Um nochmal das Beispiel Gebrauchtbuch zu bringen ....
Erst mal die Definition im aktuell diskutierten Entwurf vom 14.7.:
„Kulturgut“ jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheiten aus Geschichte, Wissen-
schaft und Kunst, insbesondere aus Naturgeschichte, Paläontologie, Ur- und Frühge-
schichte, Archäologie, Ethnologie, Musik, Literatur, Numismatik oder anderen Berei-
chen des kulturellen Erbes,
Abgesehen von Exportgenemigungspflichten und anderem, die durchaus altersabhaengig sind, gibt es auch die zu dokumentierende Sorgfaltspflicht im Gesetzentwurf. Die allgemeine Sorgfaltsplicht gilt fuer alle beim Kauf und Verkauft von "Kulturgut". Da es mMn nirgendwo eingeschraenkt ist, gilt obige Definition. Die Ergebnisse allgemeiner Nachforschungen (Sieht der Verkaeufer zwielichtig aus? Wollte er nur bar verkaufen? Ist das Kulturgut in einer Liste gestohlener Kulturgueter? ) zum verkauften Kulturgut kann man als Kaeufer einfordern.
Dann gibt es noch die gewerbliche Sorgfaltspflicht und davon die vereinfachte Version. Die vereinfachte Version ist unter der Wertgrenze von 2500 bzw. 2100 Euro anzuwenden. Fuer die vereinfachte Sorgfaltspflicht muss man Namen und Anschrift des Veraeusserers erfassen. Ausserdem braucht es noch eine Beschreibung des Objektes um es identifizieren zu koennen, also vermutlich Foto und so. Alle gewerblichen muessen diese Unterlagen 30 Jahre aufbewahren. Als Kaeufer hat man Ansprucht diese Informationen zu bekommen. Ausgenommen waere von der Sorgfaltspflicht explizit der Buchhandel ausser Antiquariaten, Bild- und Tontraeger.
Ein gebrauchtes Mickey-Mouse-Heft ist ein Kulturgut. Es kostet unter 2000 Euro. Antiquariate sind explizit nicht von der Sorgfaltspflicht ausgenommen. Also gilt die vereinfachte Sorgfaltspflicht. Der Haendler muss vom Privatverkaeufer Namen und Anschrift erfassen und das Heft fotografieren. Ausserdem das alles 30 Jahre aufbewahren und dem Kaeufer vollstaendig ueberreichen. Der Kaeufer bekommt also vom Comic-Haendler Namen und (Privat)anschrift des Vorbesitzers.
Das wird auf Flohmaerkten bestimmt spassig.
Spannend ist auch dieser Absatz zum "Erfuellungsaufwand":
"Einsparungen in unbekannter Höhe werden jedoch bei Bund und Ländern dadurch erzielt,
dass durch die Schaffung einer genehmigungspflichtigen Ausfuhr von Kulturgut im EU-
Binnenmarkt Rückkäufe von nationalem Kulturgut auf dem internationalen Kunstmarkt -
die zum Teil zweistellige Millionenbeträge in den letzten Jahren erforderlich machten -
zukünftig nur noch in sehr geringerem Maße nicht nötig sein werden."
Noch einen schoenen Abend