Zitat
Original von Goldesel
Hallo LordExcalibur,
wie ist Folgendes zu verstehen:
Diesen Vorteilen steht als Kostenpunkt eine pauschale monatliche Verwaltungsgebühr der Gesellschaft von 0,25% des Gesellschaftsvermögens gegenüber.
????????
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Alles klar, jetzt verstehe ich auch was du meintest. Im Ausgangsposting war der Link aber leider nicht angegeben.
0,25% pro Monat ergeben 3 % pro Jahr.
Das ist schon eine Menge.
Was ich aber viel schlimmer finde ich folgendes:
Zitat
Der neu eingetretene Gesellschafter nimmt ab dem ersten des auf seinen Beitritt folgenden Monats am Gewinn und Verlust der Gesellschaft teil.
Die Haftung eines Gesellschafters ist auf seinen jeweiligen Anteil am Gesellschaftsvermögen beschränkt. Der §427 BGB findet keine Anwendung
Wenn die also Mist machen, dann ist das eingesetzte Kapital weg.