Erfaehrt man vorher die Lasten (Schulden, GrundbuchEintraege etc.), oder muss man die Katze im Sack kaufen ?
Der Notar der mit der Verlassenschaft vom Gericht betraut wurde muß Dir alle Aktiva und Passiva öffenlegen und Dich darauf hinweisen, daß Du auch das Recht hast Dich der Erbschaft zu entschlagen. Wenn Du wegen Überschuldung z.Bsp. die Erbschaft nicht antrittst, dann geht das zu Lasten der Republik (Steuerzahler) Armengrab am Friedhof der Namenlosen.
Mein weitschichtig Verwandter hatte keine Schulden, aber auch keine Guthaben, das bisschen was er auf den Konto hatte reicht nicht einmal für die Wohnungsmiete, Strom und Abgaben. Hätte er ein paar Hunderttausend Schilling Schulden gehabt, hätte ich mich natürlich dem Erbe entschlagen.
Aber nur weil er ein armer Hund war, der sein ganzes Leben lang gearbeitet hat und mehr Schlecht als Recht gelebt hat deswegen hat er kein Armenbegräbnis verdient.