Das müste dann evtl ein Händler sein, bei dem alle eingkauft haben, der die Addressen dann weiter verkauft hat?
Ganz legal - schon einmal was von den "Listenprivileg" gehört Wir schließen die Zustimmung bei den deutschen Händlern durch einen Passus aus
http://de.wikipedia.org/wiki/Listenprivileg
http://www.datenschutz-praxis.…g-der-streit-geht-weiter/