Rechtlich nicht ganz unbedenklich. Er hätte die Wettbewerbsbeschreibung groß und ganz nach oben schreiben sollen.
So sieht man die Goldunze als erstes und irrt sich unter Umständen über eine wesentliche Eigenschaft der ersteigerten "Sache".
Glückspiel ist es eigentlich keines, da nicht das Los entscheidet wer gewinnt, sondern wer sein Geld als erstes überweist. Er sieht es als eine Art Geschicklichkeitswettbewerb (Ok, man kann sich darüber streiten, inwieweit man die Überweisungsgeschwindigkeit selbst beeinflussen kann.)
Auf jeden Fall schätze ich, dass manche nichts überweisen werden und von denen die überweisen aber nichts Gewinnen, viele die Auktion anfechten und vielleicht irgendwann, nach vieeel Stress, einen klizekleinen Teil ihres Geldes zurückbekommen.