Nach der Landung der Air-Force-One in Warschau. So stieg die Biden-Delegation aus. Kein Witz ![]()
Beiträge von Beowulf
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Im Schwarzwald wird mit aller Macht, in Form von Kunstschnee, der Skibetrieb am Leben erhalten. Die Natur ist scheißegal... Energie für das Klima sparen? Da doch nicht...
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Soros will die Erde "kühlen".
Das mache ich auch, wenn's mir zu heiß wird. Da mache ich nämlich die Klimaanlage an. Endlich mal was Gutes tun

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Und was sagt uns das jetzt über den Begriff "Intrinsisch"?
Selbst bei den über Jahrhunderte durch weniger Gold/Silber entwerteten Münzen konnten Zeitgenossen wahrscheinlich unterscheiden zwischen den "guten alten" und den neuen.
Das ist unbestritten. Ich sage ja nicht, daß eine Gold-gedeckte Währung schlecht ist, sie ist aber auch nicht optimal, aber besser als unser Fiatsystem und sie diszipliniert. Wenn eine Wirtschaft aber wachsen soll, dann wird es problematisch, sie alleine mit Gold zu decken.
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Papier verfällt innerhalb von Jahrzehnten oder gar Jahren....weil nicht verantwortungsvoll damit umgegangen wird. Es wird ein Vielfaches an Geld gedruckt oder durch Zins kreiert gegenüber dem, was die Realwirtschaft zu leisten vermag. Der Staat verschuldet sich über beide Ohren und entschuldet sich wieder, indem er seine Bürger durch Geldentwertung pleite gehen läßt.
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Wenn global Gold die Währung wäre, würden diese Dinge nicht geben. Jedenfalls nicht lange. Kriege schon gar nicht, denn keiner würde sie mit seinem geld finanzieren. Ohne Fiat-Kredit keine Blasen, keine Subvention vom Schwachsinn und Kartellen, ohne Inflation Keine Verarmung und Lohndumping möglich.
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Reine Edelmetall-gedeckte Währungen endeten immer in Deflation und Verfälschung der Münzen. Eine Nation, die einen Rohstoff oder Edelmetalle begehrt, wird auch Kriege anfangen, um seinen Bedarf zu decken. Das Problem unserer Zeit ist doch, daß Geld nicht durch Leistung gedeckt ist. Hier wird endlos Geld "gedruckt", ohne daß irgend eine Leistung dahintersteckt. Das verhindert auch Blasenbildungen, da hinter der Spekulation keine Leistung steckt.
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Katja Diehl ist Anfang 50. Einsam, verbittert, kinderlos...
Wer soll so jemanden ernstnehmen?
Unter den rational denkenden Bevölkerungsschichten, soweit vorhanden, gebe ich Dir Recht. Hätte Sie keine Lobby, wäre sie aber nicht so weit gekommen, same procedure as Habeck or Bockbier. Die Macht der Idiotie wird immer wieder unterschätzt. Es ist die gefährliche Verharmlosung und Duldung des Blöden, was uns in die Lage befördert, in welcher wir uns derzeit befinden. Weil der Klügere immer nachgibt, regiert der Dumme die Welt.
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Da müssen die Kosaken ran.
Für dieses halbherzige Vorgehen mit Samthandschuhen habe ich kein Verständnis

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LKW über 40to zul. Gesamtgewicht bedürfen i.d.R. einer Sondergenehmigung für den Betrieb. D.h. die Gesamtladekapazität muß eingeschränkt werden, um das zul. Gesamtgewicht nicht zu überschreiten, was die Sache natürlich auch nicht besser macht.
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Das Unglück hat inzwischen die deutschen MSM erreicht. Anwohner berichten über tote Fische, verendete Haustiere und Haut- und Atemwegsreizungen. Die Menschen werden wieder zurück in ihre Häuser geschickt, bisherige "Untersuchungen" konnten "keine Kontamination im besorgniserregenden Bereich" feststellen.
https://www.focus.de/klima/new…kkehren_id_185763029.html
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Dozens of giant turbines at Scots windfarms powered by diesel generators
Scottish Power admitted 71 of its windmills were hooked up to the fossil fuel supply after a fault developed with their power supply.
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Man kann auch mal in das Dokument schauen und lesen.
Definition Kleinmengen:Mineralische Bau- und Abbruchabfälle, die bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten in einer geringenMenge von bis zu 10 m3 pro Baumaßnahme anfallen.
weiter geht es:
Im Falle von Baumaßnahmen an Bauwerken, mit deren Errichtung vor dem 31.10.1993 begonnen wurde, bei denen jedoch nur Kleinmengen zu erwarten sind, kann auf die Erstellung eines Rückbau-und Entsorgungskonzeptes verzichtet werden. Maßgebend hierfür ist, dass diese Abfälle nicht nachweislich als asbestfrei gemäß Kapitel 5.2.1 gelten können und somit einer entsprechenden Entsorgung, gegebenenfalls als gefährlicher Abfall, zugeführt werden (s. a. Fallkonstellationen Anhang 2).
Und auf Seite 62 steht dann im Zusammenhang mit Kleinmengen :
2.3 Keine Vorerkundung gemäß VDI 6202 Bl. 3
- Abfall wird behandelt wie ein asbesthaltiger Abfall mit geringen Asbestgehalten < 0,1 M.- % (z. B. Kleinmengen unter 10 m3)
- Zuordnung AVV 17 01 xx [b]„geringfügig asbesthaltig“, Entsorgung auf einer Deponie/Nachweisführung
AVV 17 01 xx als Abfallschlüssel liest sich noch ganz gut.Gewerbliche Umbauten werden also entsprechend teurer, wen du privat baust, jedes Gewerk ne extra Baustelle und immer schön unter 10 m³ bleibst, kann man das sicher im Rahmen halten mit dem Aufwand und den Kosten.
Man darf sich da nicht blenden lassen. Abfallbeseitigung ist in D zu einem hochkomplexen, bürokratischen Monster mit unzähligen Verordnungen, Richtlinien und weiß der Teufel was, mutiert. Wir haben in unserem Betrieb mehrere Fachleute, die sich nur mit diesem Thema beschäftigen. Allein die Tatsache, daß der ganz normale Boden, auf dem sich jeder von uns, Tag ein Tag aus bewegt, im Sinne des Gesetzgebers als Abfall bezeichnet wird, läßt tief blicken.
Was die Entsorgungsstellen, sprich Deponien, angeht, gibt es weitere Regelwerke. Für den Betrieb von Deponien ist die DepV als maßgebliche Verordnung wichtig. Jede Deponie verfügt über andere Kriterien für die Annahme von Abfällen. Was auf Deponie A kein Problem darstellt, kann schon 5km weiter auf Deponie B unlösbare Umstände auslösen.
Jede Deponie unterhält einen externen Sachverständigen, der die Grenzwerte für Schadstoffe festlegt, den Grad von Kontaminationen oder die Auswirkungen für die Umgebung etc. untersucht. Dabei kommen Parameter, wie Wasserdurchlässigkeit der Böden, Höhe des Grundwasserspiegels und vieles mehr ins Spiel.
Da die Umgebung und die Umweltbedingungen für Deponien natürlich nicht die gleichen sind und stark variieren können, gelten ergo unterschiedliche Annahmekriterien für Schadstoffe. Wir waren selbst schon in der Situation, daß wir Böden aus Industriebereichen vom Oberrhein nach Rotterdam oder Hamburg zur Entsorgung fahren mußten, weil keine andere Deponie sich bereit erklärt hatte, das Material anzunehmen. Alles klimaneutral versteht sich
.ZitatIm Falle von Baumaßnahmen an Bauwerken, mit deren Errichtung vor dem 31.10.1993 begonnen wurde, bei denen jedoch nur Kleinmengen zu erwarten sind, [i]kann auf die Erstellung eines Rückbau-und Entsorgungskonzeptes verzichtet werden..[/i]
...das heißt nicht, daß auch darauf verzichtet wird. Das ist einzig vom Wohlwollen des Entsorgers abhängig. Er kann jederzeit darauf bestehen, daß dieses Entsorgungskonzept vorgelegt werden muß.
Zitat2.3 Keine Vorerkundung gemäß VDI 6202 Bl. 3
- Abfall wird behandelt wie ein asbesthaltiger Abfall mit geringen Asbestgehalten < 0,1 M.- % (z. B. Kleinmengen unter 10 m3)- Abfall wird behandelt wie ein asbesthaltiger Abfall mit geringen Asbestgehalten < 0,1 M.- % (z. B. Kleinmengen unter 10 m3)
Übersetzung: Die Vorerkundung ist nicht erforderlich, da der Abfall ohnehin als kontaminiert deklariert wird. In knapp 10m³ Müll befinden sich knapp 10 Liter Asbest. 10m³ werden als kontaminiert eingestuft. Die Kosten liegen, je nach Dichte des Abfalls und Lage der Deponie, bei 1.000 bis 3.000€. Wenn labortechnische Untersuchungen und ein Entsorgungskonzept gefordert werden, kommen diese Kosten natürlich dazu.
Der langen Rede kurzer Sinn: Da das Eigentum per Gesetz geschützt ist und man den Bau von EFHs nicht einfach verbieten kann, versucht der Gesetzgeber, und da zählen CDU und CSU dazu, denn sie haben bisher jede dieser verrückten Verordnungen bereitwillig im Bundestag und -rat durchgewunken, uns den Immobilienbesitz über Umwege madig bis unrealisierbar zu machen. Der ahnungslose Häuslebauer wird sich, über kurz oder lang, in einem undurchdringlichen Paragraphendschungel wiederfinden, in welchem er nicht mehr durchblickt und irgendwann aufgibt. Das sage ich als Immobilienbesitzer und in dieser Rolle ist mir schon länger mulmig zu mute, obwohl ich (noch) nicht betroffen bin.
Ich kann nur hoffen, daß die derzeitigen Ereignisse dieses ganze EU- und BRD-Scheißhaus zum Einsturz bringen und dann die Karten neu gemischt werden.
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Ich habe heute ein paar Telefonate geführt und einige Infos, bezüglich der neuen LAGA M23 (Entsorgung und Bewertung von Asbest in der Bausubstanz), eingeholt. Derzeit gilt die Ausgabe von 2015. Die Ausgabe von 2022 liegt als Entwurf vor. Sie hat allerdings die betroffene Wirtschaft bereits passiert, wird voraussichtlich noch dieses Jahr verabschiedet und nächstes Jahr, mit den Konsequenzen, die ich hier beschrieben habe, in Kraft treten.
Sie gilt dann für gewerbliche Unternehmen sowie für Privatpersonen gleichermaßen.Der private Immobilienbesitzer sollte besonders die Punkte 3.2, 4.3, 4.4 und den Punkt 5 beachten. Der Verdacht auf ein Kontamination von Asbest wird für Bauwerke, die nach dem 31.10.1993 erstellt wurden, ausgeklammert. Das ist das Datum, an dem das Asbestverbot in Kraft trat.
Man muß sich damit abfinden, daß dies dann geltendes Recht sein wird. Für denjenigen, der dann beabsichtigt, Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen, kommt es sehr darauf an, wie penibel die Entsorgungsunternehmen mit den neuen Vorschriften umgehen werden. Allgemein gilt: wo kein Richter, da kein Henker. Manche Entsorger rechnen die Umstände bereits ein, wenn man z.B. einen Container für Baumischabfälle bestellt. Da kostet die Tonne dann 200,-€. Andere verlangen eine labortechnische Analyse und geben dann erst einen Preis heraus.
An den Entsorgungsstellen wird man ein Formblatt ausfüllen müssen, in welchem man das Baujahr der Bausubstanz angeben muß. Wenn man dazu nicht in der Lage ist und sonst keine Analysen vorlegen kann, kann die Annahme verweigert oder der Schutt automatisch als kontaminiert eingestuft werden.
Jetzt kommt man schnell auf den Gedanken, das passende Baujahr in das Formblatt einzutragen, das kann man machen. Man darf aber nicht vergessen, daß man ein Dokument bzw. Urkunde unterschreibt. Sicherlich sind viele Entsorger in der Lage, das angelieferte Material per Schnelltest in einen Verdachtsfall einzuordnen. Dann haben sie einen am Arsch wegen Urkundenfälschung, Falschaussage, Schadensersatz und dem ganzen Rattenschwanz, der dazu gehört.
Wer umfangreiche Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten mit einem Unternehmen durchführt, kommt sicherlich nicht an dem ganzen Theater vorbei.
Wer als Heimwerker sein Bad saniert, dem sei empfohlen, möglichst kleine Mengen an Abfall zu produzieren und vor allem, keine Fragen zu stellen und sich unbedarft zu verhalten. Wenn der Entsorger den Container mit Baumischabfällen zu dem einem vereinbarten Preis abholt, ohne daß in irgendeiner Form darauf eingegangen wurde, ob eine Kontamination vorliegt, dann geht die Gefahr auf den Entsorger über, darauf verlassen sollte man sich aber nicht.
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Ich will meine Aussage damit nicht schwächen, lediglich erklären, dass sie nicht böse gemeint war.
Wir haben alle mehr davon, wenn wir sauber kommunizieren. Fearporn bleibt Fearporn, auch wenn es mit guter Absicht geschieht. Denn es lenkt ab von dem was konkret bereits ein Problem ist. Was in 2031 eventuell gelten wird, beim Recycling eines Hauses, ist gelinde gesagt, nebensächlich. Entweder wir haben bis dahin die Kurve gekriegt, oder ganz andere Probleme haben, als Häuser die vor 1993 gebaut wurden, zu sanieren.Ich setze mich, nächste Woche, mit den zuständigen Stellen in Verbindung, lasse mir genauere Infos zusenden und werde sie hier dann bringen. Es dürfte dann ausreichend klar gestellt sein, ob es sich um Fearporn handelt oder nicht.
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Sorry, aber genau diese Vorgehensweise ist nicht seriös. Das ist genauso wie alte Videos auf Telegram, gekürzt, aus dem Kontext gerissen und natürlich ohne Datum zu verteilen. Ich hasse das!!
...Ich habe etwas gepostet, was sich in Vorbereitung befindet und bald umgesetzt werden wird. Einen Link gibt es (noch) nicht. Im Übrigen sind Richtlinien und Verordnungen oft genug nur gebührenpflichtig über das Netz zu bekommen und nicht für umme erhältlich. Niemand zwingt Dich, mir zu glauben.

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Ich lese in beiden Datein nix von 1993

Ich habe nur auf die Schnelle ältere Verordnungen verlinkt. Die neuen überarbeiteten Ausführungen sind in der Mache und werden kommen.
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Ich war diese Woche auf Fortbildung, weil bald wieder eine neue Verordnung in Kraft treten wird. die es im Bauwesen anzuwenden gilt
. Ohne weiter auf die Mantelverordnung eingehen zu wollen, bedeutet sie nichts anderes als das Aus für den Mittelstand und Kleinbetrieben, die Im Tief- und Erdbau tätig sind, was auch offen von dem Referenten so kommuniziert wurde. Die aberwitzige Flut von realitäts- und praxisfremden Vorschriften wird von vielen Unternehmen nicht umzusetzen sein, sollten die Verordnungen Schule machen, wovon auszugehen ist. Was sich in diese Sparte abspielen wird, ist Sabotage an der deutschen Wirtschaft. Es ist aber offensichtlich so gewollt.Während der Schulung wurde ein anderes Thema angerissen, das so manchem Immo-Besitzer noch schlaflose Nächte bereiten wird. In der überarbeiteten LAGA 23 wird Folgendes festgelegt: Wer sein Häuschen sanieren will und dabei Bauabfälle anfallen, die auf einem Recyclinghof oder sonstiger Kippe entsorgt werden müssen, bekommt demnächst ein Problem.
Für Bauabfälle, die von einem Haus stammen, das vor 1993 erbaut wurde, wird grundsätzlich von der Annahme ausgegangen, daß diese asbesthaltig sind, sollte man nicht das Gegenteil beweisen können. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Tapeten, Fensterbänke, Fußböden, Fliesen, Kacheln, Kloschüsseln oder ähnliches handelt. Für den Hausbesitzer bedeutet das, daß er sich zunächst einmal von einem externen Sachverständigen bescheinigen lassen muß, daß sein Haus nach 1993 gebaut wurde, sollte es keine andere Möglichkeit geben, dies zu belegen. Im Klartext heißt das, daß der Staat Immobilien, die vor 1993 gebaut wurden, grundsätzlich als Altlast bzw. Abfall ansehen und künftig auch so mit ihnen umgehen wird.
Wenn der externe Sachverständige bescheinigt, daß das Haus vor 1993 gebaut wurde, muß der Hausbesitzer umfangreiche labortechnische Untersuchungen anstrengen, um zu belegen, daß die entstehenden Abfälle bedenkenlos sind. Dies hat vor Beginn der Renovierungsarbeiten zu erfolgen.
Sollten sich Asbestrückstände in der Bausubstanz finden, muß ein Fachunternehmen beauftragt werden, welches für den Abbruch und die Beseitigung des Abfalls geeignet ist.
Die Entsorgungsfachbetriebe, sprich Deponien und Recyclinghöfe, werden nach und nach zu dieser Vorgehensweise unterrichtet. Die Bescheinigungen über das Baujahr des Hauses sowie die labortechnischen Untersuchungen zu den Bauabfällen sind den Höfen anzumelden und vorzulegen.
Zusammenfassend läßt sich sagen:
- Für die Entsorgung von privaten Bauabfällen muß das Baujahr des Hauses in schriftlicher Form nachgewiesen werden.
- Gibt es keine Abfalldeklaration für ein Haus, das vor 1993 gebaut wurde, wird der Abfall als asbesthaltig eingestuft. Die Kosten hat der Hausbesitzer zu tragen.
- Kann das Baujahr auf nach 1993 datiert werden, drohen keine weitere Umstände.
Noch sind die behördlichen Strukturen für die Umsetzung erst am Entstehen, aber es ist nur eine Frage der Zeit, bis sie zum Tragen kommen.
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Aufnahmen
von Wagneraus dem Irak. So gut ist der Abrams.Korrektur: Aufnahmen stammen nicht von Wagner
Das Vid kann man hier ansehen, ohne Telegram.