mich wundert eigentlich bei dieser versicherung, dass man vorher gar nicht angeben oder sogar vorzeigen muss, was in den paketen ist, die man verschickt. so kann doch eigentlich jeder immer behaupten, dass 499 euro in em drin waren.
Silberkauf im GSF
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Falls man von der DHL Schadensersatz haben will, wollen die meist die Kommunikation als Nachweis plus Überweisung.
Also wenn man 50 EUR überwiesen hat, dann erstatten die sicher keine 499.
Und die Namen auf den Überweisungen sollten auch mit dem Absender und Empfänger übereinstimmen. -
Falls man von der DHL Schadensersatz haben will, wollen die meist die Kommunikation als Nachweis plus Überweisung.
Also wenn man 50 EUR überwiesen hat, dann erstatten die sicher keine 499.
Und die Namen auf den Überweisungen sollten auch mit dem Absender und Empfänger übereinstimmen.Bei Geschenken oder Versand ohne vorherige Bezahlung gibt es nun mal keinen Überweisungsbeleg
Es reicht dann auch ein Einkaufsbeleg oder aktuelles Preisangebot aus dem internet. -
es wurde bereits gesagt: Der Verkäufer ist für eine ordnungsgemäße Verpackung verantwortlich. Das ist seine Pflicht. Bei Pflichtverstoß gibt es "Ärger".
War das nun ein betrügerisches Verhalten? Mmmhh...würde ich ihm zunächst nicht unterstellen, zumal ein anderer ja seine Sachen bekommen hat. Ich würde das eher als grob fahrlässig betrachten. -
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Frage an die Betroffenen:
besteht noch Kontakt zum Verkäufer? Warum äußert er sich hier nicht dazu?
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ein forenmitglied hat seine ware erhalten.
seit sonntag frueh antwortet der verkaeufer nicht mehr. ich weiss nicht warum.
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Wow, 6 Seiten voll in ein paar Stunden. Die Geschichte ist aber auch heftig. Wenn wir im Mittelalter leben würden, hätte es das Problem mit dem DHL-Versand zwar nicht gegeben aber im Betrugsfall würden wir Anderl jetzt auf dem Marktplatz finden. In Ketten, fixiert am Hals und Armen in diesen schönen Holzkonstruktionen. Weitere Ausführungen erspare ich mir und Euch...
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dass manche keine bewertungen wollen, hab ich nuelich auch zum ersten mal gehoert. damit man aus der anzahl der transaktionen keine gewerblichkeit schliesst?
Vielleicht weil man denkt, dass es keinen Aussenstehenden was angeht, wer wann mit wem was gehandelt hat? Es geht ja nun mal um einen Bereich, den man zu Recht als "sensibel" empfinden darf.
Das Fehlen positiver Bewertungen heisst rein gar nichts.
Zitat
5. Bewertung von MitgliedernNegative Erfahrungen sind umgehend in den Mitgliederbewertungen zu dokumentieren. Positive Bewertungen können im beiderseitigen Einvernehmen erfasst werden. Erledigte Angebots- bzw. Gesuchseinträge sind als solche zu kennzeichnen.
Tut mir im Uebrigen leid fuer die Geschaedigten hier.
Gruss, GL
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Gab es in der Zwischenzeit Neuigkeit in dem Fall?
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habe inzwischen das leere paket von der post wiederbekommen, mit einem aufkleber drauf, auf dem steht, dass man den absender kontaktieren werde.
weiss jemand, was bei diesem kontaktieren passiert? war hier jemand schonmal absender eines beschaedigten pakets? wird etwa gefragt, was drin war, und dann bezahtl?
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Ja, hatte ich schon mal. Ein Kärcher war in ein zu kleines Paket verpackt und dementsprechend beim Transport kaputt gegangen.
Post: Schlecht verpackt, wir haften nicht (könnte auch in diesem Fall zutreffen). Verkäufer hat mich bis über die maximale Zeit, bei der man bei ebäh noch bewerten kann, hingehalten und dann gesagt: Verklag' mich doch!Geld weg, Schrott entsorgen müssen - that's Life...
AuA
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weiss jemand, was bei diesem kontaktieren passiert? war hier jemand schonmal absender eines beschaedigten pakets? wird etwa gefragt, was drin war, und dann bezahtl?
Habe mal ein vergriffenes Buch für EUR 170 verkauft, was beim Transport trotz guter Verpackung (Folie + Innenverpackung + zusätzlich Außenverpackung - also effektiv Karton im Karton, dazwischen Füllmaterial) beschädigt wurde (von einem spitzen Gegenstand durchstoßen).
Erstmal hat die Post alles auf unzureichende Verpackung abgewehrt, was natürlich lächerlich war. Erst nach Drohung mit Gutachter und Anwalt wurde dann - nach 3-4x Schriftwechsel - komplett gezahlt, da wir Totalschaden angegeben haben, so hatte der Empfänger schlussendlich sein (beschädigtes) Buch für umsonst. Gut, dass ich damals nicht per Päckchen verschickt hatte, obwohl auch hier bei Privatverkauf rein rechtlich der Empfänger auf dem Schaden sitzen geblieben wäre. Wichtig ist natürlich, dass Empfänger und Versender keine voneinander abweichenden Angaben machen.
Bei reeller Btrachtung wird die Post Deinen Schaden nicht ersetzen - sorry. Bitte halte uns trotzdem auf dem Laufenden.
Hat der Versender sich denn nochmals geräuspert oder macht er auf Vogel-Strauß?
Gruß
Smithm
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letzteres.
danke fuer deinen bericht. was genau hat die post dich gefragt, um auf das mit der unzureichenden verpackung zu kommen? hier haben sie ja immerhin angekuendigt, den absender kontaktieren zu wollen.
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Ich hatte nicht soviel mit der Post zu tun, da der Geschädigte als Empfänger die entsprechende Schadensmeldung ausgefüllt hat.
Wenn ich mich Recht erinnere, bin ich gar nicht von der Post angesprochen worden, habe aber in enger Absprache mit dem Emfänger schriftlich Stellung bezogen, hatte die Sendung aber bei der Verpackung auch fotografiert. Nachdem die Post dann die Regulierung trotzdem aufgrund fehlender Innenverpackung abgelehnt hatte - obwohl die nachweislich vorhanden war - habe ich dem Empfänger empfohlen als letzten Versuch ultimativ mit Anwalt & Gutachter zu drohen, daraufhin wurde dann auch kurzfristig bezahlt.
Du siehst also die Probleme trotz berechtigtem und nachweisbarem Anspruch. Bei der von Dir geschilderten Verpackung kann ich mir nicht vorstellen, dass die Post den Schaden übernimmt, insofern sind die Fälle nicht vergleichbar, trotzdem viel Glück.
Nach allem was man hört ist das Verhalten des Verkäufers zumindest sehr anrüchig, wurde denn mittlerweile Anzeige erstattet um den Druck zu erhöhen?
Gruß
Smithm
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naja, anzeigen wegen was denn? fahrlaessigkeit im allgemeinen ist ja glaube ich nicht strafbewaehrt. und betrug vermute ich nicht wirklich.
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und betrug vermute ich nicht wirklich.
Passt denn die Anzahl der angebotenen Tubes und der (angeblich ) verschickten Tubes zusammen?
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naja, anzeigen wegen was denn? fahrlaessigkeit im allgemeinen ist ja glaube ich nicht strafbewaehrt. und betrug vermute ich nicht wirklich.Wie zuvor geschrieben wegen Betruges.
Wie mir ein anderer Forist per PN mitteilte gibt es ja noch mehr Ungereimtheiten, nehme an Ihr seid in Kontakt. Dann stellt sich auch raus, ob der Gute in der Vergangenheit schon aktenkundig war, könnte sich doch um eine Masche handeln.
So bleibt Dir nur zivilrechtlich vorzugehen.
Gruß
Smithm
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Bei so etwas mache ich mir nicht den Kopf der anderen.
Es ist nicht angekommen, was ich bestellt habe, also Anzeige, bei der Polizei.
Wenn es kein Betrug war, dann wird sich das rausstellen, dann hast Du aber amtlich bestätigt, dass es nicht richtig gepackt war, oder es wird der Mitarbeiter bei der Post ermittelt, der sich bedient hat.
Außerdem wird der Versender sich nach einer Anzeige auch etwas drehen müssen, und wird nicht mehr einen auf Vogel Strauß machen. -
Ich war ein paar Tage ohne Netz unterwegs und konnte daher nicht früher antworten.
Es gibt Neuigkeiten.
Am WE bekam ich einen Anruf vom Anderl.
DHL verweist auf ihre AGB, also keine Versicherung des Verlustes.
Anderl hat mir gegenüber die Aussage gemacht, dass er sich bei mir persönlich um einen Ausgleich kümmern will.
Seine Eltern wohnen nicht weit weg und die möchte er im November besuchen. Dann will er mir das fehlende Silber übergeben.
Wenn das klappt bin ich froh. Es hat dann zwar meine Nerven strapaziert aber ich kann wieder unserem Forum vertrauen.
Ich melde mich.
Grüße
schrottler -