PC einsehen und für eine kleine Gebühr dann auch
    noch die Bilanzen etc.


    Bei meiner Recherche im IT habe ich weder einen Eintrag von MM
    bzw. Bodenseepowershop im Telefonbuch noch in den Gelben Seiten
    gefunden. MM operiert ausschließlich mit Handy und hält sein sicher-
    lich existierendes Standtelefon "reklamationsfrei" für die Familie. Mit
    Firmen ohne Telefon sollte man keine Geschäfte machen, weil das
    schon in eine unseriöse Richtung deutet und keine Rücksicht darauf
    nimmt, dass der Kunde König für seine Nachfragen erhebliche Ge-
    bühren zahlen muss bei Anrufen aufs Handy.


    MM hält den Ball flach in seiner Region, im Einzugsbereich bestimmter
    Behörden. Sonst würde jeder Geschäftsmann darin interessiert sein,
    sein Gewerbe auch in den Gelben Seiten und im Telefonbuch darzu-
    stellen, wo das ja meines Wissens kostenlose Pflichteinträge sind.


    Es braucht keinen Geschädigten für eine Strafanzeige. Jeder kann
    beim Staatsanwalt anzeigen, da es ein Offizialdelikt ist. Die Betroffenen
    nämlich werden ihre Schäfchen zuerst ins Trockene bringen wollen,
    so dass das vermutete Schneeballsystem noch weiter an Fahrt gewinnt.
    Daran können alle anderen aber kein Interesse haben.


    Vielleicht verwechselt hier jemand auch nur Umsatz mit Gewinn !,
    oder weiß nicht, dass die eingenommene MWSt ans Finanz-
    amt abzuführen ist etc.


    Leider ist meiner Einladung im Thema "Feingold-Prüfung" noch niemand nachgekommen, Angaben über das verdrängte Wasser
    dieser ersteigerten Goldstücke zu machen. Bei meiner Telefonbuch-/
    Gelbe Seiten-Recherche habe ich in Nähe des Bodensees eine
    Anzahl von Gold- und Silber-Scheideanstalten gesehen !


    Grüße

    Schöne Zustände scheinen da bei Euch zu herrschen, wo es keine
    HR-Eintragung und kein Kapital braucht, um wie eine Bank Gold-
    Geschäfte in Millionenhöhe abzuwickeln.


    Da müsste man ja mal glatt bei der BAFIN nachfragen, ob vielleicht
    nicht die Kleinigkeit einer Bankenlizenz erforderlich ist.


    Marcher, beim Klicken auf Deinen Link wurde die besagte Zeile ebenso
    unvollendet angezeigt wie auf der "home-page" von Powershop.


    Grüße

    Auch Deine zugesandte E-mail macht die Zeile nicht deutlich.


    Die Adresse ist trotzdem nicht korrekt.


    Geschäftsführer ist normalerweise der Leiter einer GmbH.


    Dieser wichtige Hinweis fehlt hinter Bodenseepowershop und ver-
    schleiert die wahren Inhaber. Wenn Herr Müller Inhaber wäre, müsste
    er sich mit einem Zusatz als solchen bezeichnen. In dem Falle dürfte
    er sich aber wahrscheinlich nicht als Geschäftsführer darstellen.


    Außerdem fehlt die abgekürzte und auch ausgeschriebene Bezeichnung
    der Gesellschaftsform sowie die Handelsregister-Nr. und vor allen
    Dingen auch das Kapital.


    Das Mindest-Gründungskapital für eine GmbH (in Luxemburg 12.395)
    würde solche Umsätze als Haftungsdeckung aber weit unterschreiten.


    Du solltest meine Beiträge vor Deinen Antworten aber noch einmal
    durchlesen.


    Ich gebe allen Betroffenen den guten Rat, sich schon einmal einen
    Handelsregisterauszug zu besorgen (fehlt diese HR-Nr. deshalb hier?).
    Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wird er sowieso gebraucht.
    Diese 1-3 Wochen hat man dann schon einmal vorgearbeitet.


    An diese mangelhafte Adresse würde noch nicht einmal ein Zahlungs-
    befehl vom Gericht zugestellt werden. Auch ein Postfach ist für ein
    Gericht kein Adressat.


    Grüße

    Marcher,


    es gibt weder solche Angaben auf der "home-page" noch bei EBAY.


    es gibt ein Drittel einer waagerechten Zeile, die darauf hindeuten
    könnte. Ich kann sie aber nicht lesen. Absicht ?


    Eben musste ich 3x ansetzen, um in dieses Forum zurück zu kommen.


    Grüße

    wie weiter oben von mir ausgeführt, sollte einer von Euch den Verkäufer
    auffordern, die vom Gesetzgeber geforderten Angaben zur Transparenz
    (Gesellschaftsform, Geschäftsführer, MWSt-Nr., Handelsregister-Nr.,
    Ident.-Nr., Kapital, postalische Adresse etc.) hier ins Forum zu stellen.


    Es kann auch ein Auszug (gegen geringe oder keine Gebühren) vom zuständigen Handelsregister angefordert werden und eventuell hier
    ins Forum eingestellt werden, da es sich in der Hauptsache um
    Betroffene handelt. Immerhin könnte derjenige aber hier aussagen,
    dass die Angaben auf dem Auszug deckungsgleich mit den hier ein-
    gestellten Angaben zur Transparenz sind.


    Grüße

    Wenn hier bei diesem Geschäft im Voraus bezahlt wird, könnte die
    Werbung mit den Reisen ein Schwindel sein, um die Lawine der
    Vorauszahler zu erhöhen und dann mit dem gesamten Geld zu ver-
    schwinden (Schneeballsystem).


    Jeden Morgen steht ein Dummer auf oder den Letzten beißen die
    Hunde.


    Grüße

    eine 14 ohne einen Zusatz heißt meiner Meinung nach nicht, dass es
    sich hier um 14-karätiges Gold (585) handelt. Auch die U 22 ist kein
    Hinweis auf Feingoldgehalt, allenfalls sind beide Begriffe bewusste
    Irreführungen.
    Der Juwelier oder das beim Tauchtest verdrängte Wasser können
    Auskunft geben.

    Das ist ein absolut betrügerischer Ansatz, also Finger weg.


    Bei dem vielen Geld, das hier im Spiel ist, bleibt nur Deutschland als
    Lieferadresse und dann Ware nach Prüfung gegen Kasse, begleitet
    natürlich von der eigenen Bank und Rechtsabteilung.
    Der Verkäufer oder Broker des Verkäufers müssen über eine komplette
    Adresse verfügen und Eintragung im Handelsregister etc. Eine deutsche
    Bank sollte über eine chinesische Korrespondenz-Bank eine Auskunft
    über den Verkäufer einholen und sicherstellen lassen, dass der Verkäufer der Eigentümer des Goldes ist.
    Möglicherweise hat der Staat das Monopol für den Goldverkauf. Zu
    klären sind MWSt, Zoll, Genehmigungen, Freigabe-Bescheinigungen
    im Sinne der Geldwäsche.
    In dem Moment, wo man mehr Information haben will, werden die sich
    nicht mehr rühren.
    Es lohnt nicht einmal die Reise nach China. Die könnte sogar ge-
    fährlich werden. Bei diesen Geldern könnte man die Triaden als
    Hintermänner vermuten.
    Dieser Goldverkauf hat Ähnlichkeit mit den Tricks der Nigerian
    Connection.

    Ein Mehrgewicht von 0,469 g ist wahrscheinlich nicht normal.
    Um den Feingold-Gehalt von 22 K auch nach dem üblichen Verschleiß noch zu garantieren, werden Münzen, die Zahlungsmittel sind, etwas
    schwerer an Gold hergestellt.
    Angaben zum Gewicht findet man im Internet.
    Münze ist 32,70mm x 2,93mm, hatte 1986 römische Zahlen statt arabi-
    schen.
    Eine echte Münze 22 K (Gold/Kupfer) dürfte nur 1,9545 g Wasser verdrängen.


    Bei identischen Abmessungen kann nur ein Metall schwerer als Gold
    hinzulegiert worden sein.

    Da klingt ja eine Menge einleuchtend.
    Nur beantwortet das nicht, warum der Barren von Goldkalb 4,12 ml zu
    viel Wasser verdrängt !
    Das ganze Theoretisieren dauert länger als einen Goldbarren auf einer
    Feinwaage (oder auch schon Küchenwaage 1,0 g) ins Wasser zu
    hängen und zu wiegen.
    Es gibt weit mehr gefälschte Stempel als echte.
    Wenn es Betrüger gibt, die auf lumpige Socken Namen von
    Modehäusern drucken oder Logos auf einfältigen T-Shirts fälschen,
    wird es doch wohl noch intelligentere Fälscher beim Gold geben, wo
    ein Vielfaches zu verdienen ist.
    In der Türkei habe ich mich vor Jahren beim Kauf eines teueren Armreifs
    mit massiven gestempelten 575-er Goldfiguren an jedem Ende
    betrügen lassen, weil das federgespannte Kettenglieder-Armband wahrscheinlich aus vergoldetem Blei besteht. Die VETRUVIUS-
    Methode (Wasserverdrängung) hat es zu Hause an den Tag gebracht, nachdem der Gold-Glanz auf den Kettengliedern nachließ.
    Bescheinigt wurde vom Juwelier das 575-er Gold, allerdings ohne
    Angabe des Gesamtgewichts, so dass er sich im Streitfalle immer auf
    das massive Gold an den Enden der Kette hätte herausreden können.
    Beim nächsten Mal mache ich den Test direkt auf der Feinwaage des
    Juweliers, habe dann auch eine Stecknadel dabei, die ich zwischen
    die Kettenglieder stecke, damit das Wasser die darin befindliche Luft
    verdrängen kann. Vorher habe ich mich über das spez. Gewicht der
    betreffenden Legierung informiert und weiß wieviel Wasser verdrängt
    werden darf.

    Hallo Goldenes Kalb,


    leider hast Du das verdrängte Wasser Deines 500g-Barrens nicht noch
    einmal nachgewogen und die Zahlen hier eingestellt, wie das auch
    sonst noch keiner gemacht hat.


    Dabei wäre ein Referenzwert für die Wasser-Verdrängung von großer
    Bedeutung. Der niedrigst korrekt gemessene Wert würde wahrscheinlich
    in der Nähe des theoretischen Wertes (Gewicht : spez. Gewicht) liegen
    und Fälschungen könnten, daran gemessen, leicht und ohne Kosten entdeckt werden.


    Nehmen wir aber einmal Deine früher gemachten Angaben.


    Dein Barren verdrängt also 30,00 ml statt 25,88 ml. Das ergibt eine
    Differenz von 4,12 ml.


    Bei einer Fälschung z.B. mit Bleikern (11,39g/cm3) würde pro ersetztem
    cm3 Gold 0,6962 ml mehr Wasser verdrängt.


    4,12 ml : 0,6962 = 5,9178 ml x 19,32 (g/cm3) = 114,33 g Blei


    oder auch so herum :


    385,67 : 19,32 (Gold) = 19,96 ml verdrängtes Wasser
    114,33 : 11,39 (Blei) = 10,04 ml
    ______ _____
    500 g 30,00 ml


    Minder-Goldwert für den Barren ca. 1.838 Euro !


    Nun fällt der größere Rauminhalt mit fast 16% bei der Unregelmäßigkeit
    eines Barrens nicht unbedingt auf.


    Also bitte, wir brauchen noch ein paar Messungen.


    Grüße

    Ich denke, dass von dieser Prüfung noch jeder etwas lernen kann.
    Man bekommt das Gefühl für den Umgang mit Gold und kann das
    Gelernte und Praktizierte auch auf die Prüfung von Legierungen über-
    tragen.
    So ganz logisch ist Dein Einwand nicht. Natürlich kauft jeder einen
    Barren nach Gewicht und kann dieses auf jeder Waage nachprüfen.
    Soviel ich weiß haben Barren aber keine rechteckigen Formen, die
    sich über L x B x h leicht nachrechnen lassen. Und wenn, dann könnte
    man das nur gegen eine Aussage der Prägeanstalten abgleichen, von
    der man annimmt, dass diese stimmt bzw. diese Angabe mit Hilfe
    des spezifischen Gewichts auf den Soll-Rauminhalt überprüfen.
    Hast Du das schon gemacht ? Goldenes Kalb, entspricht Dein 500g-Barren einem Rauminhalt von 25,88 cm3 (ml) ?
    Eine Deklaration der Maße ist ohne Relevanz und könnte sogar im Anschluss an eine Fälschung
    die größere Masse einer Legierung wegzertifizieren wollen.
    Der alleinige Beweis der Echtheit kann nur über das spezifische
    Gewicht erfolgen.
    Wer kann schon optisch feststellen, was sich in einem Barren befindet.
    Ich könnte mir vorstellen, dass niemand einen Goldbarren einer
    Scheideanstalt zur Einschmelze übergibt. Das macht nur bei Legierungen einen Sinn. Nur bei einer Schmelze könnte ein Schwindel
    auffliegen.
    Die von unseriösen Firmen ersteigerten Unzen-Pakete sollte man auch überprüfen und wenn auch nur zur Bestätigung von deren Echtheit und
    zur Erweiterung unseres Wissens. Wenn Ihr Euch fragt, wie man mit
    solchen Geschäften Gewinn machen kann, müsste sich die Frage nach
    der Echtheit auch stellen.

    Zur kaufmännischen Seite der Goldverkäufe habe ich ja schon meine
    Meinung dargestellt.


    Jetzt möchte ich alle Eigentümer von Goldbarren 999,99 und einer Dezimalwaage einladen, das durch das Objekt verdrängte Wasser in g (nach Archimedes) ins Forum zu stellen, damit wir diese Werte ver-
    gleichen können.


    Ein Kilo-Barren, geteilt durch 19,32 (g/cm3 spezifisches Gewicht)
    müsste 51,76 g Wasser verdrängen.


    Glas mit Wasser wiegen, dann Barren ins Glas eintauchen ohne Be-
    rührung mit Boden oder Wand. An Zwirn oder dünnstem Metallfaden
    bis eben unter die Wasseroberfläche absenken. Wasser sollte dabei
    nicht überlaufen. Also entsprechende Reserve für das aufsteigende
    Wasser berechnen. Gewichts-Differenz ermitteln.


    Vielleicht haben wir Glück ! und stoßen auf eine Fälschung.
    Schließlich hat schon Friedrich der Große seinen Krieg mit gefälschten
    Goldmünzen finanziert. Der Schwindel flog erst 3 Jahre später auf.


    Leider habe ich selbst keinen Barren. Eine Dezimalwaage werde ich
    mir demnächst zulegen.


    Gibt es bei den staatlichen Münz-Anstalten neutrale Prüfer für diese
    Barren ?

    Ich bin immer wieder erstaunt, wie viele Leute vertrauenseelig Ware im
    Voraus bezahlen. Ich habe bisher immer eine Lösung gefunden, wie ich
    ohne Vorauszahlung an die Ware komme.
    Im besagten Falle sollte man vor Kauf über alle gesetzlich erforderlichen
    Daten verfügen :
    postalische Adresse, Gesellschaftsform, Kapital, Name des Vorstands/
    Geschäftsführers, Identifikations-Nr. MWSt-Nr., Steuer-Nr., Handelsre-
    gisternr. (wie gesagt ist dies zwingend vorgeschrieben im Handel zw.
    Vollkaufleuten und Endverbrauchern)
    optional : Tel., Fax, e-mail, Netz-Seite, Bankkonten-Nr.
    Bei den genannten Verkaufspreisen und den hier geschilderten unsitt-
    lichen Abläufen sollte man auf einem auf Briefkopf unterschriebenem
    Angebot bestehen. Falls sich der Käufer nicht davon abbringen lässt,
    im Voraus zahlen zu wollen, sollte er sich schriftlich bestätigen lassen,
    dass das Gold zu einem bestimmten Termin versandfertig ist und die
    Vorauszahlung erst dann im Gegenzug leisten. Bei verspätetem Ver-
    sand würde im Klagefalle die gerichtsübliche Verzugsverzinsung be-
    ginnen.
    Ansonsten nur gegen versicherte Nachnahme zahlen und das Paket
    im Beisein des Postboten öffnen, und falls Steine darin sind, entspre-
    chend bescheinigen lassen. Für die paar Euros Gewinn sollte man
    nicht den gesamten Verkaufswert riskieren.
    Das Modell sieht tatsächlich wie ein Schneeballsystem aus, die straf-
    rechtlich verfolgt werden. Es braucht keinen Geschädigten für eine An-
    zeige bei der Staatsanwaltschaft, weil es ein Offizialdelikt ist. Hinter
    diesem System könnte Kurs-Spekulation stehen, die in den seltensten
    Fällen positiv endet.
    Die Käufer auf die Schiene des versicherten Versands mit verspäteter
    Lieferung zu überreden, ist ein mieser psychologischer Trick. Selbst-
    verständlich ist eine solche Versicherung ohne Aufschub der Lieferung
    möglich. Dass die Ware nicht gegen Barzahlung abgeholt werden kann,
    ist auch "sicherheitstechnischer" Unfug. Wahrscheinlich hat der Ver-
    käufer nicht einmal ein Büro und arbeitet aus seiner Mietwohnung.
    Mehr als die Staatsanwaltschaft fürchten solche Firmen die Steuer-
    behörde. Die ist immer effektiver. Anzeigen sind da auch anonym
    möglich, denen nachgegangen wird. Dafür sind dann die obigen An-
    gaben wieder erforderlich.
    Also noch einmal: auf gar keinen Fall irgendeine Ware vorauszahlen,
    wenn der Verkäufer nicht seit längerem bekannt ist, sonst ist die Sache
    zu einseitig.
    Ich glaube, dass ersteigertes Gut sofort zur Lieferung fällig ist. Es han-
    delt sich hier doch nicht um eine Terminbörse ?
    Ich kenne den IT-Auftritt dieser firma nicht, bin aber fast sicher, dass
    dieser sämtliche oben genannten Angaben enthalten muss.

    Hallo Prince,


    die Rauminhaltsmessung der 50 Peso-Münze ergibt ein spezifisches
    Gewicht von 8,92 g/cm3, ohne die Vertiefungen neben dem erhabenen
    Druck zu berücksichtigen.
    Selbst unter der Annahme, dass nur die halbe Höhe von 3,06mm
    massiv ist, würde man dann erst ca. 800-er-Gold vermuten können
    (2 x 8,92 = 17,84 g/cm3, 100% Gold = 19,32 g/cm3)


    Diese Rauminhaltsberechnung hat übrigens auch Archimedes über
    die Bestimmung von "pi" (damals noch 1000 Jahre lang 22:7) erst möglich gemacht.


    35,08mm d : 2 = r 1,754cm x r 1,754cm x pi 3,14159 x h 0,306 cm =
    2,958 cm3 Wasserverdrängung nach Archimedes.


    Gewicht 26,4g : Wasserverdr. 2,958 = 8,92 g/cm3


    MfG

    Goldjunge etc.,


    ich glaube, dass das Geldwäschegesetz eine Ausweis-/und oder
    Erklärungs-pflicht bei Überschreiten eines bestimmten Wertes vor-
    sieht, der vom Gegenwert eines Barrens Gold übertroffen wird. Dasselbe
    gilt natürlich auch bei Bareinzahlungen auf Bankkonten in derselben
    Höhe.
    Damit soll das Weißwaschen von Geld nach dem 11.9. verhindert
    werden.


    MfG