Dabei wäre ich mir keinesfalls sicher, dass Royalties und Streams sich so einfach abschütteln lassen.
German, selbst wenn die Rechte dinglich gesichert sind, wie bei uns ein Grundpfandrecht, dann geben sie im Konkurs nur ein Recht auf vorrangige Befriedigung (Wertersatz) aus dem Erlös, nicht auf Fortbestand. Rechte, die im Konkurs fortbestehen, sind die Ausnahme. Das hat auch Sinn, denn leicht könnte das Objekt mit der Belastung unverkäuflich sein. Daher nehme ich an, dass es in der hier maßgeblichen Rechtsordnung (die ich nicht kenne) ebenso ist.
Neumayer und Giustra sind beide fähig, eine Mine zu beurteilen. Wenn sie sich hier unterschiedlich entschieden haben, so liegt das vermutlich an unterschiedlichen Preiserwartungen für Gold und Silber. Denn je schneller und höher die Metallpreise steigen, desto besser war es, jetzt zuzugreifen.
Eine Bilanz kann ich lesen. Aber deshalb weiß ich noch lange nicht, ob stimmt, was drinsteht.
Gruß! Fritz