Innerhalb der Piratenpartei gibt es wohl Bestrebungen, den reduzierten MwSt-Satz GANZ abzuschaffen und den "regulären" von 19% auf 25% zu erhöhen, d.h. Silbermünzen sollen zukünftig - wenn es nach denen geht - mit 25% besteuert werden. Aus den Steuermehreinnahmen soll es allerdings ein "Kickback" an die Bevölkerung geben...
Der Antrag findet sich hier:
http://wiki.piratenpartei.de/A…012.2/Antragsportal/PA544
Ich habe jetzt länger nicht mehr ferngesehen, aber ich denke, noch haben die Piraten im Deutschen Bundestag nicht die Mehrheit, oder? 
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ja wäre ganz schlimm - erhöhung der silbermünzen steuer von 19 auf 25%
@GoldBullish« hätte sich vielleicht mal eher vehement über die erhöhung der silbermünzen steuer von 7 auf 19% auslassen sollen
aber über dekadente grossparteien die vornehmliich das kapital unterstützen
zieht man ja als unternehmer auch nicht zu felde, gelle...
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zitat,
Antragstitel
Vereinfachung und Erhöhung der Umsatzsteuer, Abschaffung des ermäßigten Satzes, Umsatzsteuerbonus
Antragstext
Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm einzufügen:
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes (aktuell 7%) und die Erhöhung des Einheitssatzes (von heute 19%) auf 25% ein. Zugleich soll monatlich in der Höhe der Mehreinnahmen ein Umsatzsteuerbonus an die Bevölkerung gezahlt werden, und zwar als individuelle Geldzahlung zu gleichen Teilen je Einwohner. Dieser Umsatzsteuerbonus übernimmt die Funktion eines individuellen Freibetrages und führt in Bezug auf die Inanspruchnahme von Leistungen (Konsum) zu einer indirekten Progression der Umsatzsteuer. Durch die sozialere Verteilungswirkung und den Bürokratieabbau wird eine Entlastung der Sozialsysteme und des Staatshaushaltes erreicht.
Die heutige Staffelung der Umsatzsteuer dagegen hilft nicht den weniger Begüterten, sondern erzeugt große Mitnahmeeffekte, unglaubliche Bürokratie und völlig unnötige Rechtsstreitigkeiten. Außerdem bietet sich bei der letztlich willkürlichen Festlegung der verschiedenen Steuersätze ein vermeidbares Einfallstor für Lobbyisten, beispielhaft sei die Ermäßigung auf 7% USt. für Hotelübernachtungen genann