Mein Gott, macht ihr alle keine Fehler??
Außerdem wurde der Vertrag wegen Irrtum vollkommen korrekt angefochten (widerrufen).
Somit ungültig.
Doch jeder macht Fehler, aber man macht eigene Fehler und nicht die Fehler eines Zulieferers.
"leider gab es bei dem heutigen Angebot der 1/2 Oz Gold Maus 2008 ein kleines Missgeschick von Seiten unseres Zulieferers. Bei dem Artikel handelt es sich nicht um die reine 1/2 oz Goldmaus, sondern um die farbige Variante,"
Jemand fragt, ob die PM die Angebote für SC reinstellt...wohl eher nicht. Was eher in Frage kommt ist, dass die PM SC ein Angebot über die nichtfarbigen Münzen gemacht hat und SC die dann so eingestellt hat. Später stellte sich laut dem obigen Zitat heraus, dass der PM ein "Missgeschick" unterlaufen ist, weil es um die farbigen und nicht um die bereits verkauften nichtfarbirgen ging.
Aber:
1. Der Käufer hat SC durch das Klicken auf "Kaufen" ein Angebot über die nichtfarbigen Münzen gemacht.
2. SC hat dieses Angebot durch die Email-Bestätigung angenommen, womit der Kaufvertrag zustandegekommen ist (siehe dazu AGB von SC "III. Vertragsabschluss" letzter Satz).
3. Fertig.
"Stornieren" (die meinen wahrscheinlich "anfechten") kann man nur eine eigene Willenserklärung, die aufgrund eines Irrtums abgegeben wurde. Hatten sie zu dem Zeitpunkt der Annahme einen Irrtum? Wohl eher nicht, denn sonst gäbe es nicht die "Email-Bestätigung". Es ist meiner Ansicht nach daher vollkommen gleichgültig, ob der Perth ein "Missgeschick" unterlaufen oder in China ein Sack Reis umgefallen ist. Das ist für den Kaufvertrag belanglos, denn dieser kommt durch Angebot und Annahme zustande.