Beiträge von Einherjer

    Prima, Herr Mithras... Bei mir ist auf der 1943er Ausgabe das Feingewicht doppelt angegeben, den von Ihnen angegebenen Nennwert von "50 Pesos" kann ich nicht finden. Ebenso gibt Friedberg (8.Auflage) keinen Nennwert für eine Prägung im Jahre 1943 an. Insofern dürfte diese Medaille nicht unter die Mehrwertsteuer befreiten Goldmünzen (mit Nennwert von 50 Pesos) fallen. Insofern haben Sie diese Ausgabe wohl kaum unter 1400 Euro erwerben können, falls Sie - wie Sie immer sagen - zum Goldpreis einkaufen. Nota bene: 37,5 x 37 = 1387,50 Euro plus 19 MwSt. macht 1650 Euro


    Ich erwarte von Ihnen, daß Sie Sticheleien gegen mich unterlassen. Ich denke die Angelegenheit mit dem 2 Gramm Barren wäre beigelegt. Mir wurde dort etwas untergeschoben.


    Ich erwarte vielmehr, daß Sie sich konstruktiv zu der Mehrwertsteuerpflicht der von Ihnen genannten Prägung äußern.


    Mer lasse de Dom in Kölle. :D Krügers und auch Sovereigns verfügen über keinen aufgeprägten Nennwert, sind aber trotzdem reguläre und steuerbefreite Anlagegoldmünzen.

    Ja, meine Sparkassenangestellte hat mir gegenüber erklärt, dass die Nachfrage nach den neuen Schrottzehnern erheblich eingebrochen sei. Ich hätte bei meinem letzten Besuch massenhaft die Blechscheiben Archaeopteryx und Eulenspiegel mitnehmen können. Da würde ich aber doch lieber Geld sparen und mir zerschredderte Coladosen in die Sammlung legen. :thumbup:

    Der Moderator hat es tatsächlich gewagt, die schönste und beste Unzen-Goldmünze unter schnödes "Sonstiges" einzustufen. :thumbdown: Das halte ich für einen unverzeihlichen Frevel. Hiermit plädiere ich für eine Sperre von David Reymann. ;) Unter der reinen Anlageware geht doch nichts über den Somali-Elephant mit hübschen und jährlich wechselnden Motiven sowie hervorragender Prägequalität. :thumbup:

    Plustert euch hier doch nicht so auf. :thumbdown: Es handelt sich um Ware, die sich in MEINEM Besitz, aber im EIGENTUM einer anderen Person befindet. Ich lege die Preise fest und liefere die Ware nach "Geld"eingang zuverlässig aus. Insoweit hat es noch NIE Beschwerden gegeben. Grundsätzlich verlangt das BGB aber, Geschäfte für einen Dritten auch als solche zu bezeichnen.

    Einige gestanzte Blechteile habe ich mir heute abgeholt. Die sehen durch ihren völlig unnatürlichen Glanz richtig schön nach billigem Ersatzmetall aus. Ich werde den Schrott ausgeben und so die Bundesbank mit den zerkratzten Rückläufern ärgern. :thumbup: