Hier ein Beitrag aus http://www.silberinfo.de zu diesem Thema, der das Problem sehr gut darstellt:
(habe den Beitrag von "Rhodium" original zitiert, allerdings um ca. 27 Rechtschreibfehler bereingt, er möge mir verzeihen. Hatte Rhodium auch am ersten "Silber-Brief" von http://www.silberinfo.de mitgeschrieben? Das würde einiges erklären...)
Woher soll Hans Eichel 500 Milliarden nehmen?
Der Spiegel berichtet vom 29. November, daß amerikanische Investoren eine Klage gegen die Bundesrepublik als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches vorbereiten.
Es geht um Anleihen aus der Zwischenkiegszeit, die bis heute nicht zurückgezahlt wurden.
Das Fatale daran ist, daß es sich um Goldanleihen handelt, deren Verzinsung und Rückzahlung an den Goldpreis gebunden war, der damals nur einen Bruchteil des heutigen Preises ausmacht. Eine 1000 Dollar Anleihe aus den zwanziger Jahren ist heute samt Zinseszins840 000 Dollar wert!!!
Theoretisch könnte auf Eichel eine Gesamtforderung von maximal 500 Milliarden Dollar zukommen- die Bundesrepublik wäre pleite!
Selbstverständlich will die Regierung nicht zahlen, kann aber nicht verhindern,daß sich demnächst amerikanische Gerichte mit der Sache befassen. Ein Jurist hält die Meinung des Spiegel für falsch, wonach ein amerikanisches Urteil grundsätzlich auch in Deutschland vollstreckbar wäre.
DIe Amerikaner könnten sich aber, so meint der Anwalt, an deutsche Vermögenswerte halten, die in den USA liegen. Sofort denkt man an die deutschen Goldreserven, die immer noch in NY lagern.
Also sollte man doch sein Gold schnellstens ins eigene Land bringen!!
Bisher wurde allgemein angenommen, mit dem Londoner Schuldenabkommen vom 27.Feb.1953 sei das Kapitel der deutschen Auslandsschulden aus der Zeit von 1919-1939 endgültig abgeschlossen.Das Abkommen hatte damals der Bankere Abs im Auftrag von Adenauer ausgehandelt.
Auch der Vertrags-Ploetz sprach in der Ausgabe von 1959 auf Seite 427 von einer " Gesamtreglung der deutschen Auslandsschulden seit dem Ersten Weltkrieg". Das soll nun offenbar nicht für diejenigen Gläubiger gelten, die das Londoner Abkommen damals nicht akzeptiert haben.
Richtig ist, daß die deutschen Schulden, die während des Ersten Weltkrieges entstanden, grundsätzlich noch offen sind. Sie fallen nicht unter das Londoner Abkommen. Die Schulden aus dem Ersten Weltkrieg sollten gesondert geregelt werden. Die Schulden aus dem Zweiten Weltkrieg wurden in London " bis zur endgültigen Regelung der Reparationsfrage" zurückgestellt werden. Siehe 2.Bundesgestzblatt 153/2,340
Übrigens demonstriert der Fall , daß Goldanleihen eine hervorragende Anlage für den Gläubiger und eine ruinöses Geschäft für den Schuldner sind.
Das ist auch der Grund dafür, daß Regierungen keine Goldanleihen mehr ausgegeben. Sie emittieren ihre Schuldscheine lieber in Papier, das beliebig vermehrbar ist.
Frankreich kann ein Lied davon singen mit der Rückzahlung von Goldanleihen, sie wurden zwar honoriert, kamen aber Paris sehr teuer zu stehen.
Gold und Silber strong buy!!
good luck
Rhodium