Naja, das ist m.E. doch schon recht einfach.
Ich hatte mir mal vor Jahren ein Handy gekauft, das dann nicht lieferbar war.
Also habe ich mir das Gerät anderweitig besorgt (viel teurer!) und dann den Differenzbetrag gegenüber dem nicht liefernden Verkäufer gelten gemacht. I.d.R. wird man einen ausufernden Rechtsstreit vermeiden - in meinem Fall wurde andstandslos geleistet.
Im Falle der Maus würde ich jetzt einen Lieferanten suchen, der liefern kann, und das SC mitteilen (ob das nun auf eBay ist oder ein EM-Händler) und die Mehrkosten bei SC einfordern...
Damit ist der Schaden (nämlich der Mehrpreis) klar nachweisbar...
ja das wäre eine Möglichkeit
aber selbst wenn du jetzt ein Teil für 950€ finden solltest und es erwirbst
hast du ersteinmal den Aufwand mit Anwalt und Klage - das ganze kann dann auch eine ganze Weile dauern
und falls der Richter anders entscheiden sollte hast du dann die Münze mit 950€ an der Backe
+ mögliche Anwaltskosten denn eine RSV wird dies wohl kaum übernehmen.