Zitat von dem Link
Die Chronologie eines Betrugs
Wurde von der Marburger Bank eine Zweckerklärungen gefälscht um das Vermögen eines unbeteiligten Rentners, der längst verstorben ist, in die Haftung für dessen Sohn zu bringen?
Wie die Whiteshire Solutions mittels Lügen und Verleumdungen eine alte, kranke Frau fertig macht und familiär isoliert um sie finanziell ungestört ausplündern zu können. Wie ein ehemaliger Mitarbeiter der Volksbank Mittelhessen, der bei seinen Kunden in hohem Ansehen steht, von dieser, bzw. der Whiteshire Solutions, als hinterhältiger Betrüger verleumdet wird.
Wie bereits an andere Stelle erwähnt wurde die Marburger Bank von der Volksbank Mittelhessen geschluckt.
Die übernehmende Volksbank Mittelhessen verramschte einen Teil der Kreditforderungen weit unter Wert an die Atrion Collateral No. 2 in Frankfurt und diese beauftragte die „Whiteshire Debt Solutions GmbH“ damit die verkauften Schuldner durch Zwangsversteigerung in den Ruin zu treiben.
Einem dieser Schuldner wurde im Januar 2007 ein Besuch abgestattet und man sagte ihm unverblümt und ohne jedes Mitgefühl, dass man die Zwangsversteigerung gegen ihn betreiben und ihn ohne jede Rücksichtnahme von Haus und Hof jagen werde.
Aber nicht nur das, angeblich hätten seine Eltern eine Zweckerklärung unterschrieben wonach auch deren Haus für die Verbindlichkeiten des Schuldners haften sollte so dass auch deren Haus in die Zwangsversteigerung gebracht würde.
Der Schuldner war entsetzt. Ihm war nichts davon bekannt, dass seine Eltern für ihn hafteten. Zwar erinnerte er sich daran, dass die Marburger Bank im Frühjahr 2002 ein solches Ansinnen an ihn gestellt hatte als er mit der Marburger Bank über weitere Kredite verhandelte, aber dieses Ansinnen war von ihm strikt abgelehnt worden.
Unter dem Vorwand des Datenschutzes weigerten sich die Vertreter der Heuschrecken ihm weitere Informationen über die sog. Zweckerklärung zu geben.
Die Eltern des Schuldners hatten auf ihrem Haus eine Grundschuld eingetragen gehabt die einmal als Sicherheit für ein Darlehen gedient hatte.
Dieses Darlehen war längst zurückgezahlt worden und die Grundschuld wurde dadurch zur sog. Eigentümergrundschuld. Sie gehörte also den Eltern des Schuldners.
Nun sollten die Eltern im Oktober 2001 eine Zweckerklärung unterschrieben haben wonach sie diese Grundschuld als Sicherheit für ein Darlehen des Sohnes zur Verfügung gestellt hätten, so behauptete die Volksbank Mittelhessen und die mit ihr verbundenen Heuschrecken.
Allerdings gab es berechtigte Zweifel an dieser Darstellung:
Erkrankung an Alterdemenz
Der Vater, Jahrgang 1920, war ab Frühjahr 2001 zunehmend an Altersdemenz erkrankt. Im Juni 2001 war er bereits erheblich wesensverändert und unternahm Dinge die für ihn völlig untypisch waren.
So lieh er beispielsweise im Juni 2001 einer ihm völlig unbekannten Person 10.000,- DM ohne auch nur Namen und Anschrift dieser Person zu kennen. Natürlich bekam er dieses Geld nie wieder.
Nach diesem Vorfall wurde mit dem zuständigen Bankangestellten, dem Leiter jener Filiale die ausschließlich vom Vater aufgesucht wurde und dem diese Veränderungen auch aufgefallen waren, vereinbart, dass dem Vater nur noch kleinere Bargeldbeträge ausgezahlt werden sollten. Bei größeren Geldabhebungswünschen des Vaters sollte zuvor die Ehefrau des Sohnes telefonisch verständigt werden.
Im Oktober 2001 war der Krankheitsverlauf des Vaters bereits so weit fortgeschritten, dass er selbst kleinere Lebensmitteleinkäufe nicht mehr alleine tätigen konnte weil er keine Beziehung mehr zu Geld hatte. 5 Euro oder 100 Euro konnte er nicht mehr unterscheiden, für ihn war alles gleich, so dass die Schwiegertochter bei nahezu allen Einkäufen mitfuhr. Auch ansonsten konnte der Vater kaum noch zwischen Fantasie und Wirklichkeit unterscheiden.
Die Mutter des Schuldners, Jahrgang 1921, war seit einer Gehirntumoroperation im Jahre 1985 behindert. Bankgeschäfte überließ sie seit dieser Zeit vollständig ihrem Mann und leistete Unterschriften nur dann wenn ihr Mann ihr sagte, dass sie unterschreiben müsse.
In dieser Zeit sollten die Eltern, so die Aussage der Whiteshire Solutions, die Zweckerklärung unterschrieben und ihr Haus als Sicherheit gegeben haben.
Zweckerklärung aus heiterem Himmel
Das Merkwürdige daran ist aber, dass es im Jahre 2001 keinerlei konkrete Darlehensgespräche zwischen dem Schuldner und der Marburger Bank gab.
Der Schuldner hatte im Jahre 2000 erheblich investiert und die Marburger Bank hatte dies teilweise finanziert. Die letzten Darlehen waren im Dezember 2000 ausgezahlt worden. Es gab somit für die Bank keinerlei Notwendigkeit zusätzliche Sicherheiten zu fordern und für den Schuldner keinerlei Notwendigkeit weitere Sicherheiten zu gewähren.
Erst nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes erhielt die Mutter eine Kopie jener Zweckerklärung.
Aus dieser Kopie ging hervor, dass die Grundschuld auf dem Haus der Eltern zwei Darlehen absichern sollte.
Die Eltern hatten im Jahre 1998 auf eigenem Namen einen Kredit über 70.000,- DM bei der Marburger Bank aufgenommen. Dieser Kredit diente der Finanzierung eines Fahrzeuges im Betrieb des Sohnes.
Dieser Kredit war den Eltern seinerzeit ohne Hinterlegung irgendwelcher Sicherheiten gewährt worden.
Dieser Kredit wurde vom Schuldner ordnungsgemäß bedient und war im Oktober 2001, als die Zweckerklärung angeblich unterschrieben worden sein soll, bereits fast zur Hälfte zurückgezahlt.
Es stellt sich daher die Frage warum die Bank, nachdem sie den Kredit im Jahre 1998 ohne weitere Sicherheiten gewährt hatte, nun, nachdem der Kredit schon fast zur Hälfte getilgt worden war und nur noch mit 39.600,- DM valutierte, für diese 39.000,- DM eine erstrangige Grundschuld in Höhe von 70.000,- DM auf einem Wohnhaus fordern sollte ?
Insbesondere stellt sich aber die Frage, warum die Eltern hierauf hätten eingehen sollen ? Warum sollten sie, nachdem sie das Darlehen längst bekommen und dieses bereits zu einem erheblichen Teil zurückgezahlt war, der Bank eine erstrangige Grundschuld auf ihrem Haus gewähren sollen die fast doppelt so hoch war wie das Darlehen selbst? Warum sollte jemand einer Bank weitere Sicherheiten geben ohne dafür eine Gegenleistung zu erlangen ?
Ähnliches gilt für den 2. Kredit der laut Bank abgesichert werden sollte.
Im Herbst 2000 war dem Schuldner für eine Betriebserweiterung ein Kredit über 500.000,- DM gewährt worden. Dieser Kredit war durch entsprechende Grundbucheintragungen auf den Grundstücken des Schuldners hinlänglich abgesichert worden. Dies sah auch die Marburger Bank so, die das Darlehen ja auf Grund der ihr vorliegenden Sicherheiten gewährt hatte.
Dieser Kredit wurde im Dezember 2000 ausgezahlt.
Auch hier stellt sich die gleiche Frage: Warum sollten die Eltern ein Jahr später ihr Haus für ein Darlehen als zusätzliche Sicherheit hergeben welches von der Bank bereits in voller Höhe auf den Grundstücken des Sohnes ausreichend abgesichert worden war und zu dieser Zeit bereits nur noch mit rund 388.000,- DM offen stand ?
Es gab für die Eltern überhaupt keinen Grund so zu handeln!
Nun könnte man natürlich einwenden, die Bank habe aus irgendwelchen Gründen weitere Sicherheiten gefordert.
Allerdings müsste es dann hierzu einen Schriftverkehr geben.
Hierzu würden z.B. Briefe an den Schuldner gegangen sein in denen man um ein Gespräch bat und/ oder in denen man mitteilte, dass weitere Sicherheiten notwendig seien. Es müssten Briefe an die Eltern gegangen sein in denen diese über den Sachverhalt aufgeklärt wurden und/oder in denen diese gebeten wurden zu einem bestimmten Zeitpunkt bei einer bestimmten Filiale vorzusprechen um die Zweckerklärung zu unterschreiben .
Alles dies scheint es nicht zu geben.
Folgen wir der Darstellung der Bank, müssten die Eltern aus heiterem Himmel, ohne jedes Vorgespräch, ohne jede rechtliche Notwendigkeit und ohne jede Gegenleistung einfach so ihr Haus verpfändet haben.
Vielleicht sollen wir uns das so vorstellen :
Die Eltern gingen gemeinsam, irgendwann einmal, bei der Filiale der Marburger Bank vorbei um etwas Bargeld abzuheben. Bei dieser Gelegenheit hat dann irgendein unbekannter Mitarbeiter der Bank gefragt:
„Wollen Sie uns nicht Ihr Haus als Sicherheit verpfänden, Sie kriegen auch nichts dafür?“ Und die alten Leute müssen gesagt haben : „Klar machen wir das, nichts ist uns lieber! Haben Sie denn die Formulare schon fertig? Dann geben Sie uns diese her damit wir der Bank ein Geschenk machen können“!
Forderung einer Zweckerklärung im März 2002 wurde abgelehnt
Im März 2002 fanden Besprechungen in den Räumen der Marburger Bank statt.
Ziel dieser Besprechung war die Umwandlung eines Überziehungskredites in ein langfristiges Darlehen. (Die Bank hatte hier eine wunderbare Geschäftsidee gehabt. Sie hatte dem Schuldner mündlich eine Zusage gegeben seine im Jahre 2000 geplanten Investitionen zu finanzieren. Sie hatte Grundschulden auf seinen Grundstücken eingetragen um die Kredite abzusichern und dann hatte sie alles über das Girokonto des Schuldners abgewickelt. Die Darlehen waren grundbuchlich abgesichert aber der Schuldner zahlte bis zu 17 % Zinsen für Kredite die normalerweise nur 5 - 6 % Zinsen gekostet hätten.)
Man sicherte dem Schuldner nun endlich die Umwandlung des Überziehungskredites zu wodurch sich die Zinsbelastung des Schuldners deutlich verringert hätte. Mit diesem Versprechen köderte man den Schuldner und forderte aber weitere Sicherheiten. Hierzu gehörten weitere Grundschulden auf Grundstücken des Schuldners aber auch die Forderung, die Eltern sollten die zu diesem Zeitpunkt nicht abgetretene Grundschuld auf ihrem Wohnhaus durch Unterzeichnung einer Zweckerklärung an die Bank als Sicherheit abtreten.
Dieses letzte Ansinnen wurde von dem Schuldner strikt abgelehnt.
Er begründete dies damit, dass der Vater schwer krank sei und ihn ein solches Ansinnen nur unnötig aufregen würde und auf der anderen Seite wohl auch keine rechtliche Bedeutung habe da der Vater ohnehin nicht wüsste was er unterschreibt.
Die Mitarbeiter der Bank sahen dies ein und strichen in Gegenwart des Schuldners die Forderung nach einer Zweckerklärung aus ihrem Wunschkatalog.
Wenn die Bank am 26.03.02 die Grundschuld auf dem Haus der Eltern durch Unterzeichnung einer Zweckerklärung forderte, lässt dies den zwingenden Schluss zu, dass die Bank im März 2002 nicht im Besitz einer Zweckerklärung war sonst hätte es keinen Sinn gemacht eine solche zu fordern. Dies lässt den weiteren zwingenden Schluss zu, dass es zu diesem Zeitpunkt die Zweckerklärung vom 12.10.2001 noch nicht gab.
Wenn es aber im Frühjahr 2002 diese Zweckerklärung noch nicht gab, wie kann es dann heute eine Zweckerklärung geben die im Oktober 2001 unterzeichnet worden sein sollte?
Hier fallen dann nur 2 Erklärungen ein:
Entweder herrschte bei der Bank eine große Schlamperei und man wusste dort nicht was man für Sicherheiten hatte, oder die Zweckerklärung ist gefälscht und wurde erst lange nach dem 26.03.2002 von dem bis dahin längst verstorbenen Vater „unterzeichnet“.
Schauen wir uns den weiteren Ablauf an und machen wir uns dann ein Bild :
Die Lügen und Verleumdungen der Whiteshire!
Auf Seite 2 dieser Zweckerklärung gibt es eine Spalte in der der Mitarbeiter der Bank, der die Unterzeichnung annimmt, bestätigen soll, dass der Unterzeichner die Zweckerklärung in seiner Gegenwart unterschrieben hat. Er soll sogar die Identität des Unterzeichners bestätigen, die Ausweise kontrollieren usw..
Diese Spalte, und dies passt zur gesamten Geschichte, ist in der vorliegenden Zweckerklärung nicht ausgefüllt worden.
Es ergibt sich aus der Zweckerklärung nicht bei welchem Bankangestellten die Eltern die Unterschrift geleistet haben sollen.
Die erste (?) Lüge der Whiteshire
Die Eltern hatten immer nur eine ganz bestimmte Filiale der Marburger Bank aufgesucht, seit über 30 Jahren. Der dortige Filialleiter war den Eltern schon ewig bekannt, man pflegte einen vertrauten Umgang und sprach auch über private Dinge und traf sich hin und wieder privat bei gemeinsamen Bekannten.
Wenn, konnte die Zweckerklärung nur von diesem Filialleiter entgegengenommen worden sein. Der Filialleiter, mittlerweile pensioniert, versicherte aber in mehreren Gesprächen, dass er den Eltern die Zweckerklärung nicht vorgelegt hätte, er von einer solchen Zweckerklärung auch keinerlei Kenntnis habe. Wobei er mehrmals versicherte:
„Wäre die Bank im Besitz einer solchen Zweckerklärung gewesen hätte ich dies wissen müssen da ich in meiner Filiale Kopien der Akten meiner Kunden hatte.“
Der Schuldner versuchte nun über die Whiteshire in Erfahrung zu bringen wer die Zweckerklärung abgenommen habe. Aber dies wurde von der Whiteshire abgeblockt, man gab keine Antwort.
Der ehemalige Filialleiter hatte zwischenzeitlich Kontakt mit der Mutter aufgenommen um sie zu unterstützen. Er empfahl der Mutter einen Rechtsanwalt einzuschalten. Es traf sich, dass sein Sohn Rechtsanwalt war. Dieser schrieb an die Whiteshire.
Erst nach dessen Einschaltung teilte die Whiteshire mit Schreiben vom 22.05.2007 mit :
„Nach Aussage eines ehemaligen Mitarbeiters der Volksbank Mittelhessen eG handelt es sich bei den Unterschriften zweifelsfrei um die Unterschriften Ihrer Mandantin.... und ihres verstorbenen Ehemannes. Dieser ehemalige Mitarbeiter kann auch bezeugen, dass die Eheleute im Jahre 2001 „Herr ihrer Sinne waren“.
Wer dieser ehemalige Mitarbeiter sein sollte wurde aber weiter verschwiegen.
Mit Schreiben vom 31.05.2007 wurde die Whiteshire aufgefordert den Namen des Mitarbeiters zu nennen.
Dieses Schreiben wurde nicht beantwortet.
Mit Schreiben vom 19.06.2007 wurde erneut angefragt und mit einer Strafanzeige wegen Betrug für den Fall gedroht, dass der Name nicht genannt würde.
Nun nannte die Whiteshire den Namen des Bankangestellten.
Angeblich sei es der Filialleiter jener Zweigstelle gewesen, die von den Eltern immer aufgesucht worden war. Diese Person, die bisher vehement bestritt etwas damit zu tun zu haben, habe die Zweckerklärung entgegengenommen.
Ein Mieter der Mutter rief den Schuldner an: „Ihre Mutter ist zusammengebrochen. Ich habe schon den Notarzt alarmiert, der hat Ihrer Mutter eine Spritze gegeben, sie muss absolute Ruhe haben.“
Die Mutter war völlig verstört und verzweifelt als der Sohn kam.
„Kannst du dir das vorstellen ? Den Herrn W. kennen wir seit fast 30 Jahren, er hat sich immer noch nach dem Vater erkundigt als der schon längst krank war und jetzt sagt der wir hätten die Zweckerklärung bei ihm unterschrieben. Das stimmt doch gar nicht, ich war mit dem Vater doch gar nicht bei ihm in der Filiale um so ein Formular zu unterschreiben.“
Auch der Sohn war empört und fühlte sich hintergangen. Mehrfach hatte Paul W. versichert nichts von einer Zweckerklärung zu wissen und auch keine entgegengenommen zu haben und jetzt diese Aussage.
Während die Mutter in Resignation verfiel und den Kampf um ihr Haus aufgeben wollte, stellte der Sohn den ehemaligen Filialleiter schriftlich zur Rede.
Paul W. reagierte sofort. Es sei eine Lüge was die Bank bzw. die Whiteshire behauptet. Niemals habe er den Eltern eine Zweckerklärung zur Unterschrift vorgelegt. „Dies gebe ich Ihnen schriftlich, und wenn die Herrschaften vom Vorstand glauben sie könnten mir die Fehler anhängen die sie begangen haben fange ich mal an aus dem Nähkästchen zu plaudern “
Die zweite (?) Lüge der Whiteshire
Der Sohn und Schuldner schickte eine Kopie des Schreibens des Paul W. an die Whiteshire und forderte zur Stellungnahme auf. Aber die Whiteshire ging hierauf nicht ein und stellte stattdessen eine neue Lüge auf:
Der Rechtsanwalt der Mutter hatte die Frage gestellt, warum die Eltern im Jahre 2001, einfach so, ihr Haus der Bank als Sicherheit hätten geben sollen ohne dafür irgendeine Gegenleistung zu bekommen.
Diese Frage beantwortete die Whiteshire gegenüber der Mutter damit, dass der Sohn im Jahre 2001 von der Marburger Bank ein weiteres Darlehen erhalten hätte und die Zweckerklärung als Sicherheit für dieses Darlehen gedient hätte.
Nun könnte man natürlich nüchtern feststellen, dass es sich bei dieser Aussage eben auch nur um eine plumpe Lüge handelt die vor Gericht leicht widerlegt werden kann.
Man muss aber berücksichtigen, dass der Empfänger einer solchen schriftlich verfassten Lüge eine 86-jährige kranke Frau ist.
Diese Frau wird wochenlang unter Druck gesetzt mit der Ankündigung, dass ihr Haus zwangsversteigert wird, dann wird ihr eingeredet, dass ein langjähriger Vertrauter sie hintergangen hat und zuletzt wird die Behauptung aufgestellt , dass sogar ihr eigener Sohn sie hintergangen habe und ohne ihr Wissen ein Darlehen aufgenommen habe für dass sie nun haften soll.
Natürlich beginnt ein alter Mensch, nachdem man ihm mit diesen schriftlich verfassten Lügen eindeckt, dass Vertrauen in die Menschen der Umgebung zu verlieren und ihnen zu misstrauen.
An wen soll sich eine alte Frau, die weder altersbedingt noch aus gesundheitlichen Gründen in der Lage ist sich selbst zu wehren noch wenden wenn es Organisationen wie der Whiteshire gelingt Misstrauen und Zwietracht zu säen?
Der alte Mensch flüchtet sich dank solcher Lügen zu Beruhigungsmittel und in Resignation und fragt sich bei jedem Besuch von Freunden und Verwandten ob diese nicht nur gekommen sind um ihn zu betrügen.
Eine Vorgehensweise, die noch widerlicher erscheint als beispielsweise jene sog. „Enkeltricks“ von denen immer wieder in den Zeitungen berichtet wird.
Bei den „Enkeltricks“ verlieren die alten Menschen „nur“ ihr Geld. Organisationen wie die Whiteshire nehmen darüber hinaus auch noch dem alten Menschen das Vertrauen in die nächsten Angehörigen um ihn dadurch auch noch menschlich völlig zu isolieren.
Ein Verhalten, welches wir nicht nur als kriminell empfinden sondern als im höchsten Maße verabscheuungswürdig und wir wollen dabei nicht vergessen, dass es die Volksbank Mittelhessen ist die die Verantwortung hierfür, zumindest im moralischen Sinne, trägt.