@ BOPeters - zunächst merci für die Antwort wie gewünscht Punkt-für-Punkt (das war zB bei den seligen heinzels hier im Forum nicht (nie) der Fall). Einige Nachfragen s.u.
@all
NOCH ist meine Meinungsfindung hierzu nicht ganz abgeschlossen, auch wenn EINIGE (nicht alle) der hier genannten Gegenargumente gegen Xetra-Gold nicht widerlegt werden KÖNNEN. Dazu zählen insbesondere Schablonskis Punkte
Original von Schablonski
1. Der Goldbesitz ist öffentlich [und damit im Krisenfall staatlicherseits konfiszierbar - das gilt erst recht für INSTITUTIONELLE Holdings]
2. Der Wertzuwachs ist steuerpflichtig [ab 2009]
3. Die Sicherheit ist auf dem Papier gegeben
4. Die Kostendifferenz [ggü. eigenem physischen Besitz] ist gering - wenn überhaupt positiv
5. Stolperstellen werden erst im Nachhinein sichtbar
Speziell das Problem des letzten Punktes ist aber durch geeignetes Nachfragen (ggf. Nachbohrens) zu verkleinern.
Tantali: Bin Abonnent von Siegels Goldmarkt. Wann und wo ist denn der Artikel erschienen? Oder kennst (schreibst ) Du die neue Ausgabe schon?
BOPeters (Nachfragen)
Antworten zu den Punkten a) bis d) und f) sind verstanden und OK
Antwort zu e) (Einlagerung am Sitz der Gesellschaft):
=>Bitte um eine genauere Erläuerung, warum man Clearstream hier überhaupt benötigt? Nur deshalb, weil die die Verwahrungskapazitäten / Tresorräume haben? Hat Clearstream ERFAHRUNG mit der Verwahrung PHYSISCHER Assets (ungleich Wertpapier-Globalurkunden aus Papier etc.)?
Antwort zu g) (Einlagerung „allocated“, d.h. in eigenem Tresorraum und klar physisch abgegrenzt von Drittbeständen): Sie schreiben "Die Goldbarren lagern in einem separaten Tresorraum, von den Wertpapieren".
=> Für uns wäre wichtig zu wissen, ob die Goldbarren auch physisch abgegrenzt (von eventuellen DRITTbeständen an GOLD) lagern; NICHT nur von den WERTPAPIER-Drittbeständen der Clearstream. Das ist nämlich die Definition von "allocated" - und die Einhaltung ist SEHR wichtig. Wer genau hat ZUGANG (juristisch / physisch mit Schlüssel etc) zu diesem SEPARATEN Raum?
Antwort zu h) (Veröffentlichung Barrennummern und An-/Verkaufsdaten): Sie schreiben "Das Ankaufdatum werden wir nicht mit veröffentlichen".
=> Das ist nicht gut, weil so die (bei den Zentralbanken regelmäßig üblichen) Ver- und Entleihungen möglich werden - insbesondere, wenn nur einmal im Jahr auditiert wird. Zudem kann so nicht nachvollzogen werden, ob (siehe Usancen vieler Zentralbanken) nicht über temporäre Verleihungen der Goldmarkt manipuliert wird. Wir wollen das ja XETRA-Gold nicht UNTERSTELLEN - aber zB beim SLV ist es mittlerweile fast nachgewiesen, dass über sehr dubiose An- und Verkaufszeitpunkte sowie über Verleihungen (die klar NICHT im Interesse der Anleger lagen) der Silbermarkt manipuliert wurde und wird. Xetra muss hier höchstmögliche Transparenz zur Vorbeugung gegen solche Vorwürfe schaffen. NACHTRÄGLICHE (etwa 4 Wochen spätere) Veröffentlichungen der An- und Verkaufszeitpunkte tun ja niemandem weh - damit macht man sich nicht den Markt kaputt.
Antwort zu i) (kurzfristiger und jederzeitiger Zugang eines unabhängigen Auditors): Sie schreiben "Die Clearstream ist selbst Auditor bzw. Treuhänder in einer ganzen Reihe von Geschäften. Die Revision wird einmal im Jahr den Goldbestand überprüfen, dazwischen immer bei Ein- und Ausgängen von Gold."
=> Es stört sicherlich viele potenzielle Anleger, dass eine TOCHTER der Emittentin SELBST auditiert ! Warum hat man für die Verwahrung und selbstredend erst recht für den Audit nicht einen unabhängigen Dritten beauftragt?? Insbesondere stört natürlich auch, dass die Clearstream nicht nur Tochter, sondern auch noch physische Verwahrungsstelle ist UND sich dann einmal im Jahr SELBST in den Tresor schaut... Bei Flowtex sind wegen ähnlicher Konstruktionen jahrelang Luftbuchungen von ganzen Großmaschinen nicht aufgeflogen. Wie gesagt - wollen wir nicht unterstellen - aber das Motto müsste heißen "avoid the rumours"...
=> Und nicht zuletzt ist einmal jährlich nur dann OK, wenn es auch sehr kurzfristige und unangemeldete Zwischenkontrollen durch UNABHÄNGIGE Prüfer (s.o. - NICHT Clearstream selbst) geben kann. Im Radsport sind fast alle Dopingfälle erst durch UNANGEMELDETE Kontrollen aufgeflogen. Es ist KEIN Problem für jemanden mit krimineller Energie, einmal im Jahr das Gold dahin zu schaffen, wo es gerade auditiert werden soll.
Antwort zu j) (Verzicht auf Entleihungen und jegliche Derivatgeschäfte): Sie schreiben "Der Goldbestand der Deutsche Börse Commodities wird nicht verliehen oder sonstwie wirtschaftlich genutzt."
=> BOPeters glauben wir das natürlich - aber bitte trotzdem noch um explizite Angabe der Stelle(n) im Regelwerk zu XetraGold (mit Link), wo diese Selbstbeschränkung "keine Derivat- und Verleihgeschäfte" explizit drinsteht und wo die genaue Haftungssumme genannt ist, falls das nicht eingehalten werden sollte und so (im Krisenfall) ggf. ein Schaden für die Anleger wegen nicht ausreichendem physischen Metallbestand entstehen sollte.
Antwort zu k) (Haftungsbewehrte explizite Garantie, dass kein Barren mehrfach-verkauft oder entliehen ist): Sie schreiben "Die Clearstream haftet mit 50 Millionen Euro, dass jede Teilschuldverschreibung Xetra-Gold mit exakt einem Gramm Gold hinterlegt ist."
=> Auch hier zu die Bitte um GENAUE Quellenangabe. In welchen Fällen wird gehaftet? Und wo steht, dass jede Teilschuldverschreibung über 1g mit genau einem PHYSISCHEN GRAMM im ALLOCATED BESITZ UND EIGENTUM von XetraGold hinterlegt ist? (keine unallocated Hinterlegung - zusammen mit anderen Goldemittenten wie in der angelsächsischen Welt üblich!).
Antwort zu l) (Abholung möglich - bei geringen Gebühren und Volumina). Sie schreiben "Das Einzige, was wir nicht erfüllen können, ist die Selbstabholung bei "kleinen Mengen", da im Clearstream-Tresor ausschließlich Standardbarren aufbewahrt werden."
=> Die Antwort ist zwar juristisch klar. Ich wage aber die Prognose, dass bei einer Abholung erst ab Standardbarrengröße (12,5 kg) praktisch NIE jemand einlösen wird. Denn Private mit einer Einlage über 300.000 $ dürften dann doch lieber den eigenen Tresor befüllen. Und die Instis DÜRFEN sich ja nicht ausliefern lassen (siehe Diskussion oben). Damit ist das Ganze dann doch eher unter "Werbegag" einzustufen, denn EINE SOLCHE Auslieferungsmöglichkeit besteht dann nur akademisch-theoretisch. Vermutlich wird es in den kommenden 3 Jahren NIE jemand testen können... Meines Wissens ermöglicht einer Ihrer Wettbewerber in der Schweiz die Auslieferung ab 1kg Gold. Es sollte bei Clearstream möglich sein, auch ein paar 1kg-Barren zu verwahren, damit die Auslieferungsmöglichkeit nicht nur theoretisch ist...
Halten wir somit als Zwischenfazit bis zur Beantwortung dieser Nachfragen fest, dass es einige GRUNDSÄTZLICHE und UNWIDERLEGBARE Argumente gegen eine Anlage in XetraGold oder in JEDEN anderen EM-ETF bzw. -Schuldverschreibung gibt (siehe ganz oben). TROTZDEM KÖNNTE ein seriöses Produkt auch für Privatanleger sinnvoll sein, die aus irgendwelchen Gründen eben nicht daheim und pyhsisch lagern wollen. Insbesondere der Punkt l) zeigt aber klar auf, dass die Zielgruppe für XetraGold wohl eher Instis sind (was BOPeters ja auch bereits bestätigt hat).
Betreffend Instis und ihre Probleme mit einem solchen Konstrukt IN EINER KRISE habe ich bereits eine Frage gestellt und eine Antwort bekommen:
"In einer extremen Krise, in der nur noch der physische Besitz von Gold zählt, aber alles andere zusammenbricht, würde ich mir als Fonds-/ Versicherungsmanager die Frage stellen, ob ich das Investmentgesetz missachte oder die Interessen meiner Millionen Kunden. Meine persönliche Antwort darauf wäre recht klar: Ich wünsche mir, dass meine Lebensversicherer etwas Xetra-Gold im Portfolio haben (wo sie doch heute kein physisches Gold kaufen dürfen)."
=> Tja BOPeters. INHALTLICH kann man dem nur zustimmen (wirklich - Sie haben völlig recht!). Aber leider fürchte ich, wenn die Dt. Börse AG SO etwas in einen Verkaufsprospekt schreibt oder es auch nur ggü. einem institutionellen Kunden als Verkaufsargument ERWÄHNT, dürfte sehr schnell die Bafin einschreiten und den weiteren Vertrieb untersagen. Aufruf zum Rechtsbruch - tststs... Fakt ist somit: ein SERIÖSER Insti / Fondsmanager kann sich legalerweise über XetraGold sein Depot nicht absichern. Zudem muss man Ihnen auch rein praktisch widersprechen: Im extremen Krisenfall (also gerade dann, wenn der Fonds das physische Gold bräuchte), werden NICHT die Interessen der "Millionen Kunden" im Vordergrund stehen. Der Fondsmanager wird dann KEINE FREIHEITEN mehr haben, das Gold auszuliefern (noch dazu entgegen dem geltenden InvG) - sondern der Staat und die Bafin werden ihn verhaften lassen, sollte er das wirklich versuchen!
Nachsatz: Eine letzte Nachfrage noch zur Dt. Börse AG. Ja - sie hat -je nach Betrachtung- eine Geschichte zurück bis ins 16. Jhdt. Könnten Sie uns aber freundlicherweise die aktuellen Besitzverhältnisse dieses "deutschen" Unternehmens nennen? Beim letzten Ansehen vor einigen Monaten war bereits eine Mehrheit >50% der Anteile in ausländischem Eigentum. Können Sie uns die aktuelle Zahl nennen (sie wird regelmäßig in der Presse genannt - waren es nicht zuletzt sogar 70%)? Und bitte auch dazusagen, wann bei der Deutschen Börse AG (und damit auch bei Clearstream) zuletzt in ihrer mehrhundert-jährigen Geschichte ein solch niedriger deutscher Anteilsbesitz registriert war...